AW: ACHTUNG: Neue Regeln und Gewässer 2018 in den Niederlanden
Dann sollten sich aber zumindest die Niederländer untereinander ebensogut verstehen, oder?
Daß offensichtlich nichtmals das der Fall ist, hat Blechinfettseb sehr anschaulich beschrieben.
Die Gedanken sind selbstverständlich frei.
Fakt ist jedoch, daß einem in den Niederlanden bereits eine am Wasser mitgeführte unbenutzte Rute als Verstoß ausgelegt wird, so durch sie die maximal zulässige Anzahl der verwendeten Ruten überschritten ist. Bedeutet ja nichts anderes, als daß die bloße Möglichkeit ein Gesetz zu übertreten bereits geahndet wird. Man stelle sich das mal in anderen Lebensbereichön vor!
Aber auch an dich nochmals die Frage: Wieso hat Hecht Schonzeit außerhalb des Kunst- und sogar Naturköderverbots, wenn ich ihn gezielt beangeln und sogar in Besitz haben darf - ihn jedoch nach dem gezielten Beangeln wieder zurücksetzen muß, wozu ich sowieso das ganze Jahr über fast hollandweit verpflichtet bin?
Wieso das?
Schaffen wir das denn? Wir sprechen alle die deutsche Sprache und reden dennoch ständig aneinander vorbei. Das können andere Nationen auch.
Fakt ist, dass du in NRW mit einer unbenutzten und fangfertigen Rute gegen das LFischG verstößt, wenn du mit dieser Rute nicht (eingeschränkt) fischereiausübungsberechtigt bist. Ist hier genauso wie in NL. Die unbenutzte Rute ist keine Möglichkeit das Gesetz zu übertreten, sondern tatsächlich eine waschechte Gesetzesübertretung.
Und um auf deine Frage zu antworten.
Aus A folgt B. Deshalb folgt aus B ebenfalls A.
Nein.
Der Hecht hat eine NL-weite Schonzeit. In dieser Zeit darf er in NL nicht entnommen werden. Außerhalb dieser Zeit darf er entnommenen werden. Das gilt grundsätzlich in ganz NL.
Es gibt ein NL-weites Köderverbot, in dieser Zeit darf er nicht beangelt werden.
Eine Föderation erweitert das Entnahmeverbot auf 12 Monate im Jahr. Ihr gutes Recht. Die Hechtentnahme wird komplett unterbunden. Eine ganzjährige Schonzeit. Macht die Föderation nichts, darf der Hecht außerhalb der landesweiten Schonzeit entnommen werden.
Die Föderation belässt das Köderverbot auf dem NL-weiten Niveau.
Damit ändert sich für die C&R-Angelei auf den Hecht nichts.
Ich weiß, als deutscher Angler ist die Schonzeit-Logik tief verankert.
Aber die Schlussfolgerungen, die du ziehst, ergeben keinen Sinn.
Wieso hat der Hecht eine Schonzeit außerhalb des Köderverbots, wenn du ihn in der Schonzeit dennoch beangeln darfst?
---> Ganz einfach, weil du ihn grundsätzlich entnehmen darfst. Außerhalb des Köderverbots darfst du den Hecht grundsätzlich entnehmen. Das aber will man in ganz NL nicht, da möchte man einen kleinen Zeitraum zusätzlich, in dem der Hecht nicht entnommen werden darf (=Schonzeit)
Was eine einzelne Föderation da erweitert, hat auf das Wesen der Schonzeit keine verändernde Wirkung. Will eine Föderation gar keine Hechtentnahme, erweitert sie die Schonzeit.
Will eine Föderation das Hechtangeln zeitlich zusätzlich zur landesweiten Vorgabe einschränken, dann erweitert sie das Köderverbot.
Du setzt das Verbot des Beangelns mit den Verbot der Entnahme gleich.
Weil für dich deutschen Angler beides identisch ist.
Edit:
Jetzt noch einmal vom Computer, wie versprochen:
In den Niederlanden existieren landesweite
Grundregeln. Diese bilden die Basis. Sozusagen das
absolute Minimum. Der Standard. Der kleinste gemeinsame Nenner.
Was hier steht gilt grundsätzlich. Das ist sozusagen A.
Einzelne Landesteile, denen das absolute Minimum zu wenig ist, können den Standard erweitern, wenn sie das möchten. Das ist B.
Was in A steht, ist auch in B enthalten. B umschließt A völlig. Würde ein Landesteil keinerlei Verschärfungen vornehmen, so würde A identisch zu B sein.
Gehen wir davon aus, dass es nicht so ist. B enthält A, aber auch noch weitere Regeln und Vorschriften. Aus A folgt also auf jeden Fall B, die Minimumregeln des gesamten Landes sind ja auch in den umfassenderen Regel eines einzelnen Landesteils enthalten. Umgekehrt gilt das aber nicht.
Das
landesweite Minimum sieht zum Schutz der Fische
zwei Instrumente vor:
- gesloten tijd
aassoorten (Geschlossene Zeit Köderarten)
- gesloten tijd
vissoorten /
terugzetplicht (Geschlossene Zeit Fischrten / Zurücksetzpflicht)
Ersteres ist das
Köderverbot. "Er mag in die periode niet worden gevist met: ..." Kann man als Deutscher verstehen. April und Mai, was den letzten Samstag angeht, den lassen wir hier jetzt per Annahme raus und sagen einfach, dass im April und Mai diverse Köder verboten sind, darunter die
Gesamtheit aller Raubfischköder.
Somit hat der Hecht per Definition des Köderverbotes eine erste, einfache Schutzform zugesprochen bekommen, die ein Minimum darstellt. Und zwar landesweit. Nennen wir es
Beangelverbot, denn ohne Köder können wir den Hecht nicht beangeln und andere Fangmethoden interessieren uns nicht.
Landesweit existiert also für diese zwei Monate ein Beangelverbot.
Die zweite landesweite Minimumregel, die dem Hecht Schutz zukommen lässt, ist die
Zurücksetzpflicht.
"Vangt u zo’n vis in die periode, dan moet u hem met de grootst mogelijke zorg behandelen en direct levend en onbeschadigd in hetzelfde water terugzetten."
Fängst du so einen Fisch in dieser Zeit, dann musst du ihn mit der größtmöglichen Sorgfalt behandeln und sofort lebend und unbeschädigt in das gleiche Gewässer zurücksetzen.
Diese Regel setzt aber erst
nach dem Fang an. Nicht vorher. Und das stört das
deutsche Verständnis einer Schonzeit. Der Deutsche möchte in der Schonzeit den
Fang vermeiden, weil er nicht aus Spaß den Fisch fangen darf. Der Niederländer darf aus Spaß den Fisch fangen. Er darf ihn in der Schonzeit/Zurücksetzpflichtzeit nicht entnehmen. Der Niederländer hat zwei (nennen wir es) Teilbereiche beim Angeln:
Fangen auf der einen Seite und
Entnehmen auf der anderen Seite. Das hat der deutsche Angler nicht. Für den deutschen Angler ist das Fangen keine in sich abgeschlossene anglerische Handlung sondern nur ein notwendiger Teilprozess der einzigen (rechtlich) möglichen Handlung, der
Aneignung. Darf ich fangen ist in Deutschland keine zulässige Frage. Hier gibt es nur die Frage:
Darf ich mir aneignen? Wird die Frage verneint, dann gibt es logischerweise auch keinen Fang. Ist die Antwort ja, dann darf ich fangen (-->) um anzueignen.
Der Niederländern ist frei sich zwei Fragen zu stellen.
Darf ich fangen? Darf ich aneignen? Wird ihm die erste Frage mit ja beantwortet, kann ihm zur zweiten Frage trotzdem ein nein erteilt werden.
Die landesweite Regel zur Zurücksetzpflicht bzw. zum
Entnahmeverbot ist eindeutig. "Vangt u..." - Fängst du ... --> dann musst du folgendes machen... (zurücksetzen)
Das ist ja einfach nur die Regel. Wenn sich da jemand moralisch dran stört, bitte bedenken, dass ich das Ganze hier wertneutral betrachte!
Dieses Entnahmeverbot umschließt zeitlich das Köderverbot!
Das ist wichtig zu bedenken. März, April, Mai - darf der Hecht landesweit nicht entnommen werden. Nennen wir es C.
April, Mai - darf der Hecht nicht beangelt werden. Nennen wir es D.
D liegt in C und C umschließt umschließt vollständig D. Immer, wenn D gilt, gilt auch C. Aus D folgt zwangsläufig für den Angler C. Aber nicht immer, wenn C gilt, gilt auch D. (Achtung: ich meine nicht nur den zeitlichen Zusammenhang, sondern auch die Implikation, dass aus dem Beangelverbot zwangsläufig die Nicht-Entnahme resultiert.)
Warum liegt das Beangelverbot zeitlich vollständig im Entnahmeverbot? Eine Frage, die man sich stellen kann, denn für uns Angler führt ja beides unabhängig voneinander dazu, dass wir den Hecht nicht entnehmen können. Ein Hecht, den ich nicht entnehmen darf, kann ich nicht entnehmen. Ein Hecht, den ich nicht beangeln darf, kann ich nicht entnehmen. Wieso kommt also zusätzlich zum Beangelverbot auch noch ein Entnahmeverbot. Ist doch
doppelt gemoppelt, oder?
Ja, für uns Angler eigentlich schon. Ich hab es jetzt nicht mehr im Kopf, wie das in NL mit erlaubten Fanggeräten aussieht, Netze, Reusen etc. aber stellen wir uns doch mal vor, dass das Entnahmeverbot nur im März bestehen würde und das Kunstköderverbot in den darauf folgenden beiden Monaten. Jetzt stehen wir an einem Polder im Mai. Da schwimmt ein Hecht dicht unter der Oberfläche und ist etwas benommen, weil er irgendwo von einem anderen Angler gefangen wurde (kein Köderverbot) aber unsachgemäß zurückgesetzt wurde und eins abbekommen hat. Hey Super! Kein Entnahmeverbot, der Kescher ist kein verbotener Köder, *zack* eingetütet. Das würde dem
Missbrauch die Türe öffnen. Das wird natürlich durch ein Entnahmeverbot, welches das Beangelverbot umschließt unterbunden. Also vielleicht doch nicht doppelt gemoppelt.
Ok, zwei landesweite Minimumregeln zum Schutz des Hechtes.
Jetzt gibt es aber Landesteile, die ihre Hechtbestände mögen. Die aber auch gerne Hechte angeln würden, weil das Spaß macht.
Für den Deutschen ein Widerspruch. Hier bedeutet Angeln Bestandsverringerung.
Für den Niederländer kein Problem. Hier wird einfach das Entnahmeverbot ganzjährig ausgeweitet, mit der Folge, dass der Hecht 12 Monate des Jahres nicht entnommen und 2 Monate des Jahres nicht beangelt werden darf.
Eine sehr elegante Lösung. Mann muss sich nur auf die
Differenzierung Fangen & Entnehmen einlassen. Also
weg von Fangen um zu Entnehmen.
Beibt man bei der deutschen Denkweise, dürfte es konsequenterweise keinen Kleinen Vispas geben. Der Inhaber des Kleinen Vispas darf überhaupt keine Fische entnehmen. Mit der Erwerb des Kleinen Vispas erhalte ich persönlich also eine vollumfängliche Schonzeit aufgebrummt, ein generelles Entnahmeverbot.
Beweis durch Widerspruch?
Riecht gewaltig danach.
Entspricht das Entnahmeverbot einem Beangelverbot und ich erhalte mit der Erlaubnis zum Fischfang ein vollumfängliches Beangelverbot, dann habe ich keine Erlaubnis zum Fischfang.
Also kann ein Entnahmeverbot nicht gleichzeitig ein Beangelverbot sein.