AW: bin 14 darf ich ein angelschein machen ??
ich bin aber in keinen verein .geht das wen man das ohne in ein verein macht
das geht auch ohne verein.
hier fischereigesetz nrw:
§ 32 Jugendfischereischein
(1) Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, darf der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt werden, es sei denn, sie haben die Fischerprüfung abgelegt und das vierzehnte Lebensjahr vollendet
(2) Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Der Fischereibehörde kann für Personen, die als Berufsfischer ausgebildet werden, Ausnahmen zulassen.
(3) Der Jugendfischereischein ist als solcher zu kennzeichnen und darf nur als Jahresfischereischein ausgestellt werden.
also da du schon 14 bist darfst du schon die prüfung ablegen und den richtigen schein bekommen, du mußt aber nicht dann gibts bis du 16 bist nur den jugendfischereischein.
gruß antonio