AW: Wiehltalsperre bzw. Biggesee...
Nach welcher Rechtsgrundlage verwehren die den Vereinseintritt?
Ich würde evt. auf das Antidiskriminierungsgesetz(AGG) hinweisen, wenn die Dich nicht aufnehmen.
Das ist großer Unsinn & hilft nicht.
Wenn ein Verein, im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, nur ein gewisses Kontingent an Angelerlaubnisscheinen ausgibt, bzw. die Mitgliederanzahl angepasst an die Gewässergröße limitiert, dann ist das völlig ok!
Wie schon richtig gesagt wurde, haben die Vereine, bei denen die Mitgliederzahl beschränkt ist ihre Wartelisten.
Da kann man sich draufsetzen lassen - wenn ein Mitglied verstirbt oder austritt, dann rückt einer von der Warteliste nach.
Völlig legitim & rechtlich einwandfrei.
Kein Verein - keine Pachtgeminschaft etc. MUSS und kann alle aufnehmen, die auch an Gewässer XY mal angeln wollen, wenn das Kontingent erschöpft ist.
UND - je nach Ausgestaltung der Satzung, kann der Vorstand auch Leute "an der Warteliste vorbei" aufnehmen, sofern dies sinnvoll erscheint oder aus sonstigen Gründen gewünscht wird - so einen Passus haben sich die meisten cleveren Vereine in die Satzung geschrieben, wenn sie gut beraten waren - denn dieses Recht ermöglicht dem Vorstand einen gewissen Handlungsspielraum - klar - das kann zu Vetternwirtschaft führen, dient aber eigentlich dem Nutzen des Vereins, wenn für den Verein "sinnvolle" Mitglieder auch ohne Warteliste mal aufgenommen werden können!
Petri!
Ernie