Wie oft darf man kontrolliert werden?

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
Moin Leute,

ein Freund hat mich vorhin angerufen und um Rat gebeten. Und da ich keine Antwort habe, Stelle ich hier meine Frage.

Kurz gesagt: Wie oft darf man von der selben Person kontrolliert werden, bevor es als Schikane gilt?

Folgender Hintergrund.
Mein Kollege hat letztens ein Schreiben von einer Person aus dem Vorstand seines Angelvereins bekommen. In dem Schreiben wurden ihm Dinge untersagt, die weder gegen geltendes Recht oder noch gegen die Regeln des Vereins verstoßen. Er darf diese Dinge nicht machen, denn man hätte "gehört" das er diese machen wollen würde.
Nach einem klärenden Gespräch mit dem restlichen Vorstand war das Thema schnell aus der Welt geschafft. Vorerst.

Heute ist mein Kollege wieder am Wasser und wird direkt von der besagten Person kontrolliert. Und das noch bevor er sein Waller Equipment aufbauen konnte. Bis hier hin wäre es kein Problem, wäre der Kontrolleur nicht direkt auf Konfrontationskurs gegangen. Er hat ihm direkt angedroht, er könne ihn so oft Kontrollieren wie er will und er müsse dann auch jedes Mal seine ganzen Ruten aus dem Wasser holen. Wer auf Waller angelt, weiß wie aufwändig so etwas ist.
Dass der Kontrolleur meinen Kollegen auf den Kieker hat, haben wir in den vergangenen Tagen durch mehrere Aktionen mittlerweile mitbekommen. Das es eine Schikane ist um ihm das Angeln zu vermiesen schließe ich mittlerweile nicht mehr aus.

Nur wie sieht es da rechtlich aus? Darf er jetzt den Abend/die Nacht mehrfach Kontrollieren kommen und ihn dazu zwingen seine Ruten aus dem Wasser zu holen?
 

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Niedersachsen
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

ok, ich geh mal nachhaken - aber sind Feiertage, könnte dauern....
Vielleicht weiss jemand ja schon so Bescheid ohne dass er wie ich nachfragen muss..
 
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Promachos

Schuulmastä
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Hallo!

Meiner Meinung hat das Problem zwei Ebenen.

Ebene 1: Die rechtliche Situation
Dazu kann nur der Fachmann was sagen, der die aktuelle Rechtsprechung kennt. Generell gehe ich davon aus, dass es keine exakt definierte Zahl an Kontrollen gibt und ein Kontrolleur zunächst in seinem Handeln recht frei ist. Es müsste ja - genau genommen - keine Zahl, sondern ein Quotient (Anzahl der Kontrollen pro Zeiteinheit) existieren.

Ebene 2: Die "kommunikative" Komponente
Der Kontrolleur scheint ja im Auftrag des Vereins tätig zu sein. Wenn man nicht unbedingt scharf auf einen Prozess ist, um die Sache zu klären, sollte man das Gespräch mit dem Vorstand suchen und ihm die Situation schildern. Nach deiner Erzählung kann man mit dem doch reden.

Gruß Promachos
 

Promachos

Schuulmastä
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Hallo!

Einen Tipp habe ich noch, der mir vor Jahrzehnten sehr geholfen hat. Ich wurde mal in meinem damaligen Angelverein eine Zeit lang extrem häufig kontrolliert, weil ihnen meine Zanderfänge verdächtig vorkamen. Erlaubt war nur das Angeln mit einer Rute und mit totem Köfi und man hatte mich im Verdacht, mit zwei Ruten und lebendem Köderfisch zu angeln.
Zeitweise stand der Kontrolleur schon hinter mir, bevor ich die Rute ausgebracht hatte. Er ließ mich dann auswerfen, um sofort danach mit seiner Kontrollaktion ("Rute raus, Köderkontrolle"!) zu beginnen.

Ich war immer extrem freundlich (obwohl ich innerlich gekocht habe) und natürlich war nie etwas zu beanstanden. Nach einigen Wochen hörten die Kontrollen auf und ich wurde nur noch wie die anderen Angler auch - also sehr selten - kontrolliert.
Hätte ich jedesmal das HB-Männchen gemacht und dem Kontrolleur gezeigt, wie mich seine Aktionen nerven, hätte er das bestimmt viel länger durchgezogen. Aber so hat er bald die Lust verloren - man darf nicht vergessen, dass dieses Vorgehen für den Kontrollierenden mit erheblichem Aufwand (Zeit, Anfahrt, "Stress") verbunden ist.

Gruß Promachos
 

Jose

Active Member
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

unschön, klar.


andererseits: nur weil, z.b., bei der letzten kontrolle kein lebender köfi dran hing muss das ja bei der aktuellen nicht sein...
also ruten raus, wenn der herr das verlangt.

der herr ist ja offensichtlich ein vereinseigener kontrolletti:
beschwerde führen und im zweifel mifi dem verein.

allgemein stört mich an deinem themastart das rumgeschwurbel um dies&jenes&vorstand. lichte mal den nebel, was wurde denn da schriftlich untersagt?


...Kurz gesagt: Wie oft darf man von der selben Person kontrolliert werden, bevor es als Schikane gilt?...


ich denke mal ewig und drei tage.
schikane könntest du höchstens bei amtlichen geltend machen, bewiesen werden müsste das wohl auch.

bei einem vereins"kollegen" seh ich noch schwärzer, da greifen seilschaften...
 
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R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

§ 56 Abs 3 Nds FischG beschränkt sich erstmal auf ein "Jederzeit" und kein wie oft.

Was nach meinem Empfinden aber nicht heisst,das damit eine generelle Verhältnissmäßigkeit ausgeschlossen ist(gilt nahezu überall im Recht)

Im Gegenteil..das dümmste was man als FA (mit ausgeprägter Profilneurose) anstellen kann,ist das verfolgen und maßregeln aufgrund rein pers.Aversionen..was aber zu beweisen wäre.

Interessanter wäre auch ein Einblick in den offiziellen Leitfaden für FA..müsste es für Nds doch auch geben ?

Da dürfte es einen Passus zur Ordnungsgemässen Durchführung
einer Kontrolle geben.

I.d.R. müssen Kontrollen auf höflich/sachlicher Ebene stattfinden.

Bei nahezu auf eine Person fixierten Permanentkontrollen ohne(!) konkreten Anhaltspunkt/best.Verdacht,verlässt und verletzt der FA diese Richtlinie.

Soweit die Theorie..

Wobei Papier ja bekanntlich geduldig ist und Theorie und Praxis da auch meist an der Beweisführung für Schikane scheitern.

Bei amtl.bestellten FA,lässt sich meist leichter dagegen vorgehen.
Bei den Vereinsinternen der hiesigen Verbandsstrecken,
empfiehlt der LFV auch am besten eine offizielle Beschwerde
zum Hergang/Ablauf beim Verband.Man geht dem dann nach. Das klappt sogar..[emoji4]

Für Interne mit "eigenen" Gewässern gelten diese Richtlinien im Kontrollalltag i.d.R. zwar auch,nur kommt da wie Jose schon schrieb,das Seilschaftendenken zum tragen.

Eine Vereinskrähe hackt der anderen..und so ähnlich.

Was hat der Kumpel vorgehabt bzw was wird da gemunkelt?

Wallerangeln..würde mal ad hoc auf "untote" Köfis tippen?[emoji6]
 
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Gelöschte Mitglieder 136077

Guest
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Was ich unabhängig von der rechtlichen Lage einfach machen würde: Mal einen Kollegen mit ans Wasser nehmen als Zeuge und dann mit dem gesamten Vorstand sprechen. Vorher auch mit anderen Mitgliedern falls möglich sprechen....vielleicht haben die ähnliche Erfahrung gemacht.

Eventuell auch die Kontrolle verweigern und weiter angeln. Dann verschwindet er oder ruft die Polizei / Vorstand oder wen auch immer...im zweiten Fall werden die dem sicherlich ans Herz legen so ein Verhalten zu unterlassen...vor allem, wenn man noch wen hat der das Mobbing (nenne ich mal so) bestätigen kann.
 

lute

Active Member
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Folgender Hintergrund.
Mein Kollege hat letztens ein Schreiben von einer Person aus dem Vorstand seines Angelvereins bekommen. In dem Schreiben wurden ihm Dinge untersagt, die weder gegen geltendes Recht oder noch gegen die Regeln des Vereins verstoßen. Er darf diese Dinge nicht machen, denn man hätte "gehört" das er diese machen wollen würde.

;+;+;+

Ich bezweifel, dass es irgendwo festgelegt ist, wie oft er kontrolliert werden darf. Folgt er immer brav den Anweisungen und bleibt dabei freundlich, dürfte es nicht lange dauern, bis der Kontrolleur das Interesse verliert.
 

ronram

...
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Klingt ja ganz so, als wolle man den Welsangler aus dem Verein rausekeln.
Sehr unschön.
Die Empfehlung zu zweit ans Wasser zu gehen um einem Zeugen dabei zu haben halte ich für sinnvoll.
In Vereinssatzungen wird ja ganz gerne auf eine kameradschaftliche Umgangsweise gepocht...da könnte man ansetzen.
Und natürlich die Eignung der Kontrollperson in Frage stellen. Eine schikanierende Wiederholung von Kontrollen, die nur dem Zwecke dient den Angler mürbe zu machen, stellt in meinen Augen eine Behinderung der Ausübung des (eingeschränkten) Fischereirechts dar.

Im Zweifel mit dem Vorstand mal sprechen und dann ggf. die Kontrollen durch den Vereinsdeppen verweigern.
Ist ja eine rein privatrechtliche Angelegenheit, weder Ordnungswidrigkeit noch Straftat. Mit Rückendeckung des Vorstandes, der wahrscheinlich für die "Ahndung" von "Verstößen" gegen die eigenen "Spielregeln" zuständig ist, kann da nichts passieren.

Auch interessant wäre es zu erfahren welche Kontrollbefugnisse denn dem Vereinsaufseher zustehen...
Ruten aus dem Wasser holen ist ja schon nicht ohne...das wird doch sicher im Erlaubnisschein, der Gewässerordnung oder der Satzung stehen...also irgendwo, wo dein Kollege es mit seiner Unterschrift akzeptiert hat.
Es gibt ja durchaus "Kontrolleure" die keine Ahnung haben, welche Rechte ihnen zustehen (auch amtlich verpflichtete, ja ist traurig...), aber sehr viel Meinung haben...
 
Zuletzt bearbeitet:

Ein_Angler

Schönwetterangler
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Bei uns regelt man sowas mit deutlichen Worten, erst bleibt man freundlich, wird der Kontroletti unangenehm bekommt er seine Retoure. Und zwar das ich ihn spätestens nach der dritten Kontrolle hintereinander nur noch ignoriere und ihm klar mache das er bloss das Weite suchen solle. Greift das nicht, geht man zum Vorstand und beschwert sich einfach jedes mal über den Kontrolleur, und zwar pingelig bis zum geht nicht mehr, für jeden kleinen Mist wird er an den Pranger gestellt.
 

Jose

Active Member
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

...
Mein Kollege hat letztens ein Schreiben von einer Person aus dem Vorstand seines Angelvereins bekommen. In dem Schreiben wurden ihm Dinge untersagt, die weder gegen geltendes Recht oder noch gegen die Regeln des Vereins verstoßen. Er darf diese Dinge nicht machen, denn man hätte "gehört" das er diese machen wollen würde...


bevor hier wieder der eine und der andere seine mächtige revolutionäre einstellung zu kontrollettis allgemein und im besonderen ventiliert, da verweise ich doch mal auf die ersten überlegten antworten UND da hätte ich doch gern mehr infos zu der vorgeschichte, die es ja offensichtlich gab.

bislang alles nur nebel - evtl. sogar vernebelt...

allgemein: kontrolle ist immer, überall und jederzeit das, was sie ist: kontrolle. die zu verweigern, naja, viel spaß...


bleiben wir auf dem boden der bislang unbekannten tatsachen. butter bei die fische, lieber TE.
 

BERND2000

Well-Known Member
In stillem Gedenken
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Kurz gesagt: Wie oft darf man von der selben Person kontrolliert werden, bevor es als Schikane gilt?


Nur wie sieht es da rechtlich aus? Darf er jetzt den Abend/die Nacht mehrfach Kontrollieren kommen und ihn dazu zwingen seine Ruten aus dem Wasser zu holen?

Du gehst vom falschen Ansatz aus..
Du nennst es nur Schikane.

Dein Kumpel hat eine Angelberechtigung.
Wenn die Wiederholte Kontrolle Ihm diesem Recht abhält und nichts bringt, wird Ihm dieses Recht entzogen.
Ich bin mir nicht einmal sicher ob Dein Kumpel überhaupt seine Angeln rausholen muss.
Ich denke aber das sollte man schon machen um Zweifel und Mistrauen vorzubeugen.
Aber so etwas einzufordern, für so etwas braucht es umgekehrt auch einen begründeten Verdacht, und eine Entschuldigung wenn das dann unbegründet war.

Ganz sicher braucht Er das aber nicht wiederholt zuzulassen.
Weil das ja immer eine Störung seines Rechtes ist dort zu fischen.
Das ist ganz klar ein Rechtsbruch und keine Schikane mehr.
Da sollte der Herr.K oder Auftragsgeber aufpassen das man Ihn/Sie nicht umgekehrt rechtlich angeht.
Da wird so wie es klingt Jemand Sein Recht entzogen weil man Ihm unbewiesen Rechtsbruch unterstellt.
So etwas kann sicher nach hinten losgehen, wenn der Angler dann beweist das Er wohl gezielt von seinem Recht abgehalten wird da zu Angeln.
 
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Tobi92

Active Member
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Mein Kollege hat letztens ein Schreiben von einer Person aus dem Vorstand seines Angelvereins bekommen. In dem Schreiben wurden ihm Dinge untersagt, die weder gegen geltendes Recht oder noch gegen die Regeln des Vereins verstoßen. Er darf diese Dinge nicht machen, denn man hätte "gehört" das er diese machen wollen würde.
Nach einem klärenden Gespräch mit dem restlichen Vorstand war das Thema schnell aus der Welt geschafft.

Inwiefern war es aus der Welt geschafft? Hat er dem Vorstand klar gemacht, dass die untersagten Dinge rechtens sind, oder hat man sich drauf geeinigt, dass er diese untersagten Dinge zukünftig unterlässt, bzw noch nie gemacht hat??
 

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Wallerangeln..würde mal ad hoc auf "untote" Köfis tippen?[emoji6]
Definitiv nicht, denn das wäre rechtlich ja verboten.
Es gab nie Probleme oder Verwendung von lebendigen Köderfischen.

bislang alles nur nebel - evtl. sogar vernebelt...
[...]
bleiben wir auf dem boden der bislang unbekannten tatsachen. butter bei die fische, lieber TE.
Kein Problem.
Er selber ist ein guter Welsangler in dem Verein und einer der wenigen (glaube sogar der einzige) mit Fischen bis über 2 Meter.

Jetzt hat er die Tage Post bekommen, er würde Guiding an den Gewässer anbieten wollen, was aber vollkommener Quatsch ist. Dies wäre der besagten Person zu Ohren gekommen, weshalb er es zu unterlassen hat. Geklärt wurde es in soweit, dass er mit dem Vorstand gesprochen und sich erklärt hat. Man hätte schließlich auch vorher das Gespräch suchen können anstatt "auf hören sagen" so ein Schreiben zu versenden. Schließlich kennt man sich ja gut.

Das Schreiben wurde von der Person verfasst, die ihn auch kürzlich unfreundlich kontrolliert hat.

Kurz vor der Kontrolle und kurz nach dem Schreiben ist dann auch ein weiteres Schreiben vom Verein auf Facebook veröffentlicht worden, wonach auf einmal das Abspannen auf Wels verboten worden ist. Das Schreiben ist mittlerweile wieder entfernt worden, der Verbot des Abspannens wurde ihm aber dennoch auch noch einmal bei der Kontrolle nahe gelegt. (Allerdings gab es zu dieser spontanen Regel bisher keine Schriftstücke an die Mitglieder.)

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Das alles ist innerhalb weniger Tage geschehen.
Besagter Kontrolleuer ist u.a. mit zwei Anglern gut befreundet, die sich mit meinem Kollegen nicht gut verstehen. Das typische gezanke zwischen den Anglern, die sich nichts gönnen.... ich werde es nie verstehen #c
 

PirschHirsch

Well-Known Member
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Unschön. Ich wünsche einen möglichst friedlichen Ausgang. Krieg am Wasser braucht wirklich kein Mensch.

Angeln und angeln lassen.
 

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
AW: Wie oft darf man kontrolliert werden?

Angeln und angeln lassen.

Mein Reden. Bin froh das es mich nicht trifft.
Vermute eh, dass es im Sand irgendwann verläuft.
Immer an die Regeln halten, dann verliert sich das Interesse.
 
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