Wobblerwilli
New Member
Hallo liebe Leute :m,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Zugang zu den Gewässern. Folgende Situation ist bei uns am Vereinsgewässer momentan der Fall: Um an den hiesigen Fluss zu gelangen müssen wir am Rand einer Wiese entlang. Dies war eigentlich auch immer kein Problem, doch nun hat der Bauer, dem die Wiese gehört, einfach den Zugangsweg mit einem Elektrozaun abgesperrt #d. Das bedeutet, dass nun kein Angler mehr dort angeln kann. Zum besseren Verständnis habe ich mal eine Zeichnung gemacht. Blau ist logischerweise der Fluss, rot der Zaun und der gelbe Punkt ist der einzige Eingang (eine Brücke).
Nun meine Frage, darf der Bauer dass, denn ich habe wenn ich mich recht erinnere bei der Fischereiprüfung gelernt, dass der Angler immer ein Recht auf Zugang zum Gewässer hat, schließlich haben wir das Gewässer ja auch gepachtet. Ich hatte mich schon hiermit befasst, aber daraus werde ich im Bezug auf meinen Fall nicht richtig schlau.
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de...&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FischGHE2010pP15
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet und mich da mal über meine Rechte als Angler aufklären könntet. Es ist nämlich wirklich schade, denn falls man da absolut nichts machen kann geht super viel Fläche verloren. Das wäre für einen kleinen Verein wie unseren recht bitter.
Falls das Thema im falschen Teil des Forums gelandet ist einfach verschieben
In jeden Fall schon mal danke für alle Antworten, bin gespannt was ihr dazu sagt...
Wobblerwilli :vik:
ich habe ein paar Fragen zum Thema Zugang zu den Gewässern. Folgende Situation ist bei uns am Vereinsgewässer momentan der Fall: Um an den hiesigen Fluss zu gelangen müssen wir am Rand einer Wiese entlang. Dies war eigentlich auch immer kein Problem, doch nun hat der Bauer, dem die Wiese gehört, einfach den Zugangsweg mit einem Elektrozaun abgesperrt #d. Das bedeutet, dass nun kein Angler mehr dort angeln kann. Zum besseren Verständnis habe ich mal eine Zeichnung gemacht. Blau ist logischerweise der Fluss, rot der Zaun und der gelbe Punkt ist der einzige Eingang (eine Brücke).
Nun meine Frage, darf der Bauer dass, denn ich habe wenn ich mich recht erinnere bei der Fischereiprüfung gelernt, dass der Angler immer ein Recht auf Zugang zum Gewässer hat, schließlich haben wir das Gewässer ja auch gepachtet. Ich hatte mich schon hiermit befasst, aber daraus werde ich im Bezug auf meinen Fall nicht richtig schlau.
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de...&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FischGHE2010pP15
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet und mich da mal über meine Rechte als Angler aufklären könntet. Es ist nämlich wirklich schade, denn falls man da absolut nichts machen kann geht super viel Fläche verloren. Das wäre für einen kleinen Verein wie unseren recht bitter.
Falls das Thema im falschen Teil des Forums gelandet ist einfach verschieben
In jeden Fall schon mal danke für alle Antworten, bin gespannt was ihr dazu sagt...
Wobblerwilli :vik:
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