AW: Immer wieder neuer Fischereischein auf Lebenszei
Hallo,
wenn jemand von Bayern nach BW umzieht, so gilt der Fischereischein bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer und wenn dieser Schein eben auf Lebenszeit gilt, dann gilt der für einen umgezogenen (nicht ungezogenen) Bayern eben auch, bis er in die Kiste hüpft. Wieso sollte der außerhalb Bayerns nicht gelten?
Petri Heil
Lajos
An die Bayern,
die sitzen dann bei uns im Kurs weil sie nach BW umziehen und wundern sich, dass sie jetzt in Bayern 300,00 hingelegt haben und damit ausserhalb Bayerns nichts anfangen können. So hat halt jedes System Vor-und Nachteile.
Hallo,
wenn jemand von Bayern nach BW umzieht, so gilt der Fischereischein bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer und wenn dieser Schein eben auf Lebenszeit gilt, dann gilt der für einen umgezogenen (nicht ungezogenen) Bayern eben auch, bis er in die Kiste hüpft. Wieso sollte der außerhalb Bayerns nicht gelten?
Petri Heil
Lajos