Jan J.
IchthyoMane
Hallo,
in der aktuellen "Fisch & Fang" habe ich einen interessanten Beitrag gelesen. Thema: Zwischen-Schonmaße.
Ist vielleicht ein alte Hut, mir jedenfalls ist die Idee neu und ich halte sie für überlegenswert:
Der Gedanke ist einfach: Anstatt einem Mindestmaß werden zwei Schonmaße eingeführt, quasi ein Minimal- und ein Maximal-Maß.
Die Pflicht (bzw. das Recht) zur Entnahme und sinnvollen Verwertung wird auf Exemplare beschränkt, die zwischen Minimal- und Maximal-Maß liegen. Beispiel F&F: Hechte zwischen 50 und 60 cm müssen mitgenommen werden, alle Exemplare unter 50 cm bzw. über 60 cm müssen zurückgesetzt werden. Wenn man will, richtet man noch ein Trophäenmaß ein, das es erlaubt, Hechte mitzunehmen, die über 100 cm groß sind. Erster Vorteil: Der reproduktionsstarke Mittelbau einer Spezies wird geschützt, so daß die Populationsstärke gesichert bleibt. Zweiter Vorteil: Ist zumindest in Vereinen prinzipiell sofort realisierbar, wobei man die Zwischen-Schonmaße den individuellen Umständen der jeweiligen Gewässer anpassen kann.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Ich halte diese Regelung nicht für ideal, aber für besser als die momentan bestehende, die theoretisch zur Entnahme jedes maßigen Fisches verpflichtet. (Natürlich kann man diese Regelung ignorieren, aber ich kenne Leute, die sich - eingeschüchtert vom "Karpfen-Urteil" - nicht trauen, maßige Fische zurückzusetzen, wenn sie beobachtet werden).
Die Zwischen-Schonmaß-Regelung wird natürlich weder den Interessen der C&R Angler noch den Interessen der Angler, die ihre Fische mitnehmen möchten, vollständig gerecht. Die C&R Angler wären entgegen ihrem Wunsch nach wie vor dazu verpflichtet, bestimmte Fische mitzunehmen, und die Angler, die ihre Fische mitnehmen möchten, unterlägen restriktiveren Regelungen als bisher. Aber es geht bei diesem Vorschlag nun einmal nicht um die Ideallösung, sondern um einen realisierbaren Kompromiß zwischen den verschiedenen Interessen der Anglerschaft und der Gesetzeslage.
Was meint Ihr?
Petri @all,
Jan
P.S.: Die Ideallösung wäre meiner Meinung nach übrigens, daß man 1.) C&R erlaubt und 2.) Modalitäten (also Restriktionen) erarbeitet, die den Bestand hinreichend schützen (das mag heißen höhere Mindestmaße bzw. Reduzierung der erlaubten Anzahl an Exemplaren, die man pro Tag/Woche/Monat entnehmen darf bzw. Zwischen-Schonmaße bzw. sinnvolle Besatzbestimmungen). Ich denke, damit wäre allen gedient, die ein Interesse daran haben, daß wir auch in Zukunft noch mit Freude angeln können, sei es nun, um Fische zu fotografieren oder um sie zu Hause zuzubereiten. Wobei 1.) politisch bis auf weiteres wohl nicht realisierbar (und zudem moralisch kontrovers) sein mag und sich bei 2.) die konkrete Ausgestaltung als schwierig erweisen mag (da abhängig von vielen Faktoren und schwerlich generalisierbar).
in der aktuellen "Fisch & Fang" habe ich einen interessanten Beitrag gelesen. Thema: Zwischen-Schonmaße.
Ist vielleicht ein alte Hut, mir jedenfalls ist die Idee neu und ich halte sie für überlegenswert:
Der Gedanke ist einfach: Anstatt einem Mindestmaß werden zwei Schonmaße eingeführt, quasi ein Minimal- und ein Maximal-Maß.
Die Pflicht (bzw. das Recht) zur Entnahme und sinnvollen Verwertung wird auf Exemplare beschränkt, die zwischen Minimal- und Maximal-Maß liegen. Beispiel F&F: Hechte zwischen 50 und 60 cm müssen mitgenommen werden, alle Exemplare unter 50 cm bzw. über 60 cm müssen zurückgesetzt werden. Wenn man will, richtet man noch ein Trophäenmaß ein, das es erlaubt, Hechte mitzunehmen, die über 100 cm groß sind. Erster Vorteil: Der reproduktionsstarke Mittelbau einer Spezies wird geschützt, so daß die Populationsstärke gesichert bleibt. Zweiter Vorteil: Ist zumindest in Vereinen prinzipiell sofort realisierbar, wobei man die Zwischen-Schonmaße den individuellen Umständen der jeweiligen Gewässer anpassen kann.
Um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen: Ich halte diese Regelung nicht für ideal, aber für besser als die momentan bestehende, die theoretisch zur Entnahme jedes maßigen Fisches verpflichtet. (Natürlich kann man diese Regelung ignorieren, aber ich kenne Leute, die sich - eingeschüchtert vom "Karpfen-Urteil" - nicht trauen, maßige Fische zurückzusetzen, wenn sie beobachtet werden).
Die Zwischen-Schonmaß-Regelung wird natürlich weder den Interessen der C&R Angler noch den Interessen der Angler, die ihre Fische mitnehmen möchten, vollständig gerecht. Die C&R Angler wären entgegen ihrem Wunsch nach wie vor dazu verpflichtet, bestimmte Fische mitzunehmen, und die Angler, die ihre Fische mitnehmen möchten, unterlägen restriktiveren Regelungen als bisher. Aber es geht bei diesem Vorschlag nun einmal nicht um die Ideallösung, sondern um einen realisierbaren Kompromiß zwischen den verschiedenen Interessen der Anglerschaft und der Gesetzeslage.
Was meint Ihr?
Petri @all,
Jan
P.S.: Die Ideallösung wäre meiner Meinung nach übrigens, daß man 1.) C&R erlaubt und 2.) Modalitäten (also Restriktionen) erarbeitet, die den Bestand hinreichend schützen (das mag heißen höhere Mindestmaße bzw. Reduzierung der erlaubten Anzahl an Exemplaren, die man pro Tag/Woche/Monat entnehmen darf bzw. Zwischen-Schonmaße bzw. sinnvolle Besatzbestimmungen). Ich denke, damit wäre allen gedient, die ein Interesse daran haben, daß wir auch in Zukunft noch mit Freude angeln können, sei es nun, um Fische zu fotografieren oder um sie zu Hause zuzubereiten. Wobei 1.) politisch bis auf weiteres wohl nicht realisierbar (und zudem moralisch kontrovers) sein mag und sich bei 2.) die konkrete Ausgestaltung als schwierig erweisen mag (da abhängig von vielen Faktoren und schwerlich generalisierbar).