AW: Aalbesatz im Teich
Zitat aus dem Bayerischen Fischrecht Art. 2, da der TE aus Bayern kommt
1.Geschlossene Gewässer im Sinn des Gesetzes sind alle künstlichen angelegten ablaßbaren und wärend der Bespannung gegen den Wechsel der Fische ständig abgesperrten Fischteiche und Fischbehälter, mögen sie mit einem natürlichen Gewässer in verbindung stehen oder nicht.
2 die lediglich zum Zweck der Fischzucht oder Fischhaltung künstlich hergestellten und ständig abgesperrten Rinnsale (Bäche) solange sie ausschließlich
diesem Zweck dienen.
3. mit Ausnahme der Altwässer alle anderen Gewässer, denen es an einer für den Wechsel der Fische geigneten regelmäßigen Verbindung mit einem
anderen natürlichen Gewässer fehlt.
Dazu würd ich mir dann noch den § 12 der Afvig zur Aalbewirtschaftung durchlesen, wenn ich in Bayern Aal besetzen wollte und bei den lokalen Behörden nachfragen.
Bundes/europarechtliche Vorschriften nicht zu vergessen, vor allem dann, wenn man Aale in Gewässer jenseits der Wasserscheide (Donaugebiet, Abfluss ins schwarze Meer, keinerlei Chance für die Aale zum ablaichen zu kommen) einbringen wollte........
Oder gut bayrisch Augen zu und durch, den Unwissenden spielen und rein mit den Viechern, dann sind sie dann halt drin..
Muss man dann halt im Ernstfall mit den Konsequenzen leben, wenn man erwischt werden würde und gegen irgendwelche Gesetze verstossen hätte....
Ist ja eh alles nicht mehr so richtig nachvollziehbar mit den ganzen unterschiedlichen Gesetzen in den verschiedensten Ländern.......