Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Ossipeter

Active Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Wobei es da noch Unterschiede zu machen gibt, zwischen Bayerischen- und Mittelfränkischen Fischereiverband. Nur der Landesverband ist im VDSF vertreten. Der aber mit Deligierten aus den Bezirksverbänden. Da hoffe ich dass die Franken und zwar die Ober-Mittel- und Unterfranken und auch die hoffentlich aufgeklärten Ober-Niederbayern, Oberpfälzer und Schwaben mehrheitlich die Ablehnung der Fusion vertreten. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

da hoffe ich dass die franken und zwar die ober-mittel- und unterfranken und auch die hoffentlich aufgeklärten ober-niederbayern, oberpfälzer und schwaben mehrheitlich die ablehnung der fusion vertreten. Lieber ein ende mit schrecken, als ein schrecken ohne ende!
#6#6#6#6#6#6
 
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Ohne nun großartig auf die hier rege diskutierte Themen einzugehen (mir fehlt in der Hinsicht leider das nötige Hintergrundwissen), kann ich auch nur sagen, dass auch in dem Verein, in dem ich angemeldet bin, erst kürzlich zu Änderungen der Bestimmung kam.
Bislang war in der Gewässerordnung festgeschrieben, dass Karpfen ab einer Größe von 60 cm aus Hegegründen zurückgesetzt werden müssen. Eine Vorschrift, die ich persönlich eigentlich sehr begrüßt habe (auch wenn ich als Anfänger mich erst noch an solche Größen rantasten muss ;)). Leider musste die Vorschrift allerdings wegen "klarer Gesetzesvorschriften", die anderes vorgeben, gestrichen werden.

Wirklich Schade, dass es hier in Bayern da so strikte und altmodische Vorschriften gibt.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Ohne nun großartig auf die hier rege diskutierte Themen einzugehen (mir fehlt in der Hinsicht leider das nötige Hintergrundwissen), kann ich auch nur sagen, dass auch in dem Verein, in dem ich angemeldet bin, erst kürzlich zu Änderungen der Bestimmung kam.
Bislang war in der Gewässerordnung festgeschrieben, dass Karpfen ab einer Größe von 60 cm aus Hegegründen zurückgesetzt werden müssen. Eine Vorschrift, die ich persönlich eigentlich sehr begrüßt habe (auch wenn ich als Anfänger mich erst noch an solche Größen rantasten muss ;)). Leider musste die Vorschrift allerdings wegen "klarer Gesetzesvorschriften", die anderes vorgeben, gestrichen werden.

Wirklich Schade, dass es hier in Bayern da so strikte und altmodische Vorschriften gibt.

Der Frust der Karpfenangler ist verständlich, aber wenigstens war es glasklar, dass der "Küchenkorridor" bei Karpfen nicht im Einklang mit dem Gesetz sein konnte.

Wir hatten den auch an einem unserer großen Weiher. Nachdem ich 18 der 60+-Kollegen rausgezottelt hatte, habe ich das Gewässer gemieden. Aber dieses Jahr weiß ich wenigstens, wo ich gute Filets zum Räuchern herbekomme :m

So "richtig groß" werden aber die Karpfen in unseren 10ha-Weihern mit den vielen Fresskonkurrenten eh nicht. Und ob da 5 oder 8 kg dranhängen, spielt nicht wirklich ne Rolle. Nimm's entspannt! Zum Großkarpfenangeln musst Du nach MeckPomm fahren!#:
 
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Noch ist es nur der Karpfen,noch.......


Und wenn die "fusion" kommen sollte,dann seh ich für die Zukunft dunkle Wolken aufziehen über fast ganz Deutscheland.

#h
 

grubenreiner

Naturköderfreak
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Was ich soeben erst bemerkt habe, was mir aber extrem sauer aufstößt:

Der Mittelfränkische Verband der nun alle Vereine zwingt die Schonzeiten aufs gesetzliche Minimum zu reduzieren, hat in 3en seiner Verbandsgewäßer (Altmühlsee, Igelsbachsee und kleiner Brombachsee) weiterhin eine verlängerte Raubfischschonzeit in den Sonderbestimmungen!?!
 
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Der Frust der Karpfenangler ist verständlich, aber wenigstens war es glasklar, dass der "Küchenkorridor" bei Karpfen nicht im Einklang mit dem Gesetz sein konnte.

Natürlich hast du da recht und wie gesagt bin ich von solchen Größen auch noch ein paar Zentimeter entfernt, ich finde es aber generell Schade, dass ein Verein, der solche Freiheiten gewährt und in einer gewissen Art und Weise auch nachhaltig denkt, durch strenge Regulierungen eingeschränkt wird.

Für mich steht das alles etwas im Widerspruch. Zum einen will man Gewässer haben, die nicht nur durch Besatz am Leben erhalten werden (natürlich ist dies wichtig für frische Gene usw.), zum anderen zwingt man Angler aber auch, dass sie große Karpfen, die wesentlich mehr Laich in sich tragen als gerade eben maßige Satzkarpfen, dem Gewässer entnehmen müssen.
 

Ossipeter

Active Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Was ich soeben erst bemerkt habe, was mir aber extrem sauer aufstößt:

Der Mittelfränkische Verband der nun alle Vereine zwingt die Schonzeiten aufs gesetzliche Minimum zu reduzieren, hat in 3en seiner Verbandsgewäßer (Altmühlsee, Igelsbachsee und kleiner Brombachsee) weiterhin eine verlängerte Raubfischschonzeit in den Sonderbestimmungen!?!

Wer die neuen für 2013 gültigen Jahreserlaubnisscheine für die Mittelfränkische Seenplatte schon hat, wird dies bestätigen können.
 

smithie

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Für mich steht das alles etwas im Widerspruch. Zum einen will man Gewässer haben, die nicht nur durch Besatz am Leben erhalten werden (natürlich ist dies wichtig für frische Gene usw.), zum anderen zwingt man Angler aber auch, dass sie große Karpfen, die wesentlich mehr Laich in sich tragen als gerade eben maßige Satzkarpfen, dem Gewässer entnehmen müssen.
Gehören die angesprochenen Gewässer zu den wenigen Gewässern, in denen Karpfen laichen?

Beim Karpfen sehe ich das Küchenfenster kritisch, weil die in den allermeisten Gewässern nicht ablaichen.
Sollten sie das in diesem Fall tun, hätte man doch eine andere Diskussionsgrundlage für ein Küchenfenster.


@smithie: vielleicht habe ich mich verlesen, meinte dies aber im Thema gesehen zu haben - wenn nicht, sorry dafür.
Aber selbst wenn nicht, müsste dann wiederum alles geknüppelt werden.
Bei uns im Verein gibts Tagesfanglimit 1 Räuber....
Das war eigentlich eine Frage von mir ;-)

So wie ich das nun aus der (mehr oder minder) Ferne sehe, hat die Behörde jetzt untersagt, dass man eine Schonzeitverlängerung als Mittel einsetzen kann, um den Befischungsdruck zeitlich zu begrenzen.
Was ich insofern verstehen kann, da eine Schonzeitverlängerung ein Mittel ist (sein sollte), regionale Unterschiede bei den Laichzeiten auszugleichen.
Der Hintergedanke dabei ist ja die Reproduktion zu sichern und nicht den Befischungsdruck zu senken.

Der GAU wäre, wenn die Behörde sagt "OK, Raubfischbestände sind dort in Gefahr, wir müssen den Befischungsdruck senken => weniger Karten".
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Prima, klatsche Beifall:)
man schafft Regelungen, um sie mit anderen Regelungen über den Umweg von bürokratischen Hürden wieder außer Kraft zu setzen.
Weiter machen,

Gruß A.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Es gibt in Bayern durchaus die Möglichkeit, "maßige" Fische "rechtskonform" zu releasen.

Hierzu müssen aber einige Vorraussetzungen gegeben sein, z.B. der bereits genannte Fraßdruck durch Fressfeinde, z.B.Kormoran, Waller usw.... Die AVFiG schreibt nämlich:

Das ist doch allgemein bekannt und nichts Neues.

Für unseren Verein wurde z.B. in allen Gewässern ein ganzjähriger Schutz aller Rotaugen und Rotfedern genehmigt.

Das bedeutet allerdings nicht die Legalisierung von C&R, da auf so geschützte Fische auch nicht gezielt geangelt werden darf.
 

Ralle 24

User
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

zumindest GIBT es Möglichkeiten#h#h#h


Von mir aus kannst Du Beifall klatschen soviel Du willst.... Hauptsache andere greifen die Möglichkeit auf und tun was!!!!


Mein Held.#h

Diejenigen, die solche unsinnigen Regelungen aktiv oder durch unterlassung unterstützt haben, brüsten sich nun damit durch eine eventuell unfähige Lokalbehörde oder über Vitamin B eben jene Regelungen umgangen zu haben.

Eine wahre Meisterleistung.

Solange, bis Euch jemand drauf kommt, oder jemandem drauf geholfen wird.

Sicher jedenfalls nicht von Dauer.

Ich glaube es wird mal wieder Zeit für ein Interview mit dem Bayerischen Staatsministerium. Vielleicht ist die lasche Handhabung ja auch vom Ministerium so gewollt.
 

Ralle 24

User

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Prima, klatsche Beifall:)
man schafft Regelungen, um sie mit anderen Regelungen über den Umweg von bürokratischen Hürden wieder außer Kraft zu setzen.
Weiter machen,

Gruß A.

Die Regelungen, die den gezielten Schutz von Fischarten erlauben, werden sehr eng ausgelegt.

Wie schon geschrieben bekommen wir im Verein auf der einen Seite aufgrund der Bestandsituation Rotauge und Rotfeder geschützt, aber kein Fangfenster für Hecht genehmigt, da die Behörde nicht gelten lässt, dass Großhechte besser zur Reproduktion des Bestands beitragen.

Fischereivereine vertreten im Sinne der zahlenden Mitglieder auch fischereiliche Interessen und darin werden sie in Bayern immer stärker eingeschränkt. Ein Schonmaß für Waller in geschlossenen Weihern hat keinen hegerischen Sinn, sondern dient dem Aufbau von Speisefisch. Andererseits geht davon auch keine Gefährung der Natur aus. Der kann nicht abwandern. Und deshalb sollten sich die Behörden in solchen Fällen einfach mit Regulierungen zurückhalten.

Außerhalb von Bayern ist das alles kein Problem. Beispiel MeckPomm. Und das alles hat nichts mit dem Tierschutzgesetz zu tun, denn der gilt auch außerhalb Bayerns, sondern mit Religionskriegen um den Sinn des Angelns, gefördert durch den Landesverband, der eigentlich die Interessen der Angler vertreten sollte.
 
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Nunja, gerade beim Karpfen hat der "Küchenkorridor" für fast ALLE unserer Gewässer nur eine Alibifunktion, da sich der Karpfen bei uns sogut wie nigends natürlich fortpflanzt - Ich habe in über 30 Jahren noch NIE einen kleinen Karpfen gefangen... und damit meine ich Karpfen bis 10-15cm....

Keine Frage, auch ich begrüße solche Maßnahmen, aber biologisch begründbar sind sie nicht.....
Das ist natürlich eine Tatsache, die ich so nicht bedacht habe, wenn sie stimmt. Ich werde einmal im Verein nachfragen, ob für die entsprechenden Gewässer Besatzmaßnahmen durchgeführt werden oder ob ein Großteil der Fische doch durch natürliche Vermehrung nachwachsen.
 

Ralle 24

User
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Ralle, was ist eigentlich DEIN Problem?? schlecht geschlafen??

Von der Fischereifachberatung vom Bezirk Ofr. wurde z.B. in der Regnitz festgestllt, dass fast alle mittleren Fischgrößen fehlen - theoretisch müsste man nach Hr. Braun nun auch den 15cm Barsch entnehmen.... aber durch diese Regelung darf er zurückgesetzt werden....

Vielleicht kannten oder kennen einige Vorstände diese Regelung nicht und es sieht ih Ihren Gewässern ähnlich aus... somit sehe ich dies durchaus als hilfreichen Denkansatz!..... Mein Held|rolleyes


Extrem gut geschlafen. Drum sollte das bei der Behörde abgeklärt und allen Bayerischen Vereinen zur Kenntnis gegeben werden. Dann kann jeder Verein so eine Ausnahme beantragen.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Ralle, was ist eigentlich DEIN Problem?? schlecht geschlafen??

Von der Fischereifachberatung vom Bezirk Ofr. wurde z.B. in der Regnitz festgestllt, dass fast alle mittleren Fischgrößen fehlen - theoretisch müsste man nach Hr. Braun nun auch den 15cm Barsch entnehmen.... aber durch diese Regelung darf er zurückgesetzt werden....

Vielleicht kannten oder kennen einige Vorstände diese Regelung nicht und es sieht ih Ihren Gewässern ähnlich aus... somit sehe ich dies durchaus als hilfreichen Denkansatz!..... Mein Held|rolleyes

Die angegebenen Vereinsgewässer sind zwei Mainstrecken. Und die hat also der Kormoran leergefressen |rolleyes

Ich finde es toll, dass der Verein die Erlaubnis zum generellen zurücksetzen bekommen hat, aber die Logik erschließt sich mir nicht. Wenn es so massiven Fresschaden durch den Kormoran gibt, warum hat man dann nicht die Fischarten generell für das Beangeln gesperrt? Und frisst der Kormoran auch 80er Karpfen, denn die dürfen ja auch seinetwegen zurückgesetzt werden? Fragen über Fragen.
 

Ralle 24

User
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Die Regelungen, die den gezielten Schutz von Fischarten erlauben, werden sehr eng ausgelegt.

Wie schon geschrieben bekommen wir im Verein auf der einen Seite aufgrund der Bestandsituation Rotauge und Rotfeder geschützt, aber kein Fangfenster für Hecht genehmigt, da die Behörde nicht gelten lässt, dass Großhechte besser zur Reproduktion des Bestands beitragen.

Mal mit Logik.

Der Bestand an Rotfedern und Rotaugen ist viel zu niedrig, darum ganzjährig geschützt.

Gut.

Hecht frisst Rotauge und Rotfeder, ergo muss auch dieser Bestand zurückgefahren und eben nicht besonders geschützt werden.

Oder....

Der Hechtbestand ist durch den zu geringen Weißfischbestand auch zu niedrig, Ergo muss der Hecht auch ganzjährig geschützt werden.


Nicht dass ich diese Meinung vertrete, aber die Möglichkeiten sich mit irgendwelchen Pseudo-Schutzargumenten ein Eigentor zu schießen, ist natürlich recht groß.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Wie schon geschrieben bekommen wir im Verein auf der einen Seite aufgrund der Bestandsituation Rotauge und Rotfeder geschützt, aber kein Fangfenster für Hecht genehmigt, da die Behörde nicht gelten lässt, dass Großhechte besser zur Reproduktion des Bestands beitragen
Wenn Rotauge und Rotfeder so gefährdet sind, dass sie ganzjährig geschützt werden müsen, gehört dann auf der anderen Seite eine Reduzierung des Raubfischbestandes durch Aufhebung von Schonzeit, Mindestmaß und Mengenbegrenzung logischerweise dazu.

Bis sich der Bestand an Rotaugen/Rotfedern wieder so erholt hat, dass sie regulär befischt werden können.

Ich glaube, dass einige Beamte/Behörden in Bayern da teilweise recht willkürlich entscheiden und weder in rechtlicher noch hegerischer Sicht da wirklich sattelfest sind.

Wenn z. B. ein Bestand durch Kormoran so geschädigt ist wie angedeutet, müsste da dann logischerweise ein komplettes Angelverbot kommen, bis sich das sich wieder eingependelt hat, und keine Rücksetzmöglichkeit für Angler.

In Mittelfranken scheinen Behörden/Beamte da langsam aufzuwachen und das geltende bayrische Recht auch durchzusetzen..

Das kommt sicher auch noch in den anderen Bezirken - kein Beamter wird am Ende des Tages seine Pension für Angler riskieren, auch kein bayrischer.

Da fängt der auch vorher an, das Recht wie gewollt vom Gesetzgeber und Verband (siehe Interview Braun) durchzusetzen, bevors ihm selber mal an den Kragen geht..
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Ein Stück aus dem Mittelfränkischen Tollhaus

Mal mit Logik.

Der Bestand an Rotfedern und Rotaugen ist viel zu niedrig, darum ganzjährig geschützt.

Gut.

Hecht frisst Rotauge und Rotfeder, ergo muss auch dieser Bestand zurückgefahren und eben nicht besonders geschützt werden.

Oder....

Der Hechtbestand ist durch den zu geringen Weißfischbestand auch zu niedrig, Ergo muss der Hecht auch ganzjährig geschützt werden.


Nicht dass ich diese Meinung vertrete, aber die Möglichkeiten sich mit irgendwelchen Pseudo-Schutzargumenten ein Eigentor zu schießen, ist natürlich recht groß.

Die Argumentationskette ist eine andere:

In den Flüssen ist der Bestand an Rotaugen und Rotfedern zu gering (zumindest wird das so gesehen), generell ist der Weißfischbestand sogar sehr hoch (Ukelei, Döbel, Brasse,. ...). Hecht, Zander, Waller haben gute Nahrungsgrundlagen und es wird ja auch Hecht und Zander besetzt.

In den Weihern werden Rotaugen und Rotfedern als Futterfisch für die Raubfische besetzt und sind deshalb nicht als Angelfische gedacht.

Mir ist klar, dass beide Argumentationen angreifbar sind. Deshalb ja mein Eintreten für eine generelle Vereinfachung des ganzen Regelungswahnsinns. Nur deshalb gibt es ja die ganzen Kopfstände mit Ködereinschränkung, Sonderanträgen etc.
 
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