Frage zur morgigen Fischerprüfung

Sinned

Member
Hi Leute,
mein Mitbewohner macht morgen seine Fischerprüfung und kann eine Frage in seinem Lehrbogen nicht beantworten. Auch eine Internetrecherche ergab bisher keine wirklich aussagekräftigen Antworten. Und ich bin da auch mal überfragt.
Daher frage ich hier euch.
(Bitte nur Antworten mit Quelle, oder ganz sicherer Meinung)
Danke #6

Welche der aufgeführten Fischarten gilt gemäß dem Anhang 2 der Flora Fauna Habitat (FFH) Richtlinie als vom Aussterben bedrohten Art?
- Zander
- Meerforelle
- Bachforelle

#c#c#c

#h
 
Zuletzt bearbeitet:

antonio

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AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

bachforelle

aber bei den fischereiprüfungen gibts teilweise haarsträubende "richtige" antworten.
habt ihr kein heft oder ähnliches mit den richtigen antworten?

gruß antonio
 

Sinned

Member
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Zu den offiziellen Prüfungsfragen gibt es keinen Antwortenkatalog - da muss man dann verschiedenste Literatur zu Rate ziehen. Und diese Frage wird nirgends so wirklich beantwortet.
Naja, ihr scheint euch da ja recht sicher zu sein, deswegen geb ich das jetzt einfach mal weiter.
Hier ist was los - das ganze Wohnzimmer voll mit, hoffentlich, zukünftigen staatlich geprüften Sportfischern :q
 
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Wie kann die Bachforelle vom Aussterben bedroht sein, die Meerforelle aber nicht? Genetisch ist es ja derselbe Fisch...
 

Sinned

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AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

okay, hier noch eine.

Ist in Niedersachsen ein Fischereischein erforderlich?
- Ja, nur für die Fischerei in Küstengewässern
- Ja, für alle Gewässer
- Nein, für kein Fischgewässer

(an sich ein ganz einfach Frage, die ich sofort mit "Ja, für alle Gewässer" beantworten würde. Allerdings braucht man an Küstengewässern ja wirklich NUR den Fischereischein. Wie seht ihr des Rätsels Lösung? Es handelt sich um Niedersachsen.)
 
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

ja das mit dem Fischereischein ...

natürlich braucht man für alle gewässer einen fischereischein, nur eben für die gewässer die nicht zum meer gehören eben noch eine eigene erlaubniss !!
 

Hechtchris

Karpfentwisterer
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Sorry aber das ist doch echt ne Unsinnige frage, da sollten lieber sachen wie der Waidgerechte Umgang mit dem Fisch oder die Klassischen Identifikationsfragen die sind wenigstens sinnvoll ...
 

Sinned

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AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Also hinten auf meinem Fischereischein steht:

Der Fischereischein gilt für die Fischerei in Küsten- und Binnengewässern.

Bei der Fischerei in den Binnengewässern muß derjenige, der nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, einen Fischereierlaubnisschein mit sich führen.

edit: Hatte mich oben entscheident verschrieben: Es heißt: ...für die Fischerei IN (anstatt und) Küsten-und..."
 
Zuletzt bearbeitet:

Gardenfly

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AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr vorgeschrieben. Die Gemeinden haben jedoch auf Antrag Fischereischeine auszustellen
(§ 73 Abs. 2). Für die Seefischerei besteht deshalb weiter Fischereischeinzwang. Einen Fischereischein benötigen jedoch nur der Führer des einzelnen Fischereifahrzeugs und nicht seine Helfer (§ 1 Abs. 2. des Gesetzes über den Fischereischein). Den Helfern sind Personen gleichzustellen, die auf einem Fischereifahrzeug zum Sport gegen Entgelt fischen (Angelfahrten).
 

staffag

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AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Hi Leute,
mein Mitbewohner macht morgen seine Fischerprüfung und kann eine Frage in seinem Lehrbogen nicht beantworten. Auch eine Internetrecherche ergab bisher keine wirklich aussagekräftigen Antworten. Und ich bin da auch mal überfragt.
Daher frage ich hier euch.
(Bitte nur Antworten mit Quelle, oder ganz sicherer Meinung)
Danke #6

Welche der aufgeführten Fischarten gilt gemäß dem Anhang 2 der Flora Fauna Habitat (FFH) Richtlinie als vom Aussterben bedrohten Art?
- Zander
- Meerforelle
- Bachforelle

#c#c#c

#h


Also wenn ich meine Prüfung in NIEDERSACHSEN im letzten Dezember richtig erinnere, ist in NIEDERSACHSEN die korrekte Antwort Meerforelle!

Hat denn Dein Kumpel nicht das Heftchen mit den Originalfragen und die richtigen Antworten????
 

Sinned

Member
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Das Heftchen mit den Originalfragen liegt vor. Ein Antwortheftchen gibt es nach ihren Angaben nicht.
(Ich hab vor Jahren das Ding in Hessen gemacht und da gabs auch nen Antwortheftchen...)

Jetzt haben wir hier mehrere konträre Antworten. Was stimmt denn nun?
 

staffag

Member
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

okay, hier noch eine.

Ist in Niedersachsen ein Fischereischein erforderlich?
- Ja, nur für die Fischerei in Küstengewässern
- Ja, für alle Gewässer
- Nein, für kein Fischgewässer

(an sich ein ganz einfach Frage, die ich sofort mit "Ja, für alle Gewässer" beantworten würde. Allerdings braucht man an Küstengewässern ja wirklich NUR den Fischereischein. Wie seht ihr des Rätsels Lösung? Es handelt sich um Niedersachsen.)

Die korrekte Antwort in NIEDERSACHSEN ist

- Nein, für kein Fischgewässer
 

staffag

Member
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Zu den offiziellen Prüfungsfragen gibt es keinen Antwortenkatalog - :q


Gibts schon :), aber nur wenn man einen cleveren Kursleiter hat, der die Fragen und Antworten als das behandelt, was sie sind: weitgehend Formalquatsch!

Wir hatten so einen ...!

Und den größten Teil des Kurses hat er den wichtigen Dingen gewidmet!
 

Sinned

Member
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Also das macht jetzt für mich beim besten Willen keinen Sinn. Wozu macht man denn dann die Sportfischerprüfung? Um zum Amt zu gehen, dort ein einen Batzen Geld hinzulegen, sich den Fischereischein ausstellen zu lassen um ihn dann NICHT mehr zu brauchen? hä?
Wenn ich angeln gehe, dann muss ich erstens meinen Fischereischein vorlegen, um einen Erlaubnisschein zu bekommen. Auch am Angelgewässer selbst muss er doch dann mitgeführt werden.
 

goeddoek

Nur noch genießen ;-)
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Und das würde für diese Frage konkret bedeuten...?

In Niedersachsen, als einzigem Bundesland, ist der Fischereischein NICHT vorgeschrieben.
Das heißt, in allen freien Gewässern ( Küste und teilweise Flussmündungen ) benötigt man keinen FS.
Die Vereine, die die Gewässer gepachtet haben wiederum verlangen einen FS zur Erlangung von Mitglieds- oder Gastkarte.

http://www.vdsf.de/angeln/leitfaden.pdf
 

Sinned

Member
AW: Frage zur morgigen Fischerprüfung

Danke für den Link.

Aber die Antwort: "Nein, für kein Fischgewässer" beinhaltet doch AUCH gepachtete Gewässer, oder etwa nicht?
Welche Antwort stimmt denn nun.
Antwort 1 fällt dank goeddoek raus. (merci)
Antwort 2 fällt auch raus, weil ja an Küstengewässern etc KEIN FS benötigt wird.
Antwort 3 fällt ja irgendwie auch raus, weil ja Pächter eines Fischgewässers auf den FS bestehen. Aber da diese ja unabhängig vom Land agieren, ist also Antwort 3 die richtige Antwort.
Richtig kombiniert?
 
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