Nicht dass das sowie nicht erlaubt ist in einem landschaftsschutzgebiet
Also in einem Landschaftsschutzgebiet ist das Bootangeln nicht generell verboten.
Dennoch kann man dazu keine sichere Aussage treffen, ohne den Pachtvertrag zu kennen?
Es kann ja sein, das der Verpächter dazu schon im Vertrag Auflagen gemacht hat.
An meinem Gewässer ist dies die Gemeinde, weil Verpächter, welche die Vorgaben macht.
Und trotzdem kann der Pächter dann noch seine eigenen Regeln machen und das Bootsangeln nicht erlauben.
Dir wird wohl nix anderes übrig bleiben als dies in der Hauptversammlung zu klären.
An den meisten Gewässern ist Bootsangeln leider nicht erlaubt, z.B. weil entweder dafür als zu klein erachtet, aber auch weil Verpächter oder Verein nicht wollen, dass rund um das Gewässer Boote herumliegen, oder angebunden werden.
Bei uns haben wir genau dieses Problem, weil die Boote häufig vernachlässigt werden und oft auch bei Vereinsaustritt, oder im Todesfall einfach dort verbleiben und vor sich hin rotten.
Letztendlich muss dann der Verein dafür sorgen/entsorgen und darauf haben die meisten Vereine verständlicherweise keinen Bock!
Es gibt bei und auch die Vorgabe, dass ein Boot auch einem Angelkahn und Ruderboot entsprechen muss, also irgendwelche abgewrackten, umgebauten Segelboote und Motorboote nicht gerne gesehen werden.
Jürgen