Thomas9904
Well-Known Member
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Update 27.07. 2017
Wir stellen die Antworten der Parteien so ein und zur Diskussion, wie sie bei uns eingehen.
Die abschliessende Kommentierung und Bewertung erfolgt nach Eingang aller Antworten in einer Zusammenfassung.
1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?
Angeln bringt vielen Menschen Erholung und Spaß, oft verbunden mit einer leckeren Mahlzeit. Sicherlich gibt es Nutzungsformen der Natur, die deutlich weniger schonend sind. Angler und Anglerinnen haben es selber in der Hand ihren Eingriff in die Natur sehr gering zu halten.
Wir freuen uns, dass Anglervereine sich auch Natur- und Artenschutzanliegen widmen, wie z.B. bei der Wiederansiedlung des in Deutschland ausgestorbenen Europäischen Störs. Auch der Einsatz zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse gilt es hervorzuheben.
Eine besondere Bevorzugung des Angelns können wir dem Bundesnaturschutzgesetz nicht entnehmen. Tatsächlich kommt das Angeln in BNatSchG §1, (1), 3.) nicht vor, sondern es heißt dort im Wortlaut:
"Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass … die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz)."
1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?
Wie oben erwähnt freuen wir uns, dass Anglervereine sich Natur- und Artenschutzanliegen widmen. Nicht immer ist das Verhältnis zwischen Anglerinteressen und Natur- und Tierschutz aber ohne Spannungen. In einem Rechtsstaat steht es jedoch jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, Anzeige zu erstatten, wenn nach seiner oder ihrer Auffassung ein Strafbestand vorliegt. Daran wollen und werden wir nichts ändern. Wir vertrauen hier auf eine kundige Beurteilung durch die zuständigen Gerichte.
2.:2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?
Denn es gibt ja zig sinnvolle Gründe mehr als reine Verwertung (Hege ist nicht Sache der Angler, sondern der Bewirtschafter), die Angeln als solches mehr als nur sinnvoll, nämlich auch WERTVOLL sein lassen:
kulturelle sinnvolle Gründe (Angeln hat unsere Kulturlandschaft mit geschaffen, schon in der Bronzezeit gab es wohl Angeln als Freizeitbeschäftigung in Deutschland)
soziale sinnvolle Gründe (Jugendarbeit nur als Beispiel)
ökologisch sinnvolle Gründe (Millionen unbezahlter Arbeitsstunden zur Gewässerpflege, Natur-, Biotop- und Artenschutz auch unterhalb der Wasseroberfläche)- ökonomisch sinnvolle Gründe (Angeln und Angler setzen volkswirtschaftlich um 6 Milliarden Euro um, weit über 50.000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt von Anglern abhängig (Prof. Arlinghaus) für die Gesellschaft und die Natur sind ja überzeugend)
Nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten bzw. ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Nahrungserwerb oder die Hege und Pflege des Fischbestandes gelten allgemein als gültiger Grund.
2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tierschutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG
Die Fischerei, auch die Freizeitfischerei, ist wie alle Landnutzungen zur Einhaltung einer „Guten fachlichen Praxis“ verpflichtet, deren Regelungen durch das jeweilige Fachrecht, die Fischereigesetze der Länder, zu konkretisieren sind. Wann ein Fisch zurückgesetzt werden kann bzw. muss ist durch Kriterien geregelt – Fanggröße, Schonzeiten und Art. Ergänzt werden diese durch lokale Vorschriften der Vereine. Verantwortungsbewusste Angler werden nur die gefangenen Tiere zurücksetzen, die eine sehr hohe Überlebenschance haben.
3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?
Wir unterstützen Angler, die ihre Tätigkeit in Einklang mit den Vorgaben von Tier- und Naturschutzrecht und den lokalen Vorschriften ausüben.
4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?
Wie oben erwähnt steht es jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, Anzeige zu erstatten, wenn nach seiner oder ihrer Auffassung ein Strafbestand vorliegt. Wir vertrauen hier auf eine kundige Bearbeitung durch die zuständigen Gerichte. Insofern Angler ihre Tätigkeit in Einklang mit den Vorgaben von Tier- und Naturschutzrecht ausüben, haben sie nichts zu fürchten. Es ist Gang und Gäbe, dass neue Vorschriften einer Rechtsauslegung durch die Gerichte unterliegen. Diese schauen wir uns auch weiterhin genau an. Da diese Anzeigen bisher erfolglos sind, sehen wir keinen Grund das Tierschutzgesetz zu ändern. Wie auch in anderen Gebieten (siehe Umweltrechtsbehelfsgesetz) halten wir es in einem Rechtsstaat für den falschen Weg, gerichtliche Überprüfungen von vorherein aus zu schließen. Des Weiteren können Klagen, die keine Aussicht auf Erfolg haben, von Gerichten auch im einfachen Verfahren abgelehnt werden. Somit hat unser Rechtssystem auch gegen ein solches Vorgehen ein effektives, vielfach erprobtes Mittel, um Kosten gering zu halten, ohne den Rechtsstaat einzuschränken um ein Sonderrecht zu schaffen.
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Thomas Finkbeiner
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Update 27.07. 2017
Wir stellen die Antworten der Parteien so ein und zur Diskussion, wie sie bei uns eingehen.
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Wahlprüfstein Anglerboard 2017
Antwort Bündnis90/Die GRÜNEN
Antwort Bündnis90/Die GRÜNEN
1.: Sieht es Ihre Bundespartei auch so, dass nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §1, (1), 3.) das Angeln eine der prädestinierten, schonendsten und zu fördernden Nutzungsformen der Natur zur Erholung ist?
Angeln bringt vielen Menschen Erholung und Spaß, oft verbunden mit einer leckeren Mahlzeit. Sicherlich gibt es Nutzungsformen der Natur, die deutlich weniger schonend sind. Angler und Anglerinnen haben es selber in der Hand ihren Eingriff in die Natur sehr gering zu halten.
Wir freuen uns, dass Anglervereine sich auch Natur- und Artenschutzanliegen widmen, wie z.B. bei der Wiederansiedlung des in Deutschland ausgestorbenen Europäischen Störs. Auch der Einsatz zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Flüsse gilt es hervorzuheben.
Eine besondere Bevorzugung des Angelns können wir dem Bundesnaturschutzgesetz nicht entnehmen. Tatsächlich kommt das Angeln in BNatSchG §1, (1), 3.) nicht vor, sondern es heißt dort im Wortlaut:
"Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass … die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz)."
1.1.: Wenn ja, was unternimmt Ihre Bundespartei konkret, um das Angeln zu fördern, zu stärken und vor sinnlosen Strafanzeigenkampagnen zu schützen, in den Bereichen, in denen auch Bundesgesetze maßgebend sind (Naturschutz, Tierschutz etc.)?
Wie oben erwähnt freuen wir uns, dass Anglervereine sich Natur- und Artenschutzanliegen widmen. Nicht immer ist das Verhältnis zwischen Anglerinteressen und Natur- und Tierschutz aber ohne Spannungen. In einem Rechtsstaat steht es jedoch jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, Anzeige zu erstatten, wenn nach seiner oder ihrer Auffassung ein Strafbestand vorliegt. Daran wollen und werden wir nichts ändern. Wir vertrauen hier auf eine kundige Beurteilung durch die zuständigen Gerichte.
2.:2.: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch so, dass schon Angeln an sich ein vernünftiger Grund im Sinne des TSG wäre?
Denn es gibt ja zig sinnvolle Gründe mehr als reine Verwertung (Hege ist nicht Sache der Angler, sondern der Bewirtschafter), die Angeln als solches mehr als nur sinnvoll, nämlich auch WERTVOLL sein lassen:
kulturelle sinnvolle Gründe (Angeln hat unsere Kulturlandschaft mit geschaffen, schon in der Bronzezeit gab es wohl Angeln als Freizeitbeschäftigung in Deutschland)
soziale sinnvolle Gründe (Jugendarbeit nur als Beispiel)
ökologisch sinnvolle Gründe (Millionen unbezahlter Arbeitsstunden zur Gewässerpflege, Natur-, Biotop- und Artenschutz auch unterhalb der Wasseroberfläche)- ökonomisch sinnvolle Gründe (Angeln und Angler setzen volkswirtschaftlich um 6 Milliarden Euro um, weit über 50.000 Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt von Anglern abhängig (Prof. Arlinghaus) für die Gesellschaft und die Natur sind ja überzeugend)
Nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten bzw. ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Nahrungserwerb oder die Hege und Pflege des Fischbestandes gelten allgemein als gültiger Grund.
2.1: Sieht es ihre Bundespartei nicht auch als pervertierten, sowie menschen- wie bürgerfeindlichen Tierschutz" und damit letztlich auch ein Fischvernichtungsprogramm, wenn man wegen einigen wenigen unter den fast 5 Millionen deutscher Angler, welche nie einen Fisch mitnehmen wollen - aber dafür ständig im Fokus der Presse stehen - alle anderen Angler dazu zwingt, JEDEN gefangenen, ungeschonten Fisch abzuschlagen?
Und das ohne jede eigene Entscheidungsmöglichkeit und unabhängig der individuellen Verwertungsmöglichkeit (in Bayern extra ausgeführt, dass Verwertung NICHT notwendig wäre. Hauptsache der Fisch wurde wg. falsch interpretiertem Tierschutz getötet, siehe Interview Manfred Braun, ehemaliger für Fischereirecht zuständigen Referatsleiter des Bayerisches Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Interview mit Herrn Braun: Erklärungen zum §11 des AVBayFIG
Die Fischerei, auch die Freizeitfischerei, ist wie alle Landnutzungen zur Einhaltung einer „Guten fachlichen Praxis“ verpflichtet, deren Regelungen durch das jeweilige Fachrecht, die Fischereigesetze der Länder, zu konkretisieren sind. Wann ein Fisch zurückgesetzt werden kann bzw. muss ist durch Kriterien geregelt – Fanggröße, Schonzeiten und Art. Ergänzt werden diese durch lokale Vorschriften der Vereine. Verantwortungsbewusste Angler werden nur die gefangenen Tiere zurücksetzen, die eine sehr hohe Überlebenschance haben.
3.: Würde ihre Bundespartei auch Anglern und Angelvereinen gegen PETA so beispringen, wie es die Minister Caffier und Backhaus in Mecklenburg Vorpommern getan haben?
Wir unterstützen Angler, die ihre Tätigkeit in Einklang mit den Vorgaben von Tier- und Naturschutzrecht und den lokalen Vorschriften ausüben.
4.: Welche Möglichkeiten sieht oder bietet ihre Bundespartei an, das Tierschutzgesetz so umzugestalten, dass nicht mehr massenhafte nachgewiesen ungerechtfertigte Strafanzeigen gegen Angler und Vereine möglich sind, welche auch zu fast 100 % erfolglos sind, nur Kosten verursachen und Justizbehörden von wirklich wichtiger Arbeit abhalten?
Wie oben erwähnt steht es jeder Bürgerin und jedem Bürger frei, Anzeige zu erstatten, wenn nach seiner oder ihrer Auffassung ein Strafbestand vorliegt. Wir vertrauen hier auf eine kundige Bearbeitung durch die zuständigen Gerichte. Insofern Angler ihre Tätigkeit in Einklang mit den Vorgaben von Tier- und Naturschutzrecht ausüben, haben sie nichts zu fürchten. Es ist Gang und Gäbe, dass neue Vorschriften einer Rechtsauslegung durch die Gerichte unterliegen. Diese schauen wir uns auch weiterhin genau an. Da diese Anzeigen bisher erfolglos sind, sehen wir keinen Grund das Tierschutzgesetz zu ändern. Wie auch in anderen Gebieten (siehe Umweltrechtsbehelfsgesetz) halten wir es in einem Rechtsstaat für den falschen Weg, gerichtliche Überprüfungen von vorherein aus zu schließen. Des Weiteren können Klagen, die keine Aussicht auf Erfolg haben, von Gerichten auch im einfachen Verfahren abgelehnt werden. Somit hat unser Rechtssystem auch gegen ein solches Vorgehen ein effektives, vielfach erprobtes Mittel, um Kosten gering zu halten, ohne den Rechtsstaat einzuschränken um ein Sonderrecht zu schaffen.
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Thomas Finkbeiner