Thomas9904
Well-Known Member
Redaktionell
Jeder kennt Vereinssitzungen, nicht nur in Angelvereinen. Teilweise gähnend langweilig, wenn keine Probleme oder Anträge vorliegen, teilweise "chaotisch", wenn Strittiges diskutiert wird. Die "lebhafte" Sitzung von der die Kreiszeitung berichtet, zeigt aber durchaus, mit welchen Problematiken Angelvereine heute zu kämpfen haben.
Eine Betrachtung
Quelle:
https://www.kreiszeitung.de/lokales...auptversammlung-fischereivereins-9462440.html
Wo noch aktive Angler in Vereinen mitmischen, ist sicherlich immer die Diskussion um Befischungs- und Gewässerordnung ein "heisses" Eisen.
Hier wird ein in meinen Augen großes Problem für alle bewirtschaftenden Vereine sichtbar.
Auf der einen Seite muss und sollte man professionell Gewässer bewirtschaften, im Rahmen von immer mehr Regeln und Gesetzen von immer mehr Seiten (Europa, Bund, Land, Gemeinde, Naturschutz, Tierschutz etc.) wird dies zum einen rechtlich immer schwieriger, da alles zu bedenken und richtig zu machen. Und auch wie man per se bewirtschaften soll ("nachhaltig", nur Überschüsse entnehmen, allen möglichen Schutz "von bis" beachten? Oder auch nach Anglerwunsch?) spielt immer eine große Rolle.
Klar ist, wenn ein Vorstand mehr Rechte bekommt, um schneller entscheiden und handeln zu können, dient dies der Professionalisierung und rechtsicherem Handeln vor allem dann, wenn entsprechend fähige Leute im Vorstand sind, daher kann ich einen solchen Antrag durchaus verstehen.
Das Vereinsmitglieder befürchten, hier weniger Mitsprache zu bekommen, ist aber genauso klar und logisch. Was passiert, wenn man mehr Rechte festschreibt, und sich im Vorstand weniger fähiges Personal findet (oft sind ja heute in Vorständen nur noch die, welche sich nicht schnell genug duckten, wird ja oft kolportiert) oder im Zuge von Wahlen anderes, weniger fähiges Personal kommt.
Da wird es dann schwierig für Mitglieder und geht nur über Mitgliederversammlungen, dann solche einmal zugestandenen Rechte wieder zu kürzen.
Kein Wunder also, dass es da zu "lebhaften" Diskussionen kam....
Klasse dagegen, dass vorher in großer Harmonie beschlossen wurde, zukünftig Jugendliche und Kinder ab 8 und nicht erst ab 10 Jahren aufzunehmen. Interessant die Begründung:
Den abzustellen, indem man das Aufnahmealter senkt, wirkt kaum gelingen, so klasse das grundsätzlich ist.
Das Problem sind bürokratische Hürden grundsätzlich beim Zugang zum Angeln - gerade für Kinder und Jugendliche - in vielen Bundesländern. Auch, dass gerade oft kein selbständiges Angeln für Jugendliche möglich ist (oft eben auch aus rechtlichen Gründen), sondern nur in Begleitung, mit Anleitung, unter Aufsicht etc., wird kaum Begeisterung bei Kindern wecken.
Ob das wirklich Anreiz ist für Jugendliche, nur "unter Bewachung" angeln zu dürfen?
Hier wäre ein Einsatz der Vereine über ihre Landesverbände sicher eher geeignet zur Nachwuchsgewinnung als das reine Absenken des möglichen Eintrittsalters. Da also angelpolitisch Einfluss zu nehmen, um Kindern und Jugendlichen möglichst früh möglichst eigenständiges Angeln rechtssicher ermöglichen zu können.
Interessant auch wieder - und auch das zeigt wiederum eines der Probleme, mit denen Angelvereine zu kämpfen haben - die Diskussion, ob der Waller in der Hunte als invasive Art zu betrachten und daher immer zu entnehmen sei.
Wie es auf Antrag der Huntebesatzgemeinschaft und mit Genehmigung des Fischereikundlichen Dienstes des Landes Niedersachsen für zunächst drei Jahre als umfassende Entnahme- und Dokumentationspflicht für den als „invasive Art“ eingestuften Räuber gelten soll.
Interessant auch hier das Zitat aus dem Artikel:
Man sieht, wie hier auch unter Anglern und den Vereinen selber eine solche Maßnahme mehr als umstritten ist - zu Recht ist das diskutabel. Meiner Meinung nach hat Ralf Siemer vom Verein das klar erkannt, dass das über Angeln kaum zu regeln sein wird..
Interessant der Satz, von dem nicht klar ist, wo er herkommt:
Man kann niemanden zwingen, einen (vielleicht noch versehentlich gefangenen) Waller, der entnommen werden MUSS AUS HEGEGRÜNDEN, den auch noch zu verzehren..
Hier kommt wieder dieser Unfug, mit Angeln wegen Tierschutzgesetz nur zur Ernährung durch, welchen DAFV und viele seiner Landesverbände ja nach wie vor weiterverbreiten.
Es braucht aber laut Tierschutzgesetz nur EINEN vernünftigen Grund und nicht mehrere zum Töten von Wirbeltieren..
Von daher reicht es also, den Waller aus HEGEGRÜNDEN zu töten - er kann danach dann auch entsorgt werden.
Es sei denn, die Vereine der Huntebesatzgemeinschaft wären tatsächlich so dumm gewesen, den Verzehrzwang eines wegen Hege getöteten Wallers noch mit rein zu schreiben oder nicht GEGEN eine entsprechende Anweisung vorgegangen zu sein.
Und ja, das halte ich heute für möglich, da ja leider Ehrenamtler all solche Dinge nicht zwangsweise wissen können oder müssen.
Fazit:
Für mich war der Artikel sehr interessant, weil er Problemfelder aufzeigt, die viele Angelvereine betreffen, quer durch Deutschland. Sich darüber einmal Gedanken zu machen, muss nicht schaden.
Auch nicht, als Verein da von Landesverbänden Hilfe und Einsatz zu fordern, um angelpolitisch zu erreichen, dass Angelvereine zum einen wieder einfacher bewirtschaften können und zum anderen leichter und unbürokratischer Menschen ans Angeln führen können.
Thomas Finkbeiner
Von Entnahmepflicht Waller bis Nachwuchsmangel:
Probleme für Angelvereine werden sichtbar
Probleme für Angelvereine werden sichtbar
Jeder kennt Vereinssitzungen, nicht nur in Angelvereinen. Teilweise gähnend langweilig, wenn keine Probleme oder Anträge vorliegen, teilweise "chaotisch", wenn Strittiges diskutiert wird. Die "lebhafte" Sitzung von der die Kreiszeitung berichtet, zeigt aber durchaus, mit welchen Problematiken Angelvereine heute zu kämpfen haben.
Eine Betrachtung
Quelle:
https://www.kreiszeitung.de/lokales...auptversammlung-fischereivereins-9462440.html
Wo noch aktive Angler in Vereinen mitmischen, ist sicherlich immer die Diskussion um Befischungs- und Gewässerordnung ein "heisses" Eisen.
Eigentlich sollte dem Vorstand dadurch mehr Entscheidungsbefugnis bei bestimmten Maßnahmen und Sachfragen, zum Beispiel dem Fischbesatz, eingeräumt werden.
Doch viele der 107 anwesenden Mitglieder sahen sich in ihrem Mitbestimmungsrecht beschnitten.
So verselbstständigte sich die Aussprache teilweise hin zu einer „unerträglichen und beleidigenden Diskussion“, wie Antragssteller Jens Pfänder feststellte.
Hier wird ein in meinen Augen großes Problem für alle bewirtschaftenden Vereine sichtbar.
Auf der einen Seite muss und sollte man professionell Gewässer bewirtschaften, im Rahmen von immer mehr Regeln und Gesetzen von immer mehr Seiten (Europa, Bund, Land, Gemeinde, Naturschutz, Tierschutz etc.) wird dies zum einen rechtlich immer schwieriger, da alles zu bedenken und richtig zu machen. Und auch wie man per se bewirtschaften soll ("nachhaltig", nur Überschüsse entnehmen, allen möglichen Schutz "von bis" beachten? Oder auch nach Anglerwunsch?) spielt immer eine große Rolle.
Klar ist, wenn ein Vorstand mehr Rechte bekommt, um schneller entscheiden und handeln zu können, dient dies der Professionalisierung und rechtsicherem Handeln vor allem dann, wenn entsprechend fähige Leute im Vorstand sind, daher kann ich einen solchen Antrag durchaus verstehen.
Das Vereinsmitglieder befürchten, hier weniger Mitsprache zu bekommen, ist aber genauso klar und logisch. Was passiert, wenn man mehr Rechte festschreibt, und sich im Vorstand weniger fähiges Personal findet (oft sind ja heute in Vorständen nur noch die, welche sich nicht schnell genug duckten, wird ja oft kolportiert) oder im Zuge von Wahlen anderes, weniger fähiges Personal kommt.
Da wird es dann schwierig für Mitglieder und geht nur über Mitgliederversammlungen, dann solche einmal zugestandenen Rechte wieder zu kürzen.
Kein Wunder also, dass es da zu "lebhaften" Diskussionen kam....
Klasse dagegen, dass vorher in großer Harmonie beschlossen wurde, zukünftig Jugendliche und Kinder ab 8 und nicht erst ab 10 Jahren aufzunehmen. Interessant die Begründung:
Natürlich leiden viele Vereine an Jugendmangel, beleibe nicht nur Angelvereine..So soll dem stärker werdenden Nachwuchsschwund, der auch in vielen anderen Vereinen vor allem im Teenageralter spürbar ist, früh entgegen gewirkt werden.
Den abzustellen, indem man das Aufnahmealter senkt, wirkt kaum gelingen, so klasse das grundsätzlich ist.
Das Problem sind bürokratische Hürden grundsätzlich beim Zugang zum Angeln - gerade für Kinder und Jugendliche - in vielen Bundesländern. Auch, dass gerade oft kein selbständiges Angeln für Jugendliche möglich ist (oft eben auch aus rechtlichen Gründen), sondern nur in Begleitung, mit Anleitung, unter Aufsicht etc., wird kaum Begeisterung bei Kindern wecken.
Ob das wirklich Anreiz ist für Jugendliche, nur "unter Bewachung" angeln zu dürfen?
Hier wäre ein Einsatz der Vereine über ihre Landesverbände sicher eher geeignet zur Nachwuchsgewinnung als das reine Absenken des möglichen Eintrittsalters. Da also angelpolitisch Einfluss zu nehmen, um Kindern und Jugendlichen möglichst früh möglichst eigenständiges Angeln rechtssicher ermöglichen zu können.
Interessant auch wieder - und auch das zeigt wiederum eines der Probleme, mit denen Angelvereine zu kämpfen haben - die Diskussion, ob der Waller in der Hunte als invasive Art zu betrachten und daher immer zu entnehmen sei.
Wie es auf Antrag der Huntebesatzgemeinschaft und mit Genehmigung des Fischereikundlichen Dienstes des Landes Niedersachsen für zunächst drei Jahre als umfassende Entnahme- und Dokumentationspflicht für den als „invasive Art“ eingestuften Räuber gelten soll.
Interessant auch hier das Zitat aus dem Artikel:
Im Amtsdeutsch heißt es: „Der Fisch wird als nicht heimische Art mit schädlichem Einfluss aufs Ökosystem der Hunte betrachtet.“ Im Klartext: Jeder gefangene Wels ist zu töten und dem menschlichen Verzehr zuzuführen. „Wir haben als einziger Verein der Huntebesatzgemeinschaft dagegen gestimmt“, machte Ralf Siemer, Naturschutzbeauftragter des Vereins, klar. „Das ist purer Aktionismus und geht nicht mit der Angelrute.“
Man sieht, wie hier auch unter Anglern und den Vereinen selber eine solche Maßnahme mehr als umstritten ist - zu Recht ist das diskutabel. Meiner Meinung nach hat Ralf Siemer vom Verein das klar erkannt, dass das über Angeln kaum zu regeln sein wird..
Interessant der Satz, von dem nicht klar ist, wo er herkommt:
Denn wenn das nicht vereinbart wurde als Maßnahme, ist das rechtlich kompletter Unfug.Jeder gefangene Wels ist zu töten und dem menschlichen Verzehr zuzuführen
Man kann niemanden zwingen, einen (vielleicht noch versehentlich gefangenen) Waller, der entnommen werden MUSS AUS HEGEGRÜNDEN, den auch noch zu verzehren..
Hier kommt wieder dieser Unfug, mit Angeln wegen Tierschutzgesetz nur zur Ernährung durch, welchen DAFV und viele seiner Landesverbände ja nach wie vor weiterverbreiten.
Es braucht aber laut Tierschutzgesetz nur EINEN vernünftigen Grund und nicht mehrere zum Töten von Wirbeltieren..
Von daher reicht es also, den Waller aus HEGEGRÜNDEN zu töten - er kann danach dann auch entsorgt werden.
Es sei denn, die Vereine der Huntebesatzgemeinschaft wären tatsächlich so dumm gewesen, den Verzehrzwang eines wegen Hege getöteten Wallers noch mit rein zu schreiben oder nicht GEGEN eine entsprechende Anweisung vorgegangen zu sein.
Und ja, das halte ich heute für möglich, da ja leider Ehrenamtler all solche Dinge nicht zwangsweise wissen können oder müssen.
Fazit:
Für mich war der Artikel sehr interessant, weil er Problemfelder aufzeigt, die viele Angelvereine betreffen, quer durch Deutschland. Sich darüber einmal Gedanken zu machen, muss nicht schaden.
Auch nicht, als Verein da von Landesverbänden Hilfe und Einsatz zu fordern, um angelpolitisch zu erreichen, dass Angelvereine zum einen wieder einfacher bewirtschaften können und zum anderen leichter und unbürokratischer Menschen ans Angeln führen können.
Thomas Finkbeiner