Behördengang

Tyaxel

Member
Da ich nun frischgebackener Anglerjüngling bin, zumindest rein juristisch, wollte ich den Fischereischein beantragen und erfahre, dass ich dies in der zuständigen Behörde 4 Autostunden entfernt, machen muss. Es braucht ein polizeiliches Führungszeugnis, welches mit persönlichem Erscheinen beantragt werden muss und das Ganze nochmal, wenn ich den Schein dann abhole. Wow! Eine Tankfüllung, zwei Tage im Strassenverkehr und mithelfen, die Strassen zu verstopfen, alles sehr ökologisch und bürgerfreundlich. Ich wollte doch nur meinen Ruhestand genießen und angeln gehen. Nun lese ich auch noch, dass in Dänemark Ruheständler ohne jeden Nachweis Angeln gehen können. Verflixt und zugenäht, konnte ich nicht dort geboren sein. Wie war das bei Eurer Beantragung, welche Hürden gab es und wie habt Ihr sie überwunden?
 

Taxidermist

Well-Known Member
Das erstaunt mich, habe ich so auch noch nie von gehört?
Normalerweise gehst du zu deinem Ordnungsamt, bringst Personalausweis, Passfoto und Prüfungszeugnis mit, dann bekommst du deinen Fischereischein, natürlich nach Zahlung der Gebühren, ausgehändigt.
Vom polizeilichen Führungszeugnis habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört?

Jürgen
 

Forelle74

Well-Known Member
Da ich nun frischgebackener Anglerjüngling bin, zumindest rein juristisch, wollte ich den Fischereischein beantragen und erfahre, dass ich dies in der zuständigen Behörde 4 Autostunden entfernt, machen muss. Es braucht ein polizeiliches Führungszeugnis, welches mit persönlichem Erscheinen beantragt werden muss und das Ganze nochmal, wenn ich den Schein dann abhole. Wow! Eine Tankfüllung, zwei Tage im Strassenverkehr und mithelfen, die Strassen zu verstopfen, alles sehr ökologisch und bürgerfreundlich. Ich wollte doch nur meinen Ruhestand genießen und angeln gehen. Nun lese ich auch noch, dass in Dänemark Ruheständler ohne jeden Nachweis Angeln gehen können. Verflixt und zugenäht, konnte ich nicht dort geboren sein. Wie war das bei Eurer Beantragung, welche Hürden gab es und wie habt Ihr sie überwunden?
Eigentlich wenige.

Der erste wurde mir gleich nach der Prüfung ausgehändigt.
Das waren etwa 2 Tage Wartezeit.


Da ich bei nem Umzug leider mal beides,(Urkunde und Schein) verloren hab musst ich alles neu beantragen.

Da die untere Fischereibehörde weiter weg war,ließe sich auch alles telefonisch erledigen.
Die brauchten zwar 2 Wochen bis sie die Daten hatten,lief aber recht problemlos.
Die untere Behörde schicke den die Urkundenkopie in die andere Behörde in der großen Stadt wo ich nicht weit hin hatte.
Da bekam ich dann alles ausgehändigt.
In meiner Gemeinde bekam ich dann am selben Tag noch den offiziellen Fischereischein.

Wenn die Behörde will geht viel :laugh2
 

Lajos1

Well-Known Member
Vom polizeilichen Führungszeugnis habe ich in dem Zusammenhang noch nie gehört?

Jürgen
Hallo,

als mein Sohn vor 31 Jahren mit 14 Jahren, nach bestandener Fischerprüfung, den Erwachsenenschein beantragte, wurde ein polizeiliches Führungszeugnis eingefordert. Ich sagte damals zu dem Sachbearbeiter (welchen ich übrigens sogar seit der Jugendzeit flüchtig kannte): hör mal, da kann nichts drinstehen, der ist drei Tage über 14 und bis dahin ist man strafunmündig, selbst wenn der schon drei umgebracht hätte, wär da nichts darin zu sehen.
Der blieb aber stur und wies mich darauf hin, dass eben zum Erwerb des Fischereischeins für Erwachsene ein polizeiliches Führungszeugnis vorgeschrieben ist ab51 .


Gruß

Lajos
 

Taxidermist

Well-Known Member
Der blieb aber stur und wies mich darauf hin, dass eben zum Erwerb des Fischereischeins für Erwachsene ein polizeiliches Führungszeugnis vorgeschrieben ist ab51 .
Ich glaube sowas ist wieder typisch Bayern, da wird ein einfacher Angler wohl gleich gesetzt mit jemand der in einem Hochsicherheitsbereich arbeiten will.
Amtsschimmel, ich höre ihn wiehern!
Also wird der Kollege wahrscheinlich auch im Amigo Land wohnen?

Jürgen
 

Hecht100+

Moderator
Teammitglied
Als ich letztes Jahr meinen verlorenen Ersetzen mußte zum Urlaub, hatte ich nur noch Kopien vom alten Schein und von der Prüfung. Damit zum Amt, vorher noch ein Bild gemacht was ich auch nicht brauchte weil das vom Personalausweis noch im System war. Dann zahlen und er ist wieder bis zum Lebensende gültig. In diesem Fall, ich liebe Niedersachsen.
 

keinangelprofi

Well-Known Member
Als ich in Bayern meinen Fischereischein abgeholt habe, gabs den beim Ordnungsamt mit Vorlage des Prüfungszeugnisses und der Zahlung der Gebühren + Fischereiabgabe von ein paar 100 EUR bzw. damals DM auf Lebenszeit. An ein polizeiliches Führungszeugnis kann ich mich nicht erinnern.
 

rippi

Pokemon-Trainer
Das ist nicht nur in Bayern so, das Du ein Führungszeugnis brauchst.
Was machen die, wenn da Einträge sind?
Nicht Ausstellen ist ja eher nachteilig, da Angeln zu einer gelebten Resozialisierung nach der Haftstrafe beiträgt. Ich wäre sogar dafür, dass Angeln als Bewährungsauflage forciert werden sollte.
 

kridkram

Well-Known Member
Da ja Angelrecht Länderrecht ist, wird es darauf keine pauschale Antwort geben.
Bei mir in Sachsen geht das auf postalischem Weg. Es gibt in Königswartha die zentrale Fischereischeinstelle für Sachsen, da füllst du online deinen Antrag aus, sagst für wieviel Jahre er gelten soll. Dann bekommst eine Zahlungsaufforderung und zeitnah wird dir dein Schein in Form einer Smartcard zugeschickt, relativ zügig. Die meisten nehmen nur noch auf Lebenszeit, kostet keine 40 €.
 

Der mit dem Fisch tanzt

Well-Known Member
Ich habe meinen Fischereischein in unserem Kleinstadt-Großdorf-Rathaus, ebenfalls in Bayern gelegen, 2016 beantragt ohne das ich vorher die Auflage bekommen hätte, zuerst das "kleine" polizeil.Führungszeugnis beantragen zu müssen...Der Prüfungsausweis ( von 1982) hat zur Vorlage gereicht.
Macht aber durchaus Sinn mit dem Führungszeugnis, denn wer schon mal oder öfters was mit Schwarzangeln bzw. Fischwilderei und Tierquälerei, einer oder mehrere Anzeigen und Verurteilungen deswegen zu tun hatte, dem könnte die Ausgabe eines Fischereischeines evtl. verwehrt werden...
 

Flatfischer

Hardcore-Fliegenfischer
Also ich habe ich hier das Gefühl, das der Kollege einen verar....en will. Aus dem ersten Beitrag den er erstellt hat (einer von zwei Beiträgen) geht hervor das er in Hessen wohnt. Nach dem Link den Mooskugel hier eingestellt hat kann man den Fischerschein dort bei der Gemeinde oder Stadt beantragen. Die örtliche Behörde dürfte wohl kaum 4 Autostunden entfernt sein. Aber vielleicht schiebt er sein Auto auch...

Gruß Flatfischer
 

Metregal

Well-Known Member
Wäre toll, wenn wir uns an die Namensgebung hielten. 1967 habe ich eine Sportfischerprüfung abgeleg und darüber eine Urkunde erhalten. Einen Jahresfischereischein konnte ich nach einer längeren Angelpause 1996 nicht mehr erhalten, da ich die Urkunde der Prüfung verdaddelt habe. So machte ich 1996 erneut diesen Lehrgang und erhielt einen Ausweis der Fischerprüfung. So hat sich die Namensgebung schon gewandelt. Nix mehr mit Sport.
Diese abgelegte Prüfung ist im gesamten Bundesgebiet gülig. Was nun jedoch noch fehlt, ist die Genehmigung zum Angeln und diese ist von Bundesland zu Bundesland mit unterschiedlichen Auflagen behaftet, da es hier zur Ländersache wird. Was nachher hoffentlich rauskommt, ist der Jahresfischereischein.
 

GestrandetInOstfriesland

Well-Known Member
Was machen die, wenn da Einträge sind?
Sollte der Behörde durch ein Führungszeugnis oder auf anderem Wege bekannt werden, dass der Antragsteller wegen Fischwilderei etc. oder Tierschutzdelikten rechtskräftig verurteilt wurde, wäre das ein Versagungsgrund.

ABER: Weder im bayrischen noch hessischen Fischereigesetz oder den darauf beruhenden Verordnungen wird die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die einzelnen Gemeinden diese zusätzliche Auflage machen dürfen.
 
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