Thomas9904
Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Magazin 12/10
Nachfolgend die an unsere Redaktion gesandte Antwort.
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Die Antworten auf unsere Nachfragen zur Fusion
Nachfolgend die an unsere Redaktion gesandte Antwort.
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Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
es ist wichtig, in Anglerkreisen diskutierte Fragen aufzugreifen und Antworten zu suchen, denn die mögliche Vereinigung der deutschen Anglerschaft ist greifbar, längst überfällig aber tatsächlich auch emotionsgeladen. Wir verstehen die Problematik und sind gern bereit, uns Fragen zu stellen, wenn es hilft, Klarheit zu schaffen und Ängste abzubauen. Man sollte aber keine Widersprüche suchen, die es bei genauer Betrachtungsweise bei den von Ihnen angeführten Punkten nicht gibt. Auch der angestrebte gemeinsame Verband muss sich, wie es die jetzigen Verbände DAV und VDSF bisher gehandhabt haben, an gesetzliche Vorgaben und an seine Satzung halten.
Nun zu Ihren Feststellungen bzw. Fragen:
1.
Während Herr Markstein für den DAV sowohl in seiner Antwort jetzt wie auch in vorherigen Veröffentlichungen klar darstellt, dass er in seiner Verbandsarbeit die Interessen aller Angler - auch nichtorganisierter - soweit als möglich berücksichtigen will, macht Herr Mohnert für den VdSF klar, dass er es sogar für rechtswidrig hält, Wünsche oder Anregungen nichtorganisierter Angler auch mit einzubeziehen.
Beides klare und nachvollziehbare Positionen.
Welche dieser Positionen wird da in einem gemeinsamen Verband Gültigkeit bekommen, wie ist da der momentane Stand der Verhandlungen?
Es ist klar, wenn der Verband sich für die Interessen seiner organisierten Angler vielfältig einsetzt, profitieren davon auch die nichtorganisierten Angler. Das betrifft Fragen zur Erleichterungen des Zugangs zum Angeln für alle Altersgruppen, das sind den Gegebenheiten und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasste gesetzliche Vorschriften für die Ausübung des Angelns (Mindestmaße, Schonzeiten, Nachtangeln, Gebrauch des Setzkeschers u.v.a.), das sind aber auch solche Probleme wie das Kormoran- und Aalmanagement, die Schadensverhütung bei bürokratischen Entscheidungen diverser Institutionen, insbesondere der in Brüssel.
Wenn Herr Markstein sagt „soweit als möglich“, bezieht er diese Bemerkung auf die Satzung und gesetzliche Regelungen, denn ein Dachverband hat satzungsgemäß die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. In diesem Sinne sind auch die Bemerkungen von Herrn Mohnert zu verstehen. Wir stimmen in der Auffassung überein, dass es besser wäre, wenn die zur Zeit nichtorganisierten Angler zur Erhöhung der Schlagkraft eines Verbandes sich für eine Mitgliedschaft in diesem Verband entscheiden würden, statt sich nach hinten zu lehnen und ohne Aufwand die Früchte des Verbandes zu genießen.
2.
Während Herr Markstein für den DAV betont, dass sich ein gemeinsamer Bundesverband auch dafür einsetzen sollte, dass in allen Ländern der Zugang zum Angeln erleichtert wird, sagt Herr Mohnert für den VdSF, dass dies ausschließlich Sache der Landesverbände sei. Und seitens des Bundesverbandes höchstens bei Nachfrage der Landesverbände reagiert werden sollte.
Beides klare und nachvollziehbare Positionen.
Welche dieser Positionen wird da in einem gemeinsamen Verband Gültigkeit bekommen, wie ist da der momentane Stand der Verhandlungen?
Wie im ersten Punkt bereits erläutert, sichert der Verband die Interessen seiner Angler bundes- und europaweit. Was er nicht kann, ist, sich in die Ländergesetzgebung direkt einzumischen. Das ist tatsächlich ureigenste Angelegenheit der Landesverbände. Der Dachverband wird seine Landesverbände jedoch unterstützen, wenn diese es möchten.
Selbstverständlich wird der Verband für die Angler positive oder auch negative Entscheidungen einzelner Ländergesetzgebungen in den Medien kommentieren, auf länderübergreifenden Beratungen des Verbandes diskutieren und durch gezielte Lobbyarbeit bei politischen Entscheidungsträgern mögliche Veränderungen im Interesse der Angler vorbereiten. Wir widersprechen uns da nicht. Das wird auch im möglichen Deutschen AngelFischer Verband so sein.
3.
Das selbe gilt für weitere restriktive Regelungen in den Ländern (Setzkescher, Rückwurfverbot, Nachtangeln etc.), bei denen sich Herr Mohnert für den VdSF nicht einmischen will, sondern das den jeweiligen Landesverbänden überlässt.
Herr Markstein dagegen sagt für den DAV, dass es auch Aufgabe des zukünftigen Bundesverbandes sein soll, zu helfen, solche restriktiven Gesetze in den Ländern rückgängig zu machen.
Beides klare und nachvollziehbare Positionen.
Welche dieser Positionen wird da in einem gemeinsamen Verband Gültigkeit bekommen, wie ist da der momentane Stand der Verhandlungen?
Siehe Beantwortung Punkt 2
4.
Stimmt folgende Information:
Die gemeinsam entworfene neue Satzung und der Verschmelzungsvertrag, in dem auch das neue gemeinsame Präsidium mit zur Abstimmung gestellt wird, werden nach Beratungen in den jeweiligen Landesverbänden zeitgleich auf Versammlungen von beiden Bundesverbänden abgestimmt und bei Annahme ist dann die Fusion vollzogen?
Falls nein, wie soll die Fusion dann in der Praxis ablaufen?
Richtig. Eine Fusion wird erst dann möglich, wenn die obersten Gremien beider Verbände, die Hauptversammlungen, jeweils einen Beschluss darüber fassen. Bestandteil des Beschlusses wird nicht nur ein Verschmelzungsvertrag sein, der die Zusammensetzung des neuen Präsidiums enthält, sondern auch eine neue Satzung mit ganz klaren Leitlinien für den gemeinsamen Verband.
5.
Würden Sie uns nach Fertigstellung der Satzung und des Verschmelzungsvertrages noch vor der eigentlichen Abstimmung diese zur Information der Angler zum Veröffentlichen zukommen lassen?
Immerhin sind ca. 70% unserer Mitglieder organisierte Angler, die man auf diese Weise dann einfach und verbandsübergreifend informieren könnte.
Die Satzung und der Verschmelzungsvertrag sind ist bis zur Bestätigung durch die Mitgliederversammlungen Entwürfe. Sie stehen allen im VDSF und DAV organisierten Anglern bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung.
6.
Ist auf Grund der Unterschiede in Intention und praktischer Auslegung dieser obigen grundsätzlichen Fragen (1 - 3) eine Fusion zum jetzigen Zeitpunkt im angedachten Zeitplan überhaupt noch realistisch umzusetzen?
Da es keine wesentlichen Unterschiede in den beiden Dachverbänden hinsichtlich Intention und praktischer Auslegung der Fragen 1-3 gibt, sehen wir, was diese Punkte betrifft, den Zeitplan nicht in Gefahr.
Sehr geehrter Herr Finkbeiner, wir hoffen, mit der Beantwortung Ihrer Fragen Missdeutungen geklärt und etwas Zuversicht vermittelt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Mohnert (Präsident Verband Deutscher Sportfischer e.V.) und Günter Markstein (Präsident Deutscher Anglerverband e.V.)