Bootsangelei im Naturschutzgebiet

AndreCatch

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Servus Angler.
Und zwar hat unser Verein 2 größere Weiher in einem Naturschutzgebiet gepachtet.
Darf man dort rein rechtlich mit dem Boot angeln?
Natürlich nur mit Paddelboot.
Wer bestimmt das?
Die zuständige Naturschutzbehörde?
Oder der Pächter selber?
 

Taxidermist

Well-Known Member
Die zuständige Naturschutzbehörde?
Oder der Pächter selber?
Solche Regelungen stehen im Pachtvertrag und werden normalerweise in gegenseitiger Absprache getroffen.
Aber du scheinst ja gar nichts zu wissen, also auch nicht was der Pächter dazu sagt?
Ich gehe auch mal davon aus das du nicht mal genau weißt ob es ein echtes Naturschutzgebiet ist, oder doch nur ein Landschaftsschutzgebiet, wo Angeln und eventuell auch vom Boot aus erlaubt wäre.
An einem Gewässer in BW kenne ich es so, dort liegt die Hälfte in einem Naturschutzgebiet und die Angler dürfen entsprechend auch nur ihre Hälfte, die mit Bojen gekennzeichnet ist vom Boot befischen.
In diesem Naturschutzgebiet besteht nicht nur absolutes Angelverbot, ja sogar ein Betretungsverbot!
Der einzige welcher dir deine Fragen (rechtsgültig) beantworten kann, ist der Verpächter.
Ich vermute deshalb auch das du gar nicht weißt, ob es wirklich ein Naturschutzgebiet ist, weil ein solches sicher erst überhaupt nicht gepachtet würde, mit den Verboten die dann für Angler gelten?

Jürgen
 
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AndreCatch

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Solche Regelungen stehen im Pachtvertrag und werden normalerweise in gegenseitiger Absprache getroffen.
Aber du scheinst ja gar nichts zu wissen, also auch nicht was der Pächter dazu sagt?
Ich gehe auch mal davon aus das du nicht mal genau weißt ob es ein echtes Naturschutzgebiet ist, oder doch nur ein Landschaftsschutzgebiet, wo Angeln und eventuell auch vom Boot aus erlaubt wäre.
An einem Gewässer in BW kenne ich es so, dort liegt die Hälfte in einem Naturschutzgebiet und die Angler dürfen entsprechend auch nur ihre Hälfte, die mit Bojen gekennzeichnet ist vom Boot befischen.
In diesem Naturschutzgebiet besteht nicht nur absolutes Angelverbot, ja sogar ein Betretungsverbot!
Der einzige welcher dir deine Fragen (rechtsgültig) beantworten kann, ist der Verpächter.
Ich vermute deshalb auch das du gar nicht weißt, ob es wirklich ein Naturschutzgebiet ist, weil ein solches sicher erst überhaupt nicht gepachtet würde, mit den Verboten die dann für Angler gelten?

Jürgen
hast du recht ich meinte Landschaftsschutzgebiet. hab mich vertan :D
 

AndreCatch

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Solche Regelungen stehen im Pachtvertrag und werden normalerweise in gegenseitiger Absprache getroffen.
Aber du scheinst ja gar nichts zu wissen, also auch nicht was der Pächter dazu sagt?
Ich gehe auch mal davon aus das du nicht mal genau weißt ob es ein echtes Naturschutzgebiet ist, oder doch nur ein Landschaftsschutzgebiet, wo Angeln und eventuell auch vom Boot aus erlaubt wäre.
An einem Gewässer in BW kenne ich es so, dort liegt die Hälfte in einem Naturschutzgebiet und die Angler dürfen entsprechend auch nur ihre Hälfte, die mit Bojen gekennzeichnet ist vom Boot befischen.
In diesem Naturschutzgebiet besteht nicht nur absolutes Angelverbot, ja sogar ein Betretungsverbot!
Der einzige welcher dir deine Fragen (rechtsgültig) beantworten kann, ist der Verpächter.
Ich vermute deshalb auch das du gar nicht weißt, ob es wirklich ein Naturschutzgebiet ist, weil ein solches sicher erst überhaupt nicht gepachtet würde, mit den Verboten die dann für Angler gelten?

Jürgen
Es geht nur darum dass wir als kleine Gruppe endlich das bootsangeln in der nächsten Hauptversammlung durchbringen wollen. und ich deshalb hier gefragt habe ob ich davor bei behörden mal nachfragen sollte. Nicht dass das sowie nicht erlaubt ist in einem landschaftsschutzgebiet
 

Taxidermist

Well-Known Member
Nicht dass das sowie nicht erlaubt ist in einem landschaftsschutzgebiet
Also in einem Landschaftsschutzgebiet ist das Bootangeln nicht generell verboten.
Dennoch kann man dazu keine sichere Aussage treffen, ohne den Pachtvertrag zu kennen?
Es kann ja sein, das der Verpächter dazu schon im Vertrag Auflagen gemacht hat.
An meinem Gewässer ist dies die Gemeinde, weil Verpächter, welche die Vorgaben macht.
Und trotzdem kann der Pächter dann noch seine eigenen Regeln machen und das Bootsangeln nicht erlauben.
Dir wird wohl nix anderes übrig bleiben als dies in der Hauptversammlung zu klären.
An den meisten Gewässern ist Bootsangeln leider nicht erlaubt, z.B. weil entweder dafür als zu klein erachtet, aber auch weil Verpächter oder Verein nicht wollen, dass rund um das Gewässer Boote herumliegen, oder angebunden werden.
Bei uns haben wir genau dieses Problem, weil die Boote häufig vernachlässigt werden und oft auch bei Vereinsaustritt, oder im Todesfall einfach dort verbleiben und vor sich hin rotten.
Letztendlich muss dann der Verein dafür sorgen/entsorgen und darauf haben die meisten Vereine verständlicherweise keinen Bock!
Es gibt bei und auch die Vorgabe, dass ein Boot auch einem Angelkahn und Ruderboot entsprechen muss, also irgendwelche abgewrackten, umgebauten Segelboote und Motorboote nicht gerne gesehen werden.

Jürgen
 
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AndreCatch

Active Member
Also in einem Landschaftsschutzgebiet ist das Bootangeln nicht generell verboten.
Dennoch kann man dazu keine sichere Aussage treffen, ohne den Pachtvertrag zu kennen?
Es kann ja sein, das der Verpächter dazu schon im Vertrag Auflagen gemacht hat.
An meinem Gewässer ist dies die Gemeinde, weil Verpächter, welche die Vorgaben macht.
Und trotzdem kann der Pächter dann noch seine eigenen Regeln machen und das Bootsangeln nicht erlauben.
Dir wird wohl nix anderes übrig bleiben als dies in der Hauptversammlung zu klären.
An den meisten Gewässern ist Bootsangeln leider nicht erlaubt, z.B. weil entweder dafür als zu klein erachtet, aber auch weil Verpächter oder Verein nicht wollen, dass rund um das Gewässer Boote herumliegen, oder angebunden werden.
Bei uns haben wir genau dieses Problem, weil die Boote häufig vernachlässigt werden und oft auch bei Vereinsaustritt, oder im Todesfall einfach dort verbleiben und vor sich hin rotten.
Letztendlich muss dann der Verein dafür sorgen/entsorgen und darauf haben die meisten Vereine verständlicherweise keinen Bock!
Es gibt bei und auch die Vorgabe, dass ein Boot auch einem Angelkahn und Ruderboot entsprechen muss, also irgendwelche abgewrackten, umgebauten Segelboote und Motorboote nicht gerne gesehen werden.

Jürgen
Ja unser Gewässer gehört auch der Gemeinde. also frag ich am besten mal in der Gemeinde nach oder? Und schau mir den Pachtvertrag an
 

Taxidermist

Well-Known Member
Ja unser Gewässer gehört auch der Gemeinde. also frag ich am besten mal in der Gemeinde nach oder? Und schau mir den Pachtvertrag an
Das halte ich für äußerst ungeschickt, an deinem Verein vorbei die Gemeinde zu kontaktieren, denn dort könntest du so nur schlafende Hunde wecken?
Zudem werden die dir sicher nicht den Pachtvertrag vorlegen, zur Einsicht?
Bei mir würde es keinen Tag brauchen, bis der Vorstand im Verein ob einer solchen Anfrage informiert wäre.
Warum willst du nicht bis zur HV warten und in der Zwischenzeit eventuell etwas Werbung, bei den Kollegen für deine Idee machen?
Es ist ja auch klar, dass du eine Mehrheit brauchst die dies befürwortet.

Jürgen
 
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AndreCatch

Active Member
Das halte ich für äußerst ungeschickt, an deinem Verein vorbei die Gemeinde zu kontaktieren, denn dort könntest du so nur schlafende Hunde wecken?
Zudem werden die dir sicher nicht den Pachtvertrag vorlegen, zur Einsicht?
Bei mir würde es keinen Tag brauchen, bis der Vorstand im Verein ob einer solchen Anfrage informiert wäre.
Warum willst du nicht bis zur HV warten und in der Zwischenzeit eventuell etwas Werbung, bei den Kollegen für deine Idee machen?
Es ist ja auch klar, dass du eine Mehrheit brauchst die dies befürwortet.

Jürgen
Ja hast du recht. so mach ichs
 
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