Grundelgott
Member
Liebe Mitanglerinnen und Mitangler im sonnigen Südwesten,
wie handhabt Ihr die Ausnahmen vom Nachtfischverbot? Ich angel meist am Oberrhein. Dort und anderorts auch ist das Angeln ja ab 1 Stunde nach Sonnenuntergang verboten, mit Ausnahme des Angelns auf Waller und (wo erlaubt) auf Aal.
Jetzt hab ich schon einige Angler getroffen die dass nicht so genau nehmen, so nach dem Motto "soll mir mal jemand beweisen dass ich nicht auf Waller angel.."
Jetzt finde ich es aber etwas hanebüchen im Falle einer Kontrolle zu behaupten dass ich auf Wels fische, wenn am dünnen Schnürchen ne einzelne Made baumelt. Wie handhabt Ihr das? pünktlich eine Stunde nach Sonnenuntergang die Ruten einpacken, bzw das schwere Gerät rausholen?
wie handhabt Ihr die Ausnahmen vom Nachtfischverbot? Ich angel meist am Oberrhein. Dort und anderorts auch ist das Angeln ja ab 1 Stunde nach Sonnenuntergang verboten, mit Ausnahme des Angelns auf Waller und (wo erlaubt) auf Aal.
Jetzt hab ich schon einige Angler getroffen die dass nicht so genau nehmen, so nach dem Motto "soll mir mal jemand beweisen dass ich nicht auf Waller angel.."
Jetzt finde ich es aber etwas hanebüchen im Falle einer Kontrolle zu behaupten dass ich auf Wels fische, wenn am dünnen Schnürchen ne einzelne Made baumelt. Wie handhabt Ihr das? pünktlich eine Stunde nach Sonnenuntergang die Ruten einpacken, bzw das schwere Gerät rausholen?