AW: Countdown zur Konfusion??
ich glaube ich habe da nen denkfeher ?!
dachte dav und vdsf wären große angelvereine in denn neuen bundesländern und es geht um deren fusion
Da es noch nicht klar gesagt wurde, der DAV und der VDSF sind die beiden deutschen BUNDES-Verbände. Also jeder Verein der in einem Landesverband ist ist gehört über Umwege zu einem von den beiden. Das selbe mit den Mitgliedern dieser Vereine. Weder Angler noch Verein sind zwar Mitglied im Bundesverband, aber die Beiträge died er LV an den Bundesverband zahlen muss werden natürlich auf die weitergereicht. So das Du also bei z.B. 3 Mitgliedschaften in VDSF Vereinen auch 3x die 2 Euro an den VDSF zahlst, bei 5 Mitgliedschaften eben 5x, usw. Aber wie gesagt, Mitglied bist Du da trotzdem nicht, kannst also nicht mit Abstimmen, ect.
Der DAV kommt aus der DDR Zeit, ist also der "Nachfolger" des DDR Bundesverbandes, und VDSF ist der BRD Bundesverband. Das sind keine Angelvereine, und zumindest dem VDSF gehören auch keine Angler an. Da sind nur Landesverbände Mitglied.
Deshalb schrieb ich auch von den wesentlichen Entscheidungen. Und die Dazugehörigkeit zu einem Verband gehört dazu!
Die großen Gerichte werden vom (geringen) Streitwert eher nicht befasst!
Aber Vereinssachen werden durchaus auch wegen weniger entschieden!
Und hier spielt auch genau das eine Rolle.
Du hast unrecht, das ist keine wesentliche Entscheidung für Deinen Verein.
Dein Verein ist da ja nicht Mitglied!
Im VDSF sind nur LV Mitglied. Und die Mitglieder müssen sich schon die Legitimation abholen. Das machen sie auch, aber eben nicht von Dir, das machen sie auf ihrer JHV wo die Delegierten das abstimmen. Die werden vom Verein entsendet. Du also wählst Deinen Vorstand/oder Delegierte als Deine Vertretung. Die Mitgliederversammlung muss auch gefragt werden wenn der Vorstand aus dem Landesverband austreten will, weil da eine schwerwiegende Entscheidung ist, wie Du schon sagtest. Nur Dein Vorstand vertritt Deinen Verein dann im Bezirk, die wählen da auch einen Vorsitzenden, ect. Und die entsenden dann auch die Delegierten zur LV JHV (meist eben die Vorstände der Vereine, oder halt von dafür gewählte Leute). Und die sind es dann die für die Mitglieder des Landeverbandes (das bist nicht Du sondern die Vereine) diese Entscheidung treffen.
Bei dieser Fusion entscheiden dann die Delegierten der Landesverbände mit ihren Stimmen. Das ist die Abstimmung am Wochenende. Sie vertreten die Mitglieder des VDSF, also ihren Landesverband.
Am Beispiel Niedersachsen kann man das schön zeigen.
Niedersachsens Präsidium hat die Aufgabe und Pflicht im Sinn seiner Mitglieder (der Vereine also) zu entscheiden. Manches können sie selbst entscheiden, anderes nicht. Bei der Fusion haben sie im Sinne ihrer Mitglieder (nach Rücksprachen, ect.) sich für Nein entschieden, weil es zuviele offene Fragen gibt.
Durch die ganzen Ereignisse haben sie sich dann dazu entschlossen das sie aus dem VDSF austreten wollen. Das können sie aber nicht, wie Du es schon sagtest, selbst entscheiden, weil es zu wesentlich ist. Das muss also die JHV entscheiden. Da es aber für die Kündigung Fristen gibt (musste bis zum 31.12.12 raus sein damit man zum 31.12.13 austreten kann), hat der Vorstand im Sinne seiner Mitglieder erstmal eigenständig (nach Rüchsprachen, eber eben ohne den JHV Beschluß) die Kündigung ausgesprochen. Das war vorsorglich im Sinne der Mitglieder. Diese aber müssen jetzt auf der JHV des LSFV Nds. Ende Mai darüber abstimmen ob man austreten will oder nicht.
Stimmen sie, wie zu erwarten, mit Ja, dann wird die Kündigung der VDSF Mitgliedschaft auch im LV intern gültig. Stimmen sie aber gegen die Kündigung, dann muss der Vorstand sie zurücknehmen und man bleibt Mitglied im VDSF.
Sie haben also im Sinne der Mitglieder gehandelt (ein Jahr Zwangsmitgliedschaft wegen der Fristen erspart wenn die für den Austritt stimmen), damit die dann auf der regulären JHV entscheiden können was sie wollen (auch wenn es vorher schon Rücksprachen gab und das auch mit den Vereinen abgeklärt ist, die offizielle Abstimmung fehlt aber halt noch). Der LSFV-SH hat den anderen Weg gewählt. Sie haben eine außerordentliche JHV einberufen und da dann darüber abgestimmt, und sich also vor der Kündigung die offizielle Legitimation dazu geholt. Das ist die Alternative zu Niedersachsens Weg. Hat den Vorteil das es schon vor der Kündigung offiziell gedeckt ist, kostet aber natürlich auch einiges so eine außerordentliche JHV. Diese Kosten hat Nds. sich halt gespart, da eine Entscheidung auf der regulären JHV ja früh genug ist und man das eingesparte Geld besser anderweitig für seine Mitglieder verwenden kann.
Ich hoffe ich bin da jetzt nicht ins Stolpern gekommen und habe es sinngemäß richtig zusammengefasst.
Zur Wahrung einer flexiblen Situation und zur Schadensbegrenzung war eine Kündigung der Mitgliedschaft im VDSF noch in diesem Jahr dringend erforderlich. Diese Kündigung, da sie diesjährig ausgesprochen wurde, ist nach der Satzung des VDSF erst mit Ablauf des 31.12.2013 rechtsgültig.
Somit wären unsere Mitgliedsvereine von einer drohenden Beitragserhöhung, die aufgrund der Rechtssituation erst ab 2014 erfolgen könnte, nicht mehr betroffen. Aufgrund unserer Satzungsregelung ist das Votum der Delegierten unserer Mitgliederversammlung erforderlich. Damit wird die Kündigung zwar im Außenverhältnis fristgemäß ausgesprochen, erhält aber ihre interne Rechtswirksamkeit erst mit der Zustimmung in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliedsvereine werden aufgrund der Satzungsregelung in einem morgigen Rundschreiben mit dem Hinweis auf Abhandlung in der Mitgliederversammlung am 05.05.2013 in Nienburg informiert.
Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil
Werner Klasing
Präsident
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