Hechtlimit erreicht - weiterfischen angeblich auf Waller?

dreampike

Well-Known Member
Guten Morgen,

mich würde mal interessieren, wie Ihr das seht: Angenommen, ich habe beim Hechtfischen die erlaubte Anzahl Hechte gefangen und entnommen. Mein Limit laut Erlaubniskarte ist erreicht und ich möchte aber weiterfischen. Kann ich dann einfach mit dem gleichen Gerät an der gleichen Stelle weitermachen und wenn eine Kontrolle kommt, dann behaupte ich einfach "Ich fische jetzt auf Waller". Wobei anzumerken ist, dass in dem Gewässer zwar Waller vorkommen, aber extrem selten auf Hechtköder beißen, 100% auszuschließen ist es aber nicht. Ich könnte also rein theoretisch einen Waller fangen, werde aber zu 99,99 % einen Hecht an der Angel haben (noch dazu, wenn die Hechte gerade gut beißen). Was meint Ihr?

Wolfgang
 

rippi

Pokemon-Trainer
Persönlich bin ich der Meinung, dass das völlig in Ordnung wäre, schließlich kann man auch Fische zurücksetzen. Aber was zählt ist die Gewässerordnung. Ist dort formuliert, dass nicht mehr als X Hechte entnommen werden dürfen oder ist das Fischen nach der Entnahme von X Hechten einzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Ja sicher kann man dann auf Waller weiter angeln.thumbsup
Man kann auch auf Barsch, Rapfen, Zander usw. weiter angeln(wenn das Tageslimit das noch hergibt).

Moin,
meine persönliche Meinung ist wenn Mann sein Limit erreicht hat

Eben!
Wenn das Limit zusätzliche Barsche, Waller, Zander, Rapfe usw. erlaubt - darf man auch weiterangeln!
Und wenn nicht dann nicht.
 

Rheinangler

Well-Known Member
Guten Morgen,

mich würde mal interessieren, wie Ihr das seht: Angenommen, ich habe beim Hechtfischen die erlaubte Anzahl Hechte gefangen und entnommen. Mein Limit laut Erlaubniskarte ist erreicht und ich möchte aber weiterfischen. Kann ich dann einfach mit dem gleichen Gerät an der gleichen Stelle weitermachen und wenn eine Kontrolle kommt, dann behaupte ich einfach "Ich fische jetzt auf Waller". Wobei anzumerken ist, dass in dem Gewässer zwar Waller vorkommen, aber extrem selten auf Hechtköder beißen, 100% auszuschließen ist es aber nicht. Ich könnte also rein theoretisch einen Waller fangen, werde aber zu 99,99 % einen Hecht an der Angel haben (noch dazu, wenn die Hechte gerade gut beißen). Was meint Ihr?

Wolfgang
Mach was Du für richtig hälst, Wichtig ist nur, dass Du die gefangenen Fische ordentlich behandelst und nicht für die Entnahme vorgesehene Fische möglichst schonend - also schnell - frei lässt.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Mach was Du für richtig hälst, Wichtig ist nur, dass Du die gefangenen Fische ordentlich behandelst und nicht für die Entnahme vorgesehene Fische möglichst schonend - also schnell - frei lässt.
Genau so, aber hättest du nicht schon früh im Jahr jedem auf die Birne geklopft, hättest du jetzt noch "Kontingent".
Vielleicht dies im nächsten Jahr anders angehen und den Herbst nicht vergessen!
Ich würde allerdings auch auf Großbarsch und Waller Alibiangeln.

Jürgen
 

dreampike

Well-Known Member
Das ist vielleicht nicht ganz rübergekommen, es ist eine hypothetische Frage und ich meine das Tageslimit, das mir z.B. die Entnahme von max. 1 Hecht am Tag erlaubt, Waller haben kein Limit und kein Schonmaß. Angenommen, ich habe meinen einen Hecht gefangen und entnommen. Und ich würde sofort nach dem Hechtversorgen am gleichen Platz mit dem gleichen Gerät und dem gleichen Köder weiter fischen, wenn eine Kontrolle kommt, würde ich behaupten, dass ich jetzt ja auf Waller fische. Also mein Gefühl sagt mir, dass das eigentlich nicht ok ist, weil ich vermutlich nur Hechte fangen würde. Die ich alle wieder frei lassen müsste, weil ich mein Hechtlimit ja schon voll habe.
Wolfgang aus Ismaning
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Und ich würde sofort nach dem Hechtversorgen am gleichen Platz mit dem gleichen Gerät und dem gleichen Köder weiter fischen, wenn eine Kontrolle kommt, würde ich behaupten, dass ich jetzt ja auf Waller fische.

Waller beißen doch durchaus auf die gleichen Köder.
Also weiter angeln wenn Wallerfänge noch erlaubt sind. Man kann doch niemandem vorschreiben mit welchem Köder er auf Waller(oder andere) zu angeln hat.thumbsup
Alles andere ist Spekulation.
 

De_Snoekbaars

Well-Known Member
Ja klar, weiterfischen und hoffen das dann auch ein großer Waller anbeißt wenn der Kontrolleur daneben steht
Oder einfach auf dein Gefühl hören, manchmal sind Bauchentscheidungen suind ganz so verkehrt ;)
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied

thanatos

Well-Known Member
ja das kenne ich auch - habe es manchmal nicht mal geschafft meine zweite Rute auszubringen ,
Zielfisch gefangen und Feierabend ! Habe ich aber keine Lust gleich wieder abzuhauen - ja man kann
ja auch mit Wurm u.A. interessante Fische fangen - ja ich bin alt und habe daher wenig Verständnis
für die Spassangler - aber wenn es sie glücklich macht ihre Sache .
 

Floma

Well-Known Member
Es gibt Gewässerordnungen, die den Fall präzisieren. Da steht dann, dass entsprechende Angelei einzustellen ist. Wenn es nicht geregelt ist, musst du im Fall der Fälle eben freundlich mit dem Kontrolleur diskuttieren.

Mit dem ehemaligen Nachtangelverbot in BW haben wir es nicht anders gemacht. Da ging es dann eben auf Aal / Waller, weil das bis in die Nacht hinein erlaubt war und Waller beißen bekanntlich auf so ziemlich alles.
 

dawurzelsepp

2. Ükelchampion
Zu diesem Thema kann ich nur auf die aktuelle Mitgliedszeitung des LFV Bayern (Ausgabe 2.22 Seite 9) verweisen wo dies schön beschrieben wird.

Hier wird ein Fall von zuviel entnommenen Fisch behandelt der einer Fangbeschränkung unterliegt.
Sprich wenn du bereits deine Hechte voll gefangen hast und weiter auf Wels fischt und dann ebenfalls noch einen Hecht fängst müsstest du den sobald er das Mindestmaß/Schonzeit hat entnehmen und wärst somit über der Maximalentnahmemenge was widerrum eine Straftat wäre.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Kann ich dann einfach mit dem gleichen Gerät an der gleichen Stelle weitermachen
Können sicherlich, ob es auch erlaubt wäre, hängt wie andere Boardies bereits angemerkt haben, von den für das betreffende Gewässer geltenden Regelungen ab.

Wenn es dort keine Vorschriften wie "wenn das Fanglimit für Hecht etc. erreicht ist, darf nicht mehr auf Raubfisch geangelt werden bzw. ist das Fischen mit Köderfisch, Kunstköder etc. verboten o.ä. ", dürfte es schwierig werden, Dir einen Rechtsverstoß nachzuweisen.

Ob der Bewirtschafter das dann absichtlich offen gelassen hat oder es eigentlich nicht will, kann man aus der Ferne schwer beurteilen.

Wir haben hier in der Gegend z.B. einen See, wo während der Schonzeit von Hecht und Zander "das Angeln mit Köderfisch/Fetzen sowie das Spinn- und Fliegenfischen mit künstlichen oder natürlichen Ködern" verboten war. Da war eigentlich klar, dass dann auch nicht auf Waller, Aal, Barsch, Rapfen etc. geangelt werden sollte.

Das hat einige Spezialisten nicht davon abgehalten in der Raubfischschonzeit mit dem Boot und Wobbler "auf Seeforelle" zu schleppen.

Die kamen auch damit durch, weil Schleppfischen ja nicht ausdrücklich verboten war, und Seeforellen tatsächlich mal besetzt wurden, auch wenn ich in den Fanglisten noch nie eine gesehen habe.

In den Folgejahren wurde dann die Gewässerordnung präzisiert.

Ist halt immer ein Katz und Maus Spiel zwischen Bewirtschaftern uun Schlupflochsuchern.

Ob man Schlupflöcher auch ausnutzen möchte, muss jeder für sich selber entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
Sprich wenn du bereits deine Hechte voll gefangen hast und weiter auf Wels fischt und dann ebenfalls noch einen Hecht fängst müsstest du den sobald er das Mindestmaß/Schonzeit hat entnehmen und wärst somit über der Maximalentnahmemenge was widerrum eine Straftat wäre.

Wieso das?
Er darf den doch gar nicht entnehmen oder gar töten wenn er das Limit erreicht hat.
 
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