Anglerposse am Coswiger Elbufer

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Aus absurden Gesetzen kann natürlich auch nur absurde Rechtssprechung folgen - daher ist die Forderung, dass die Funktionäre sich gegen gesetzliche Restriktionen einsetzen MÜSSEN.

Zudem hast Du faktisch auch nicht ganz recht.-

Ernährung ist eben beileibe nicht der einzige Grund zum Angeln laut TSG - nur ein sicher anerkannter.

Die Hege hast Du schon genannt, wie bei den Berufsfischern darf man die wirtschaftliche Komponente sowenig vergessen wie die okölogische und soziale.

Siehe dazu auch die Ausführungen von Jendrusch/Niehaus in einem rechtswissenschaftlichen Aufsatz dazu, vom DAV in Aufttrag gegeben..
http://www.anglerboard.de/werbimg/A...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf
 
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Sten ich kenne das wohl alles,habe hier allers Ordnerweise liegen.

In Berlin bei der WM wurde gehältert und danach haben wir die fische umgesetzt,also nicht gefuttert auch nicht verfüttert...etc.

Ich kenne die Gesetzeslage,ich wahr sogar beim Hannover Königsfischen fall im Gericht anwesend.

Aber ich gebe mich geschlagen hier weiter die Heuchlerei nicht zu verstehen,was erwartet man auch von einem Bauern gelle ^^

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Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Siehe dazu auch die Ausführungen von Jendrusch/Niehaus in einem rechtswissenschaftlichen Aufsatz dazu, vom DAV in Aufttrag gegeben..
http://www.anglerboard.de/werbimg/A...zen_des_Fischereirechts_Jendrusch_Niehaus.pdf

Daraus

3. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover
In den Jahren 2005/2006 hatte sich die Staatsanwaltschaft Hannover mit der Thematik
„Gemeinschaftsfischen“ zu befassen. Dies sorgte insoweit für Aufsehen, als dass die
Staatsanwaltschaft zunächst die Auffassung vertreten hat, jede anglerische
Gemeinschaftsveranstaltung, bei der in einem Wettbewerb Sieger und Platzierte ermittelt
werden sollen, sei tierschutzrechtswidrig. Demnach wäre jedes Gemeinschaftsfischen, das
nicht allein dem Nahrungserwerb, sondern daneben auch dem sportlichen Wettkampf dient,
rechtlich unzulässig.
Im Laufe des Verfahrens wurde indessen ein Gutachten des Niedersächsischen Landesamts
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingeholt. Im Ergebnis kam der
Fachbereich Fischseuchenbekämpfung der „Task-Force Veterinärwesen“ zu einer
differenzierteren Betrachtung. Diese Task-Force geht davon aus, „dass Gemeinschaftsfischen
und die damit verbundenen etwaigen Schmerzen, Leiden und Schäden i.S.d. TierSchG im
Rahmen der Hege und des Nahrungserwerbs erlaubt sein sollte
.“

Der Versuch der Sachverständigen, den Fischen hier mithilfe eines bestimmten,
gleichförmigen Verhaltensmusters die Erfahrung von Leiden i.S.d. § 17 Nr. 2 b TierSchG
nachzuweisen, ist angesichts der Schwierigkeiten, einen geeigneten und gerichtlich
verwertbaren Beweis für tatbestandsmäßiges bzw. strafloses Verhalten der Angeklagten zu
führen, nachvollziehbar. Die Ausführungen sind jedoch durchweg von einer Parallelwertung
tierischer Verhaltensweisen und Reaktionsmuster unter Zugrundelegung menschlicher
Erfahrungswerte im Zusammenhang mit Schmerzen und Leiden geprägt. Diese Sichtweise
gilt inzwischen – durchweg gestützt auf neuere Verhaltensstudien in Bezug auf
Schmerzempfinden und Leidensfähigkeit von Fischen – als überholt und daher
unzweckmäßig
.

In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auf die mit der Jagd (gleiches gilt
für die Fischerei) verfolgten Ziele verwiesen, welche ihren Niederschlag in den
entsprechenden Gesetzeszwecken gefunden haben. Namentlich sind dies die Hege (wie auch
bei der Fischerei, vgl. etwa § 2 Hessisches FischG60
) und die ebenfalls mit Verfassungsrang
ausgestattete Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Das Bundesverfassungsgericht hat
zutreffend herausgearbeitet, dass die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz nicht
geeignet sei, die Jagd und somit auch die Fischerei per se in Frage zu stellen
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Der Web`n walk Stick ist abgeschmiert daher etwas verspätet....

Kopfkirmes, die einer Ameise würdig ist!

Es sollte selbstverständlich von Anfang an ein Wettfischen veranstaltet werden. Da sowas aufgrund des sächsischen Fischereigesetzes verboten ist, nannte man die Veranstaltung Hegefischen.
Der Verband konnte damit wegschauen, alles war gut.


Ääääähmmm

Woher stammt denn bitte deine Weisheit das es von Anfang an ein Wettfischen sein sollte?????

Ich werte das als unterstellung welche auf keinerlei belegbaren Tatsachen basiert!

LG Markus
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Ich habe den verlinkten Artikel, den Stein des Anstoßes gelesen. Dort steht:
"Das Ganze sollte in Form eines hochkarätig besetzten Wettbewerbes stattfinden."


Ob dus glaubst oder nicht ich hab en auch gelesen....;)

Und damit willst du mir jetzt sagen das alles was in der Presse geschrieben wird 1:1 mit den infos die sie von den Veranstaltern überein stimmen|bigeyes

Hab ich net eben wat von Bildzeitungs Manier gelesen???|kopfkrat

Klar kann man sich alles hindrehen und biegen wie man will...

Jeder kann die für seine Meinung wichtigen Infos/Zitate hier rein katschen und aus seiner Sicht interpretieren.

Daher bleibt meine Meinung:

Die Zeitung hat da Mist gebaut und versucht sich mit diesem Bericht aus der scheixxe zu ziehen.

Und der Verband hätte sich um Aufklährung bemühen müssen anstadt die Veranstaltung zu verbieten....;)

LG Markus
 

Ralle 24

User
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Bitte sehr,
die offizielle Veranstaltungsankündigung:
http://zebco-europe.biz/news/newsmeldungen/2011/06/browning-hegefischen-elbe-soernewitz/back53.html
Zitat: "...Geangelt wird in 2er Teams nach CIPS..."
Macht was draus:g.

Gruß

Tomasz

Wir driften vom eigentlichen Thema vollkommen ab.

Außer Zusser scheinen wenigstens alle verstanden zu haben, dass es ein zunächst genehmigtes Hegefischen war, welches durch die Unformulierung der Zeitung als " Wettfischen" dann plötzlich illegal sein sollte.

Ein Fischen, bei dem die Plätze ausgelost werden, Pokale und Urkunden an die besten Angler vergeben werden, verstößt nicht gegen die Tierschutzbestimmungen, wenn der Fang:

- gehältert, gezählt und lebend in ein anderes Gewässer mit geringem Bestand umgesetzt wird.

- die Fische sofort nach dem Fang waidgerecht getötet, am Schluß gewogen/gezählt und dann einer sinnvollen Verwertung ( Verzehr, Tierfutter) zugeführt werden.

- die Fische sofort nach dem Fang waidgerecht getötet, am Schluß gewogen/gezählt und dann zum kompostieren gegeben werden, wenn die befischte Art einen krassen Überbestand hat und/oder es sich um ein Massenvorkommen von Neozoen handelt ( z.B. Grundeln ) und eine Verwertung nicht möglich/zumutbar ist.

Das Tierschutzgesetz schreibt nirgendwo vor, dass alleine der Wettkampf tierschutzwidrig ist. Das Tierschutzgesetz kennt den Begriff " Wettfischen " überhaupt nicht. Es geht ausschließlich um den Umgang und die Verwertung bzw. die Hege. Angreifbar nach dem Tierschutzgesetz ist es allerhöchstens, wenn der sportliche Vergleich die einzige Motivation für so ein fischen ist. Und selbst angreifbar heißt nicht in jedem Fall starfbar, denn es kommt dann immer noch auf das Urteil im Einzelfall an. Ein Grundsatzurteil ist mit nicht bekannt.

Sollte ich mich in einem Rechtsirrtum befinden, bitte ich um Nennung entsprechender Gerichtsurteile oder Gesetzestexte aus dem Tierschutzgesetz.
 
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Eine ganz normale Ausschreibung wie sie tausendfach im Netz steht.

Jetzt muss man nur als nicht Stipper die C.I.P.S verstehen können und wollen,also macht was draus.


|wavey:
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Wir driften vom eigentlichen Thema vollkommen ab.

Das Tierschutzgesetz schreibt nirgendwo vor, dass alleine der Wettkampf tierschutzwidrig ist. Das Tierschutzgesetz kennt den Begriff " Wettfischen " überhaupt nicht. Es geht ausschließlich um den Umgang und die Verwertung bzw. die Hege. Angreifbar nach dem Tierschutzgesetz ist es allerhöchstens, wenn der sportliche Vergleich die einzige Motivation für so ein fischen ist. Und selbst angreifbar heißt nicht in jedem Fall starfbar, denn es kommt dann immer noch auf das Urteil im Einzelfall an. Ein Grundsatzurteil ist mit nicht bekannt.

Sollte ich mich in einem Rechtsirrtum befinden, bitte ich um Nennung entsprechender Gerichtsurteile oder Gesetzestexte aus dem Tierschutzgesetz.

Deshalb hatte ich Google bemüht, um das Tierschutzgesetz zu lesen und nach Rechts-VO zu Wettangeln zu suchen
( den Fund wollte ich euch nicht vorenthalten)
Fazit: nix gefunden; das was es dazu gibt von Leuten, die sich darauf berufen ist m.M nach Interpretation und geht genau auf den " Fund" zurück. damit kam vermutlich das Verbot des Wettangelns in die Angelvorschriften der Länder / Verbände

Gruß A.
 
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

bei der ausschreibung steht eindeutig nicht das hegeziel im vordergrund, aus diesem grund wurde sie zurecht von landesverband untersagt.

http://zebco-europe.biz/news/newsmeldungen/2011/06/browning-hegefischen-elbe-soernewitz/back53.html

wozu sonst startgebühr?
wozu die einschränkungen der angelmethoden?
wozu teams?
alles unnötig, wenn es doch es ausschließlich um hegemaßnahmen geht!

es steht eindeutig der wettkampfcharakter im vordergrund!

fakt ist: der lav hat richtig gehandelt
die kranken kinder hätten auch mehr von der angelveranstaltung gehabt, wenn die angler ohne zu angeln spenden würden, anstatt 100e euro in köder und weiß der geier zu investieren

das warum wettkampfangeln in sachsen verboten ist, ist ne ganz andere schublade. fakt ist es ist so und daran hat sich auch der lav zu halten.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Zitat:
Zitat von Tomasz
Und weil es bei uns starke Landesverbände gibt und den Gewässerpool, glaube ich auch nicht an die Schwarzmalerei.


Zitat: Zitat von Thomas9904
Woher kenn ich das bloss, woher kenn ich das bloss???
...


Bei Euch gab es einen großen von einem Landesverband bewirtschaftetet Gewässerpool für alle Verbandsmitglieder und die der angrenzenden Nachbarländer?
Wann und wo?
Und wenn dem so gewesen sein soll, wer hat und warum wurde dieser Pool zerschlagen und in kleine Stücken Vereinspachtgewässer gestückelt?
Die Frage ist ernst gemeint, da ich die Gewässerstrukturen in den alten Bundesländer erst seit 1990 verfolge.

Gruß

Tomasz

Hallo Thomas9904,
die Fragen waren durchaus ernst und nicht rhetorisch gemeint gewesen.
Kommt da noch was von Deiner Seite dazu?
Wie gesagt, dies ist die eigentlich große Sorge, die viele in den neuen Bundesländern umtreibt.

Gruß

Tomasz
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

bei der ausschreibung steht eindeutig nicht das hegeziel im vordergrund, aus diesem grund wurde sie zurecht von landesverband untersagt.

http://zebco-europe.biz/news/newsmeldungen/2011/06/browning-hegefischen-elbe-soernewitz/back53.html

wozu sonst startgebühr?
wozu die einschränkungen der angelmethoden?
wozu teams?
alles unnötig, wenn es doch es ausschließlich um hegemaßnahmen geht!

es steht eindeutig der wettkampfcharakter im vordergrund!

fakt ist: der lav hat richtig gehandelt
die kranken kinder hätten auch mehr von der angelveranstaltung gehabt, wenn die angler ohne zu angeln spenden würden, anstatt 100e euro in köder und weiß der geier zu investieren

das warum wettkampfangeln in sachsen verboten ist, ist ne ganz andere schublade. fakt ist es ist so und daran hat sich auch der lav zu halten.

Jawoll!!!
 

siloaffe

Boddensüchtig
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

bei der ausschreibung steht eindeutig nicht das hegeziel im vordergrund, aus diesem grund wurde sie zurecht von landesverband untersagt.

http://zebco-europe.biz/news/newsmeldungen/2011/06/browning-hegefischen-elbe-soernewitz/back53.html

wozu sonst startgebühr?
wozu die einschränkungen der angelmethoden?
wozu teams?
alles unnötig, wenn es doch es ausschließlich um hegemaßnahmen geht!

es steht eindeutig der wettkampfcharakter im vordergrund!

fakt ist: der lav hat richtig gehandelt
die kranken kinder hätten auch mehr von der angelveranstaltung gehabt, wenn die angler ohne zu angeln spenden würden, anstatt 100e euro in köder und weiß der geier zu investieren

das warum wettkampfangeln in sachsen verboten ist, ist ne ganz andere schublade. fakt ist es ist so und daran hat sich auch der lav zu halten.

Hey Fred...

Wenn die Ausschreibung schon furn Arsch war warum wurde die genehmigung auf grundlage dieser zuerst erteilt???????
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Hey Fred...

Wenn die Ausschreibung schon furn Arsch war warum wurde die genehmigung auf grundlage dieser zuerst erteilt???????

#c.
Wir zahlen beim Hegefischen im Verein weder Startgebühr, noch gibt es irgendwelche Vorgaben wie zu angeln ist.
Im Vordergrund steht einzig und alleine das Hegeziel, - den verbutteten Bestand raus zu holen.
Und wer am meisten zum Hegeziel beiträgt, kann sich über einen Händedruck freuen:m.
Mein Fall ist es trotzdem nicht#t. Aber jedem wie er will.

Gruß

Tomasz
 

Zusser

Active Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Ein Fischen, bei dem die Plätze ausgelost werden, Pokale und Urkunden an die besten Angler vergeben werden, verstößt nicht gegen die Tierschutzbestimmungen, wenn der Fang:[..]
Das hat doch auch niemand behauptet!?

Es geht doch um das Fischereigesetz von Sachsen. Es ist frei zugänglich und beim Thema "Fischfang als Wettbewerb" ziemlich unmissverständlich.

Dass "Nicht-Wettbewerbe" getarnt als Hegefischen auch in Sachsen durchgeführt werden, kann ich mir vorstellen. Solange in der Presse nicht gerade vom Wettfischen geschrieben wird, stört das wohl auch keinen. Wenn doch, muss der zuständige Verband eben zurückrudern. Wie hier geschehen.
Insgesamt keine große Sache. Und schon gar kein Grund für VDSF-Bashing.
 

Tomasz

Well-Known Member
AW: Anglerposse am Coswiger Elbufer

Was hat das was bei euch Praktiziert wird damit zu tun das diese Verantaltuzng wie ausgeschrieben genehmigt wurde???|kopfkrat#c

Nicht sooo viel. Deshalb ja auch eingangs der
#c.
Ich habe nur beschrieben, wie bei uns ein Hegefischen durchgeführt wird.
Mag sein, dass der eine oder andere lieber nach dem Händedruck und der Anerkennung, als nach dem Hegeziel schielt, aber so what?
Man kann ihn ja dafür nicht ausschließen, solange er im Sinne der Hege sein Bestes gibt.
Jetzt verständlicher?

Gruß

Tomasz
 
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