Der "Ich habe eine Frage, für die sich kein eigener Thread lohnt"-Thread

Mescalero

OCC 2022 (Erster)
Die Diskussion hatten wir schon mal. Manche Behörden tun sich da anscheinend etwas schwer. Die wollen dann den Nachweis über die bestandene Prüfung sehen (Trottel, wäre die Prüfung nicht bestanden worden, gäbe es auch keinen Schein!).
Mit der Fischreiabgabe hat das erstmal nichts zu tun, so viel ich weiß. Das ist ja quasi der Beitrag der Zwangsmitgliedschaft im jeweiligen LV.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Abnahme damals noch von VDSF. Und ohne Kurs keinen Fischereischein.
Also hast du dann einen Kurs gemacht?
Dann wird es auch keine Probleme geben in Hessen z.B. einen Fischereischein zu bekommen.
Ansonsten kannst du ja selbst sehen (mein Link), mit welchen Bundesländern die dort ein Problem haben.
Ich habe z.B. dreißig Jahre in BW gelebt und meine Sportfischerprüfung aus 1972 in NRW, wurde auch anerkannt.

Jürgen
 

PirschHirsch

Well-Known Member
Mit der Fischreiabgabe hat das erstmal nichts zu tun, so viel ich weiß. Das ist ja quasi der Beitrag der Zwangsmitgliedschaft im jeweiligen LV.

Bei uns in BW hat die Fischereiabgabe mit Vereins- oder Verbandsmitgliedschaft etc. gar nichts zu tun:

Die muss man löhnen, wenn man seinen Schein wieder verlängert - beim letzten Mal waren das bei mir für zehn Jahre ca. 90 EUR (länger als zehn Jahre geht in BW nicht).

Man zahlt den Betrag bei der Gemeinde (bei uns Amt für öffentliche Ordnung im Rathaus), bekommt dann direkt einen neuen Stempel in den blauen Schein (samt Eintrag der neuen Laufzeit) und fertig.

Das Geld geht dann m. W. von der Gemeinde an das Land BW in dessen "Fischereitopf".

Verbandsmarken gibt es bei uns nur, wenn man in einem Verein ist, der wiederum Mitglied im Landesverband ist.

In dem Fall nützen die einem bis auf ein paar vernachlässigbare Rabatte bei vereinzelten Angelläden aber gar nichts:

Das ist quasi nur eine Quittung, dass der jeweilige Verein die Verbandsgebühr korrekt für das jeweilige Mitglied an den Verband abgeführt hat. Mehr nicht.

Wenn man die erwähnten Rabatte nicht nutzt, ist die Marke quasi von vorn herein Altpapier.

Gewässerpools etc. gibt es bei uns in BW nicht.

"Freie" (Tageskarten-) Angler ohne Vereinsmitgliedschaft bekommen deshalb keine Verbandsmarke und haben dadurch auch keine Nachteile - denn so ein Ding bedeutet bei uns keinerlei Angelberechtigung etc.

Sie zahlen aber - wie jeder andere auch - die Fischereiabgabe bei der Scheinverlängerung. Ohne deren Entrichtung wird der Lappen nicht verlängert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Blueser

Well-Known Member
Bei uns in BW hat die Fischereiabgabe mit Vereins- oder Verbandsmitgliedschaft etc. gar nichts zu tun:

Die muss man löhnen, wenn man seinen Schein wieder verlängert - beim letzten Mal waren das bei mir für zehn Jahre ca. 90 EUR (länger als zehn Jahre geht in BW nicht).

Man zahlt den Betrag bei der Gemeinde (bei uns Amt für öffentliche Ordnung im Rathaus), bekommt dann direkt einen neuen Stempel in den blauen Schein (samt Eintrag der neuen Laufzeit) und fertig.

Das Geld geht dann m. W. von der Gemeinde an das Land BW in dessen "Fischereitopf".

Verbandsmarken gibt es bei uns nur, wenn man in einem Verein ist, der wiederum Mitglied im Landesverband ist.

In dem Fall nützen die einem bis auf ein paar vernachlässigbare Rabatte bei vereinzelten Angelläden aber gar nichts:

Das ist quasi nur eine Quittung, dass der jeweilige Verein die Verbandsgebühr korrekt für das jeweilige Mitglied an den Verband abgeführt hat. Mehr nicht.

Wenn man die erwähnten Rabatte nicht nutzt, ist die Marke quasi von vorn herein Altpapier. Gewässerpools etc. gibt es bei uns nicht.

"Freie" (Tageskarten-) Angler ohne Vereinsmitgliedschaft bekommen deshalb keine Verbandsmarke und haben dadurch auch keine Nachteile - denn so ein Ding bedeutet bei uns keinerlei Angelberechtigung etc.

Sie zahlen aber - wie jeder andere auch - die Fischereiabgabe bei der Scheinverlängerung.
So ist es bei uns in Thüringen auch. Beim Kauf einer Gastkarte in Mecklenburg-Vorpommern war nur der gültige Fischereischein als Nachweis für Fischereiabgabe nötig.
 

Breamhunter

Hochleistungsspinner
Eine Angelprüfung muß mMn jeder in Deutschland machen. Dort gibt es nach abgelegter Prüfung einen Prüfungsausweis. Mit dem Ding geht man zum Amt und bekommt dort einen Fischereischein. (Ist dann auch ein amtlich anerkannter Ausweis und braucht auch nie verlängert werden)
Hier in Niedersachsen benötigt man theoretisch keinen FS. Wenn man allerdings mal auswärts angeln möchte könnte es Probleme geben.
In Mecklenburg z.B. geht ohne FS garnichts.
 

Blueser

Well-Known Member
Eine Angelprüfung muß mMn jeder in Deutschland machen. Dort gibt es nach abgelegter Prüfung einen Prüfungsausweis. Mit dem Ding geht man zum Amt und bekommt dort einen Fischereischein. (Ist dann auch ein amtlich anerkannter Ausweis und braucht auch nie verlängert werden)
...
Wenn man den Fischereischein auf Lebenszeit hat (bei uns in Thüringen einmalig 245€), braucht man den natürlich nicht verlängern. Gibt aber auch den Einjahresschein (18€), den Fünfjahresschein (45€) und den Zehnjahresschein (70€). In den Gebühren ist jeweils die entsprechende Fischereiabgabe enthalten.
 

thanatos

Well-Known Member
befristeten Touri-Fischereischein kaufen.
hallo irgend wie geht es hier etwas mit der Bezeichnung quer - du kannst eine
Urlauber Angelberechtigung mit diversen Einschränkungen kaufen -
keine Raubfischangel erlaubt und oft keine Nachtangelberechtigung .
Ob in Thüringen , Mac Pom oder im Westharz für eine Urlauberkarte
mußte ich jeweils nur den Fischereischein vorlegen , in Thüringen
gab es einen kleinen Rabatt für Vereinsmitglieder - die Mitgliedschaft
in verbandsfreien Vereinen wurde auch anerkannt .
Der Fischereischein ist ein Zeugnis , wie Schulabschluß ,Facharbeiter oder
Führerschein - in letzterem wurde ja auch nicht rumgekritzelt - da gab es früher
extra ne Stempelkarte .
 

bic zip

Well-Known Member
Wenn man den Fischereischein auf Lebenszeit hat (bei uns in Thüringen einmalig 245€), braucht man den natürlich nicht verlängern. Gibt aber auch den Einjahresschein (18€), den Fünfjahresschein (45€) und den Zehnjahresschein (70€). In den Gebühren ist jeweils die entsprechende Fischereiabgabe enthalten.
Gib es in NRW leider nicht in der Form

Erteilung eines Jahresfischereischeins
Verwaltungsgebühren: 8 €
Fischereiabgabe: 8 €

Erteilung eines 5-Jahres-Fischereischeins
Verwaltungsgebühren: 24 €
Fischereiabgabe: 24 €

der 10 Jahresschein wär preislich Interessant (Lebenslang für MICH 56 nicht mehr)
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied

Breamhunter

Hochleistungsspinner
Wenn man den Fischereischein auf Lebenszeit hat (bei uns in Thüringen einmalig 245€), braucht man den natürlich nicht verlängern. Gibt aber auch den Einjahresschein (18€), den Fünfjahresschein (45€) und den Zehnjahresschein (70€). In den Gebühren ist jeweils die entsprechende Fischereiabgabe enthalten.
Ich habe damals 10,- DM bezahlt. (ist mittlerweile glaube auch schon bei 30 Euros?) Das Ding hat hier mit Fischereiabgaben oder Angelerlaubnis gar nichts zu tun. Theoretisch könnte ich den Schein zu Hause an die Wand tackern. Werde ich hier nie brauchen.
Wenn ich Angeln will, muß ich entweder Vereinsmitglied sein oder mir Gast-Angelkarten kaufen. Hier reicht der Prüfungsausweis bzw. der Mitgliedsausweis vom LV Niedersachsen (im VDSF bzw. DAFV sind wir ja gottseidank nicht mehr.)
Ich bin hier mittlerweile in 3 Angelvereinen Mitglied und habe somit auch genügend Auswahl :)
 
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