Thomas9904
Well-Known Member
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift (NuR 2014, 36) "Natur und Recht" fordert die Richterin Kathrin Bünnigmann (Richterin Landgericht Dortmund) sowohl das deutschlandweite Verbot von Setzkeschern wie auch Initiativen, um das europaweit verbieten zu lassen.
Es würde politischer Handlungsbedarf bestehen, auf nationaler wie europäischer Ebene, da nicht einmal deutschlandweit einheitlich gegen Setzkescher entschieden werden würde und Landesgesetze "uneinheitlich und teilweise weniger restriktiv als das Bundesgesetz" (TSG) wären.
Grundlage laut Artikel ist dafür, gegen aktuelle Forschungen (wir berichteten: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=258187), dass sie Fischen grundsätzlich ein Schmerz- und Leidempfinden attestiert ("zunächst ist davon auszugehen, dass Fische sowohl schmerz- als auch leidensfähig sind") und Angeln eh nur zur Hege und Verwertung im Sinne des TSG möglich wäre in ihren Augen..
Explizit wendet sie sich dabei gegen Setzkescherverwendung bei Wettangeln und zur "Lebendkühlung" (bedeutet: "frischhalten" durch Lebendhälterung statt Kühltasche bei Verwertung z. B.) .
Ich gehe nicht davon aus, dass der Bundesverband der organisierten Angelfischer (DAFV) dazu im Sinne der Angler oder Angelns Stellung beziehen wird - Oder überhaupt Kenntnis von diesem Artikel hat. Oder die Gefahren einer solchen Sichtweise wie von der Richterin für das Angeln allgemein überhaupt erkennen kann..
Es würde politischer Handlungsbedarf bestehen, auf nationaler wie europäischer Ebene, da nicht einmal deutschlandweit einheitlich gegen Setzkescher entschieden werden würde und Landesgesetze "uneinheitlich und teilweise weniger restriktiv als das Bundesgesetz" (TSG) wären.
Grundlage laut Artikel ist dafür, gegen aktuelle Forschungen (wir berichteten: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=258187), dass sie Fischen grundsätzlich ein Schmerz- und Leidempfinden attestiert ("zunächst ist davon auszugehen, dass Fische sowohl schmerz- als auch leidensfähig sind") und Angeln eh nur zur Hege und Verwertung im Sinne des TSG möglich wäre in ihren Augen..
Explizit wendet sie sich dabei gegen Setzkescherverwendung bei Wettangeln und zur "Lebendkühlung" (bedeutet: "frischhalten" durch Lebendhälterung statt Kühltasche bei Verwertung z. B.) .
Ich gehe nicht davon aus, dass der Bundesverband der organisierten Angelfischer (DAFV) dazu im Sinne der Angler oder Angelns Stellung beziehen wird - Oder überhaupt Kenntnis von diesem Artikel hat. Oder die Gefahren einer solchen Sichtweise wie von der Richterin für das Angeln allgemein überhaupt erkennen kann..
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