Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

oldhesse

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AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Interessant ist es auch zu lesen was einige User in den Aussagen anderer User hinein interpretieren oder welchen Schuh diesen anderen Usern angezogen wird.
Da kann man sich nur an den Kopf fassen. ;)

Verstehe... noch eine frage....mit welcher hand fasst man sich eigentlich noch an den Kopf während man gerade 5 Angeln neu mit lebenden Köfis bestückt. Scheinst dich ja auszukennen


Sorry, aber du bist ein besonders wertvoller Angler...lächerlich.
 
S

Sharpo

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AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Verstehe... noch eine frage....mit welcher hand fasst man sich eigentlich noch an den Kopf während man gerade 5 Angeln neu mit lebenden Köfis bestückt. Scheinst dich ja auszukennen


Sorry, aber du bist ein besonders wertvoller Angler...lächerlich.


Beitrag 41 von Taxidermist passt hier bestens.
 
K

KxKx2

Guest
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Also ich hätte den Richter gesagt, das ich mit dem Waller nur Gassi gehen wollte und ihn deswegen angebunden habe. Er hätte bestimmt vollstes Verständnis dafür gehabt:m:q:q:q:q:q:q
 

Thomas9904

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AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Der Richter hat so oder so nur eine geringe Schuld gesehen und deswegen eingestellt..
 
K

KxKx2

Guest
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Genau#6 so schaut es aus:m
 

Fantastic Fishing

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AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Gekehlter, aber lebender Wels zum Schutz am Seil in Wasser vor Fuchs.

Muss man hier noch diskutieren ? :m
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

nö, der Richter hats ja erkannt:
Geringe Schuld - einstellen
 
S

Sharpo

Guest
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Also ich hätte den Richter gesagt, das ich mit dem Waller nur Gassi gehen wollte und ihn deswegen angebunden habe. Er hätte bestimmt vollstes Verständnis dafür gehabt:m:q:q:q:q:q:q

:g ich weiss ehrlich nicht was es da zu lachen gibt.
Es gibt kein Gesetz welches das Anleinen eines Fisches verbietet.
Auch wurde noch kein Angler für das Anleinen eines Welses verurteilt. Sämtliche Urteile gibt es nur in Verbindung mit Trophäenangeln und Fotosession.

Und ob nun das Anleinen alleine als Tierquälerei zählt....?...oder mit der Begründung der Frischehaltung bei späterer Verwertung legal ist?
Gibt kein Urteil dazu.

Der ein oder andere mag es verwerflich finden.
Seine Meinung, seine Idiologie.....für andere ist Angeln an sich Tierquälerei und gehört verboten.....Angler in den Knast etc..

Ich persönlich sehe im fachgerechten Anleinen (zur späteren Verwertung und NICHT für eine Fotosession) kein grösseres Vergehen als Hälterung im Setzkescher....im Schlauchbeutel oder Eimer.
Oder im C&R

@Thomas..

eben geringe Schuld.
So gross muss das Vergehen also ..Anleinen, zuviele Angeln und lebende Köderfische nicht gewesen sein.
Oder halt nicht "beweisbar".....weil die Aufseher zu dämlich waren?
Aber das mit den Beweisen hatten wir ja auch schon mal...

Ist ja eher eine Frage wem der Richter glaubt.

Um 1 Uhr Nachts mit dem Boot raus und Grundmontage der Angler eingeholt..
Muss ja ein flacher Tümpel gewesen sein...so das man die Schnur gefunden hat.

Oder Posenangler? Müssen aber weit geworfen haben so das ein Ruderboot nicht gehört und gesehen wurde..

Hätte gerne die Begründung erfahren..
 
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Fantastic Fishing

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AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

nö, der Richter hats ja erkannt:
Geringe Schuld - einstellen

Und damit als letzte Instanz aller erdlicher Wahrnehmung nicht antastbar ? Ich kann auch Urteile zitieren die danach in der Luft zerrissen wurden. Ich sehe das nicht als " in Stein" gemeißelt.

Ich finde es einfach peinlich. Die Glaubwürdigkeit der Fraktion Angler wird hier doch nachhaltig geschädigt. Wenn ich das jemandem aus meinem Bekanntenkreis erzähle....Toter Fisch an Seil wegen Fuchs. :vik: Ich glaube jedes gesunde Gehirn registriert da einige Widersprüche.
 
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn die Abgespannt haben und je nach art der Montage geht das mit nachgucken (dann haben sie auch selbst ein Boot gehabt).

Beim Stein und Abreißleine wird es nicht so einfach,weil das kriegt der Angler mit, rennt evtl. zur peitsche und kloppt an,am anderen ende bölkt jemand unter Umständen mit nen paar großen Haken in der Hand/Arm.........

Je nach Montage ist also das nachgucken möglich.

|wavey:
 
S

Sharpo

Guest
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Wenn die Abgespannt haben und je nach art der Montage geht das mit nachgucken (dann haben sie auch selbst ein Boot gehabt).

Beim Stein und Abreißleine wird es nicht so einfach,weil das kriegt der Angler mit, rennt evtl. zur peitsche und kloppt an,am anderen ende bölkt jemand unter Umständen mit nen paar großen Haken in der Hand/Arm.........

Je nach Montage ist also das nachgucken möglich.

|wavey:

Nachts um ca. 1 Uhr? Im September ist es nicht gerade hell um diese Uhrzeit..

Ich will denen nix unterstellen...aber der Richter wird seinen Grund haben die Angler mit geringer Schuld zu entlassen.....und dies bestimmt nicht alleine wegen den eingezogenen Angelruten..

Wie gesagt...hätte gerne die Begründung gelesen.
 
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Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Toter Fisch an Seil...ist kein Widerspruch.
Und nicht strafbar.

Das waren Infos aus einem "Zeitungsartikel"...ob die so korrekt sind?

Ich schrieb ja...Boot auf See und Köder rausgeholt? Nachts?
Unbemerkt von den Anglern?

Ich hab mir 10 Seiten durchgelesen, dort hieß es er lebte, sollte wieder frei gelassen werden, andere User schrieben wegen Schutz vor Fuchs. ( Aber den Fisch noch verzehren dann ? )

Mir kommt die Geschichte einfach Unglaubwürdig rüber und mir fehlen Fakten. Geringfügige Schuld bedeutet ja Schuld, aber insgesamt doch lächerlich. [edit by Admin - nicht bei uns,siehe Regeln]
 
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AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Ich schrieb ja...Boot auf See und Köder rausgeholt? Nachts?
Unbemerkt von den Anglern?


Ja bei einer in der Hauptschnur oder Stöckchen eingeknotete Reißleine und Pose darunter geht das.
Man fährt zur Pose und hebt die Montage darunter an.Die Reißleine liegt ja über Wasser und ist fest fixiert.

Hat man nun kein Knicki in der Pose kriegt man das als Besitzer der Rute nicht mit das jemand das Vorfach anhebt.



|wavey:
 

fishhawk

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AW: Eingestellt wg. "geringer Schuld": Lebender Köfi und Waller anleinen

Hallo,

das glaub ich dir gerne.

Gibt aber genügend andere Beispiele aus der "Szene", denen drückt dann schon der Alkoholpegel irgendwann die Augen zu.

Keine Ahnung ob das hier der Fall war.

Da sie aber den Begriff "überfallartig" als Verteidigung verwendet haben, scheinen sie ja von der ganzen Aktion inkl. Anmarsch von 5 Mann nicht ganz soviel mitgekriegt zu haben.

Bin aber der Meinung, dass es nicht klügste Aktion war, das ganze vor Gericht zu klären.
 
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