Eine Frage an die rechtlich Bewanderten hier im Forum,
angenommen, jemand würde in einem (Privat-) Gewässer mit mündlicher Erlaubnis des Fischereiberechtigten fischen, ohne dass dieser dabei ist und er kann bei einer Kontrolle durch die Polizei keine schriftliche und vom Landratsamt genehmigte Fischereierlaubnis vorweisen, wie ist das zu bewerten? Als Fischen ohne Erlaubnis = "Schwarzfischen", als Ordnungswidrigkeit, oder wie sonst? Mit welchen Folgen hätte er dann zu rechnen?
Wolfgang
angenommen, jemand würde in einem (Privat-) Gewässer mit mündlicher Erlaubnis des Fischereiberechtigten fischen, ohne dass dieser dabei ist und er kann bei einer Kontrolle durch die Polizei keine schriftliche und vom Landratsamt genehmigte Fischereierlaubnis vorweisen, wie ist das zu bewerten? Als Fischen ohne Erlaubnis = "Schwarzfischen", als Ordnungswidrigkeit, oder wie sonst? Mit welchen Folgen hätte er dann zu rechnen?
Wolfgang