AW: Neues Fischereigesetz Baden-Württemberg, die Zweite!
Hallo Ralle
Nicht immer gleich pauschalisieren!#d
Und was machen unsere Verbände? Predigen die Scheinpflicht, weil Angler ja so dermaßen gefährlich sind. Fordern oder fördern Nachtangelverbote, weil Angler des nächtens so viel kaputt machen. Wettern gegen das Zurücksetzen, weil Angler ja solche Tierquäler sind.
Alles, was du hier ansprichst, unterstützen und fördern längst nicht alle Verbände!
Ganz im Gegenteil!
Oder liege ich daneben?
Das würden sie sich verdienen, wenn sie durchsetzen, dass nur mit heimischen Fischen, und zwar mit Brütlingen besetzt wird. Und auch nur dann, wenn der Bestand nachgewiesen nicht mehr selbst reproduzierfähig ist.
Machen viele Vereine, Angler.
Obendrein ist nicht nur das Brütling setzen ein Ziel, gilt eher als Übergang (Notlösung), sondern Schaffung von Reproduktionsmöglichkeiten.#h
Das würden sie verdienen, wenn sie sich regelmäßig mit dem Naturschutz an einen Tisch setzen und sinnvolle Maßnahmen abstimmen würden. Und dazu gehören auch Schutzzonen, ganzjährige oder partielle Angelverbote.
Passiert doch!
Jedes Jahr, regelmäßig, ob auf lokaler, regionaler, Landesebene.
Seit zig Jahren, Jahrzehnten. Begründet schon in vielen Planungsunterlagen und Landesgesetzgebungen.
Sicher nicht überall.
Aber ein generelles pauschales Ausschließen oder Bemängeln stimmt überhaupt nicht.
Das würden sie verdienen, wenn sie sich endlich von den gewerblichen Betreibern und Fischern lösen würden.
Geht überhaupt nicht.
Viele Bereiche überlappen, sind im Verbund zu sehen. Auch den NABU Bereichen betreffend!
Und das Kormoranproblem betrifft nicht nur Fischer, sondern auch Angler, Vereine und den NABU selbst.
Siehe Blumberger Mühle!
Satzfische aus Tschechien zu importieren ist ja „eleganter“!
Der abgeschossene Kormoran
fällt ja außerhalb des Sichtfeldes in DE.
Übrigens, sehr viele NABU-Mitglieder sind selber Angler.
Bewirtschafter, Grundstückseigner u. a. mehr auch.
Und nun?
Aber Bitte nicht vergessen!
In vielen Planungsunterlagen fordert der NABU „ eine konsequente Lenkung der Freizeit Nutzung“!
Ich rede hier von Gewässern!
An erster Stelle steht die Einschränkung der Freizeitnutzung „Angler“!
Etliche Planungsunterlagen sind jetzt durch!
Einen dicken Daumen nach „oben“ dem NABU!;+
In meinem Landkreis verschwinden ca.10 % ehemaliger Anglerbereiche.
Über verschenkte Gewässer an NABU oder andere „gleichgeschaltete Gruppen“ von der Bundesregierung, damit der schleppenden Ausgrenzung von Anglern was heute schon in Landesanfragen mehr oder weniger, bejaht werden musste, Reden wir lieber nicht!
Der „Schulterschluss mit dem NABU“ fördert keinesfalls die Anglerei!
Wer Einblick in Planungsunterlagen hat, stolpert schnell über den Haufen fauler Äpfel.
Wer nicht verkauft den Schulterschluss mit NABU als Lösung für Angler, Vereine, Verbände.
Mitunter muss man aber Betroffenen erklären das dem NABU eigentlich „Angler“ Wurst sind.
Ein Umstand ist unbestritten.
Angler, NABU, Eigentümer(Forst, Land, Fischerei, private) Gemeinden usw. müssen gemeinsam agieren.