EU verordnet Deutschland Catch and Release

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Moin,

die EU fördert und fordert also vorsätzliches Angeln auf zu schützende Bestände mit dem Ziel, den geschonten Fang wieder zurückzu"werfen" ?

Paradox und völlig unsinnig.

Das glaubt ihr doch selber nicht !

Gut, im freiheitlichst/liberalsten Angler"Lager" klammert man sich mittlerweile an scheinbar jeden noch so dünnen Strohhalm.

EU Recht bricht Landesrecht.

Gut, dann sind die Länder mit verschärfenden Verboten ja auf der sicheren Seite !

Denn es gilt : das "höher gestellte Recht" darf durch das "schwächere Recht" nicht abgemildert werden.

Sehr wohl aber verschärft werden !!!

Und das ist die Gefahr , wenn man es auf die Spitze treibt, wird der Woba Fang in Deutschland dem Angler immer mehr erschwert - bis hin zum totalen Fangverbot .

Schutz-Ziel der EU 100% umgesetzt ;)
Und gönnerhaft released wird auch Nix mehr...
R.S.
 
S

Sharpo

Guest
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Moin,

die EU fördert und fordert also vorsätzliches Angeln auf zu schützende Bestände mit dem Ziel, den geschonten Fang wieder zurückzu"werfen" ?

Paradox und völlig unsinnig.

Das glaubt ihr doch selber nicht !

Gut, im freiheitlichst/liberalsten Angler"Lager" klammert man sich mittlerweile an scheinbar jeden noch so dünnen Strohhalm.

EU Recht bricht Landesrecht.

Gut, dann sind die Länder mit verschärfenden Verboten ja auf der sicheren Seite !

Denn es gilt : das "höher gestellte Recht" darf durch das "schwächere Recht" nicht abgemildert werden.

Sehr wohl aber verschärft werden !!!

Und das ist die Gefahr , wenn man es auf die Spitze treibt, wird der Woba Fang in Deutschland dem Angler immer mehr erschwert - bis hin zum totalen Fangverbot .

Schutz-Ziel der EU 100% umgesetzt ;)
Und gönnerhaft released wird auch Nix mehr...
R.S.


#q

Falsch.

Sie fördert und fordert dies nicht. Sie erlaubt es.

Typisch deutsche Denke.

Zitat:"(5) Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and- release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. In diesem Zeitraum ist es untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden."

Europa tickt nicht nur Deutsch.
Viele Länder haben extrem liberalere Gesetze welche das Angeln auf Fische betrifft.
 
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Fr33

Gummi Getier Dompteur
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Ich würde das begrüßen - was meint ihr was ich in meiner Angellaufbahn schon so alles für nen Schmarrn am Wasser erzählt bekommen hatte?


Da fängt jmd nen großen Hecht (hessen) und fragt was er nun machen soll - denn er ist sich sicher, er darf den Fisch nicht zurück setzten. Also wird der 90er Hecht umgehauen. Wenn ihn daheim oder die Nachbarn den nicht wollen - kommt der eben in die Tonne. Aber man habe ja nach den Gesetz handeln müssen....


Sowas hatte ich nur einmal gehört!


Zum Thema Strohalm klammern. Was würdest du, Rheinspezi machen - wenn man Angeln weiterhin mehr oder weniger aus reiner Verwetungsabsicht betrachtet und an deinem Gewässer nun aufeinmal die Verwertung wegen Bleigehalt usw. verboten wird? Dann ist faktisch mit dem Angeln dort Sense! Das betrifft dann ALLE Gruppen... CRler... CDler... Topfangler usw... Alle.
 
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Die Eu fischt ja auch kaum noch in Eu Gewässern,die flote fischt vor Afrika und co.die Menschen da haben nix mehr zu fressen und kommen mit Schlauchbooten zu uns um dann von der Eu das essen wieder zu kaufen/konsumieren etc. was z.t. von da kommt wo sie mal gewohnt haben.

Glaubt man ja wohl selber nicht.......ist aber so lieber Rheinspezie.

#h
 
S

Sharpo

Guest
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Die Eu fischt ja auch kaum noch in Eu Gewässern,die flote fischt vor Afrika und co.die Menschen da haben nix mehr zu fressen und kommen mit Schlauchbooten zu uns um dann von der Eu das essen wieder zu kaufen/konsumieren etc. was z.t. von da kommt wo sie mal gewohnt haben.

Glaubt man ja wohl selber nicht.......ist aber so lieber Rheinspezie.

#h


Jop, selbst Fischereirechte der anderen Staaten werden dabei ignoriert.
 

Brotfisch

Active Member
Moin,

C+R hat mit Bestandsschutz nicht das Geringste zu tun !

Es schadet den Fischbeständen durch bspw. Verangeln ; von der Sicht auf den Aspekt der Tierquälerei ergibt sich in Deutschland das glasklare Verbot, vorsätzlich maßigen Zielfisch ausserhalb der Schonzeit zurückzusetzen.
Wer dieses praktiziert, handelt in Deutschland rechtswidrig.

So ist hier nunmal das Gesetz - wem es nicht passt, dem steht bspw. Holland offen...

Das C+D bleibt weiterhin erlaubt.

Sollte das Fanglimit auf Woba bspw. erreicht sein, wird ein Fangverbot die folge sein, niemals akzeptiertes C+R , da rechtswidrig.

Für Besser-Wisser und Besser-Angler , die sich nicht daran halten, bsp. die Rheinischen "Lachsangler", wird es weitreichende Sperrungen und Sanktionen geben, die

ALLE Angler betreffen werden.

Der Besserangler wird dem Angler also (erneut) schaden. ;)

R.S.

Ich hatte mich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, den Begriff catch & release in Deutschland nicht mehr zu verwenden, da darunter leider und fälschlicherweise gleichermaßen das selektive Angeln, als auch die sogen. Trophäenangelei ohne jede Entnahmeabsicht verstanden wird. Hinsichtlich letzterer besteht in Deutschland aufgrund der Unklarheit des Tierschutzgesetzes und der in der Folge davon gestandenen Rechtsprechung, die in dieser FallgruppeUrteile ohne ausreichende rechtsfachliche Durchdringung gefällt hat. Daher besteht der von mir dargestellte Klarstellungsbedarf dahingehend, ob die Verordnung als übergeordnetes Recht (eine EU-Verordnung steht über einem einfachen Bundesgesetz wie dem TSchG) bezüglich von Wolfsbarschen eine Ausnahmeerlaubnis begründet, oder ob trotz der Verordnung aufgrund des Tierschutzgesetzes, wenn man es denn auch auf das selektive Angeln erstreckt, widersinnigerweise ein totales Angelverbot auf Wolfsbarsch entstanden ist. Dabei ist so richtig wie ärgerlich, dass durch die Begriffsunschärfen bei c & r - jetzt möglicherweise auch auf EU-Ebene - neue Unsicherheiten entstanden sind.
Die Behauptung c&r EU ist ungleich c&r D mag ja richtig sein, aber woher weiß hier jemand, was c&r in der Rechtssprache der EU bedeutet. Also gar kein Widerspruch in den Aussagen, sondern eine zusätzliche Rechtsunsicherheit.

Was die Aussage betrifft, dass c & r (und ich meine damit hier selektives Angeln) keine anerkannte Bestandsschutzmethode ist, finde ich nachgerade entsetzlich. Zum Glück sieht das die gesamte Fischereiwissenschaft weltweit anders. Natürlich gibt es Fischschäden, aber deutlich weniger als bei einer Entnahmepflicht aller gehakten maßigen Fische. Wer so argumentiert, der redet Angelverboten das Wort und weiß es vielleicht nicht einmal.

da gabs schon einiges, was die hätte inspirieren können.
war nebbbich.
der verband ist so etwas von irrelevant in der 'wirklichen welt', nur noch real spürbar im portmonee.

seh in der EU-entscheidung aber keinerlei hoffnung für anglerisches dasein: C&R, wenn man mal von den selbstverliebten carp-freaks-ritualen absieht, DER einzig verständige umgang mit gehaktem fsch.

kann ichs nicht nutzen, dann releasen.

das kriegt aber unser kopfverbände-tragender verband nicht hin.

Soweit du für selektives Angeln plädierst, stimme ich Dir zu. Was den DAFV betrifft, ist es hier das alte Lied: Ich versuche deutlich zu machen, dass der DAFV handeln müsste und bekomme als Antwort die pessimistische Einschätzung, dass er nicht wird. Das mag ja Wirklichkeit werden, dass er nichts tut (dazu gebe ich gar keine Einschätzung ab, weil ich den Pessimismus nicht verstärken will); ich will nur zum Ausdruck bringen, dass der DAFV MÜSSTE, SOLLTE und daran gemessen werden sollte.

Und vernünftige Verbände würden diese Chance der Formulierung in der EU--Verordnung nutzen, nicht nur Verwertung als sinnvollen Grund zum Angeln zu nennen, sondern hier daran arbeiten, weitere einzuführen und/oder das TSG als nachrangig gegenüber Natur/Biotop/Artenschutz zu setzen..

Siehe auch sowohl zum Thema Naturschutz wie Tierschutz, wie sowas ein vernünftiger Verband angehen könnte:
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=293762

Vernünftige, anglerfreundliche Verbände, wie gesagt, nicht DAFV oder LSFV-SH oder sonstige honigmangelernährte Anglerfeinde.............

Yepp!
Das TSchG vor allem nachrangig gegenüber der am besten gesetzlich anzuerkennenden guten fachlichen Praxis. Was ich seit langem begründet fordere. U.a. weil es auch für Jäger und Landwirte wie selbstverständlich gilt und völlig brägenklöterig ist, warum ausgerechnet für Angler nicht.
Die gute fachliche Praxis würde sogar den Verbänden (statt den Amtsrichtern) die Möglichkeit eröffnen, reines Trophäenangeln ohne jedwede Verwertungsabsicht als - sagen wir mal - unerwünscht auszugrenzen. Aber da kommt ja leider immer noch nichts vom DAFV.
Und das - das ist jetzt der Aberwitz an der Verbandsperformance - obwohl sich der DAFV die gute fachliche Praxis in die eigenen Leitsätze geschrieben hat! Da kann man nur noch heulen oder lachen oder beides.
(Ich vermute, dass diejenigen, die das in die DAFV-Leitsätze hineinredigiert haben, damit nichts anderes meinten als die "Einhaltung geltender Gesetze und Verordnungen". Das allerdings wäre ein echtes Armutszeugnis.)

Lies dir die Verordnung nochmal durch (Befischen des Wolfsbarsches erlaubt, aber C&R-Pflicht) , dann die in Artikel 13 erläuterte EU-Position zum Tierschutz (Wohlergehen der Tiere) und dann versuche eine Schlussfolgerung zu ziehen, wie beides zusammenpasst. Wenn dir das nicht gelingt, tut es mir leid.

Um dem vorangehenden Streit mal den Dampf zu nehmen: Art. 13 AEUV ist auf die Angelei gar nicht anwendbar. Fischerei meint dort ausschließlich kommerzielle, also Berufsfischerei.
 
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S

Sharpo

Guest
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Ich hatte mich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, den Begriff catch & release in Deutschland nicht mehr zu verwenden, da darunter leider und fälschlicherweise gleichermaßen das selektive Angeln, als auch die sogen. Trophäenangelei ohne jede Entnahmeabsicht verstanden wird. Hinsichtlich letzterer besteht in Deutschland aufgrund der Unklarheit des Tierschutzgesetzes und der in der Folge davon gestandenen Rechtsprechung, die in dieser FallgruppeUrteile ohne ausreichende rechtsfachliche Durchdringung gefällt hat. Daher besteht der von mir dargestellte Klarstellungsbedarf dahingehend, ob die Verordnung als übergeordnetes Recht (eine EU-Verordnung steht über einem einfachen Bundesgesetz wie dem TSchG) bezüglich von Wolfsbarschen eine Ausnahmeerlaubnis begründet, oder ob trotz der Verordnung aufgrund des Tierschutzgesetzes, wenn man es denn auch auf das selektive Angeln erstreckt, widersinnigerweise ein totales Angelverbot auf Wolfsbarsch entstanden ist. Dabei ist so richtig wie ärgerlich, dass durch die Begriffsunschärfen bei c & r - jetzt möglicherweise auch auf EU-Ebene - neue Unsicherheiten entstanden sind.
Die Behauptung c&r EU ist ungleich c&r D mag ja richtig sein, aber woher weiß hier jemand, was c&r in der Rechtssprache der EU bedeutet. Also gar kein Widerspruch in den Aussagen, sondern eine zusätzliche Rechtsunsicherheit.

Die EU hat es doch ganz klar beschrieben.
Steht doch im Text.

Zitat:"(5) Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 ist in der Freizeitfischerei in den ICES-Divisionen IVb, IVc und VIIa sowie von VIId bis VIIh die Befischung von Wolfsbarsch, auch vom Ufer aus, ausschließlich nach dem Prinzip „catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen) gestattet. In diesem Zeitraum ist es untersagt, in diesem Gebiet gefangenen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzusetzen, umzuladen oder anzulanden. "

catch-and-release“ (Fangen und Zurücksetzen)
 
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KptIglo

Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Da hab ich ja Glück das der Wolfsbarsch nicht mein Zielfisch ist.
Ich befürchte allerdings, das zum Schutz der Zanderbestände alsbald das Angeln mit Gufis > 6 cm in der Zeit von 01.1 - 15.5 (Hamburg) verboten wird. So sind dann alle auf der sicheren Seite.
 

kati48268

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Was die Aussage betrifft, dass c & r (und ich meine damit hier selektives Angeln) keine anerkannte Bestandsschutzmethode ist, finde ich nachgerade entsetzlich. Zum Glück sieht das die gesamte Fischereiwissenschaft weltweit anders. Natürlich gibt es Fischschäden, aber deutlich weniger als bei einer Entnahmepflicht aller gehakten maßigen Fische. Wer so argumentiert, der redet Angelverboten das Wort und weiß es vielleicht nicht einmal.
Danke. #6
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Die Eu fischt ja auch kaum noch in Eu Gewässern,die flote fischt vor Afrika und co.die Menschen da haben nix mehr zu fressen und kommen mit Schlauchbooten zu uns um dann von der Eu das essen wieder zu kaufen/konsumieren etc. was z.t. von da kommt wo sie mal gewohnt haben.

Glaubt man ja wohl selber nicht.......ist aber so lieber Rheinspezie.

#h

Ja, das hatten wir bereits an anderer stelle erörtert ( Nilbarsche ) :).

R.S.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

....Was die Aussage betrifft, dass c & r (und ich meine damit hier selektives Angeln) keine anerkannte Bestandsschutzmethode ist, finde ich nachgerade entsetzlich. Zum Glück sieht das die gesamte Fischereiwissenschaft weltweit anders.



Soweit du für selektives Angeln plädierst, stimme ich Dir zu.....

Moin,

C+R ist keine selektive Entnahme, sondern Trophäen - orientiert.

Dem C+R Gedanken fehlt der Aneignungswille ; antreibende Kraft sind bspw. Spass am Drill, knacken von Rekorden, Bild-Dokumentation der Fänge.

Mit selektiver Entnahme ( C+D ) hat C+R Nichts zu tun !

Man braucht sich demzufolge auch nicht zu entsetzen, auch nachgeradlich nicht.

Selbstverständlich unterscheide ich C+R von C+D ; fehlt mir der Aneignungswille im Falle des u.a. oben bebeispielten (Groß)-Hechtes, darf ich den Fisch gar nicht töten, da der vernünftige Grund nicht vorliegt.

Wir haben jedenfalls bezugnehmend auf die Trophähen - Urteile der jüngeren Vergangenheit eine Tendenz zu vernehmen, wohin die juristische Auslegung geht.

C+R ist immer Trophäenangeln, da der Aneignungswille immer fehlt ; in Dt. weiterhin verboten; dabei ist jeder Fisch, sei er groß oder klein, eine mehr oder weniger beachtete Trophäe für Jemanden, der niemals Fische mitnehmen möchte.

R.S.
 
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AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Mal ehrlich leute,jeder von uns spürt das hier auf diesem Planeten nix mehr so läuft wie es eigentlich laufen sollte.

Wir können noch soviel gegeneinander meckern und Disku.wenn die großen entscheiden hat das Volk nicht viel zu lachen.

Allein das wir seit 35J so gut wie keine Lobbyarbeit haben sagt ne menge aus wo man die weichen zu stellen hat.

Und solange wir uns gegenseitig Ansche...solange wird man uns in fesseln legen.

Wir machen alle das gleiche nen Haken/Köder auswerfen und da ist es egal ob einer Stippt Spinnt Wallert Carpt etc.wir sitzen alle in einem Boot und die fische in Holland oder Australien sind genauso fische wie hier in De.

Solange das nicht verstanden wird,sehe ich für die Zukunft vieeeeeeele neue Baustellen/Probleme kommen die wir,so wie wir jetzt hier in De. aufgestellt sind, nicht lösen werden können.

Man wird es mancher Orts sehr begrüßen das der Plan die Anglerschaft zu spalten langsam früchte trägt,zum schluß wird man sagen,hat ja keiner gewusst das es so kommen wird.




Es liegt nicht nur an Königen und Präsidenten,es liegt in unsere aller Händen.


In diesem Sinne........
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Mal ehrlich leute,jeder von uns spürt das hier auf diesem Planeten nix mehr so läuft wie es eigentlich laufen sollte.

Wir können noch soviel gegeneinander meckern und Disku.wenn die großen entscheiden hat das Volk nicht viel zu lachen.

Allein das wir seit 35J so gut wie keine Lobbyarbeit haben sagt ne menge aus wo man die weichen zu stellen hat.

Und solange wir uns gegenseitig Ansche...solange wird man uns in fesseln legen.

Wir machen alle das gleiche nen Haken/Köder auswerfen und da ist es egal ob einer Stippt Spinnt Wallert Carpt etc.wir sitzen alle in einem Boot und die fische in Holland oder Australien sind genauso fische wie hier in De.

Solange das nicht verstanden wird,sehe ich für die Zukunft vieeeeeeele neue Baustellen/Probleme kommen die wir,so wie wir jetzt hier in De. aufgestellt sind, nicht lösen werden können.

Man wird es mancher Orts sehr begrüßen das der Plan die Anglerschaft zu spalten langsam früchte trägt,zum schluß wird man sagen,hat ja keiner gewusst das es so kommen wird.




Es liegt nicht nur an Königen und Präsidenten,es liegt in unsere aller Händen.


In diesem Sinne........

#h

Im Vergleich mit den weltpolitischen Herausforderungen derzeit ist unsere Diskussionsart und Weise mehr als nachrangig, eher belanglos...

R.S.
 
S

Sharpo

Guest
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Moin,

C+R ist keine selektive Entnahme, sondern Trophäen - orientiert.

Dem C+R Gedanken fehlt der Aneignungswille ; antreibende Kraft sind bspw. Spass am Drill, knacken von Rekorden, Bild-Dokumentation der Fänge.

Mit selektiver Entnahme ( C+D ) hat C+R Nichts zu tun !

Man braucht sich demzufolge auch nicht zu entsetzen, auch nachgeradlich nicht.

Selbstverständlich unterscheide ich C+R von C+D ; fehlt mir der Aneignungswille im Falle des u.a. oben bebeispielten (Groß)-Hechtes, darf ich den Fisch gar nicht töten, da der vernünftige Grund nicht vorliegt.

Wir haben jedenfalls bezugnehmend auf die Trophähen - Urteile der jüngeren Vergangenheit eine Tendenz zu vernehmen, wohin die juristische Auslegung geht.

C+R ist immer Trophäenangeln, da der Aneignungswille immer fehlt ; in Dt. weiterhin verboten; dabei ist jeder Fisch, sei er groß oder klein, eine mehr oder weniger beachtete Trophäe für Jemanden, der niemals Fische mitnehmen möchte.

R.S.


Deine Interpretation von C&R und evtl. mancher Gerichte sowie wie Verbanditen.

Aber nicht die der EU und meiner.
Und auch nicht mancher Anwälte...

Was Bedarf es eigentlich um Trophäe genannt zu werden?

Das Foto? Und was ist wenn kein Foto gemacht wird.
Wo ist da die Trophäe?

https://de.wikipedia.org/wiki/Trophäe

C&R ist einzig ein Problem weil man dem Angler den fehlenden Aneignungswillen unterstellt. Angeln ohne Grund.

C&R ist kein Trophäenangeln.
C&R wird aber unteranderem beim Trophäenangeln angewendet.
 
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Thomas9904

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Na guck an, die Anglerfeinde schlagen gleich zurück:
Aktuelles - neue Regeln zum Angeln auf Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax)

Dr. Roland Lemcke, Fischereireferent, V 216 im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, hat an die Verbände gemailt, dass das in SH nicht funktioniert.

Er führt aus, dass seit Beginn des Jahres 2016 für Angler an der Nordsee neue Regeln für das Angeln auf Wolfsbarsch gelten würden.

Erstmalig habe die EU in diesem Bereich auch Regelungen für die Freizeitfischerei getroffen.
So gelte für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.06.2016 ein vollständiges Entnahmeverbot für Wolfsbarsche.
Das im Rahmen der EU-Verordnung zulässige Angeln nach dem Prinzip „Fangen und Zurücksetzen“ („catch & release“) gelte jedoch in Schleswig-Holstein nicht, weil es sowohl gemäß Landesrecht (Landesfischereigesetz) als auch Bundesrecht (Tierschutzgesetz) verboten sei (wobei er rechtlich natürlich nachweislich unrecht hat, wenn er das TSG nennt und das bundesweit so sieht (siehe entsprechende rechtswissenschaftliche Arbeiten, es ist MINDESTENS umstritten)- vorauseilender Gehorsam einer Anglerfeindbehörde eben)..

Ab dem 01.07.2016 dürfe dann gezielt auf Wolfsbarsch geangelt werden. Es gelte ab diesem Zeitpunkt ein Tagesfanglimit von einem Wolfsbarsch je Angler. Diese Regelung sei zunächst bis zum 31.12.2016 befristet.
 
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Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Diese Reaktion war absehbar.

Resultierend daraus wird klar, was in Zukunft überall dort in Deutschland passieren wird, wo die EU zum Bestandsschutz C&R verordnet: Fangverbot. Bzw. Angelverbot, wenn die Wahrscheinlichkeit zu groß ist, dass nur die geschützte Fischart gefangen wird. Denn ich kenne derzeit keinen einzigen Landesverband, dessen Vorstand die Aussagen des Tierschutzgesetzes nicht mit Verbot des "Spaßangelns" gleichsetzt.

Und da dieses Problem nur in sehr wenigen EU-Ländern existiert, wird es auch schwerfallen, auf EU-Ebene hier auf großes Verständnis bzgl. der deutschen Situation zu setzen und zu hoffen, dass künftig keine auf C&R beschränkte Regelungen zum Freizeitangeln erlassen werden.

Wenn die Angelverbände diese Situation nicht zum Anlass nehmen, ein auf EU-Ebene harmonisiertes Tierschutzrecht zu fordern, aus dem dann vermutlich Fische weitestgehend ausgeschlossen oder zumindest einschränkende Regelungen enthalten wären, ist dies nur ein weiteres Indiz dafür, dass die Verbände sich nicht als Vertreter ihrer Beitragszahler sehen.
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

D ist zwar nicht Nabel der Welt aber dafür die Lachnummer Europas[emoji21]
 
S

Sharpo

Guest
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Diese Reaktion war absehbar.

Resultierend daraus wird klar, was in Zukunft überall dort in Deutschland passieren wird, wo die EU zum Bestandsschutz C&R verordnet: Fangverbot. Bzw. Angelverbot, wenn die Wahrscheinlichkeit zu groß ist, dass nur die geschützte Fischart gefangen wird. Denn ich kenne derzeit keinen einzigen Landesverband, dessen Vorstand die Aussagen des Tierschutzgesetzes nicht mit Verbot des "Spaßangelns" gleichsetzt.

Und da dieses Problem nur in sehr wenigen EU-Ländern existiert, wird es auch schwerfallen, auf EU-Ebene hier auf großes Verständnis bzgl. der deutschen Situation zu setzen und zu hoffen, dass künftig keine auf C&R beschränkte Regelungen zum Freizeitangeln erlassen werden.

Wenn die Angelverbände diese Situation nicht zum Anlass nehmen, ein auf EU-Ebene harmonisiertes Tierschutzrecht zu fordern, aus dem dann vermutlich Fische weitestgehend ausgeschlossen oder zumindest einschränkende Regelungen enthalten wären, ist dies nur ein weiteres Indiz dafür, dass die Verbände sich nicht als Vertreter ihrer Beitragszahler sehen.

Dazu bedarf es nicht die EU. Nach dieser Interpretation dürfte jeder geschützte Fisch nicht zurück gesetzt werden.

Datt ist geil. Töten dürfen wir nicht und auch nicht zurücksetzen.
Wie schon gesagt....dies müsste ein bundesweites Angelverbot geben.....min. in SH.

*ich mach mir vor lachen fast in die Hose*
 

...andreas.b...

In dubio pro lucio
AW: EU verordnet Deutschland Catch and Release

Denn ich kenne derzeit keinen einzigen Landesverband, dessen Vorstand die Aussagen des Tierschutzgesetzes nicht mit Verbot des "Spaßangelns" gleichsetzt.
Doch gibt es tatsächlich. Brandenburg!

Zitat Gewässerordnung LAV Brandenburg:
"4. Fangbestimmungen
4.5. Behandlung und Verwendung des Fanges

4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft."

Und anscheinend TSG konform sowie vereinbar mit dem brandenburgischen Fischereigesetz! :m
 
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