Moinsen,
ich habe nun auch schon das ein oder andere Jahr Mitgliedschaft im Klub, und auch anderen Vereinen, auf dem Buckel und habe mittlerweile die ein oder andere Diskussion mit Fischereiaufsehern geführt.
Generell erst einmal:
@Reeni , herzlich willkommen im Klub.
Nun zu Deinen Fragen:
Der Vorstand und andere Vereinsverantwortliche sind immer bereit, Deine Fragen zu beantworten.
Leider hatte ich auch schon Aussagen von Fischereiaufsehern erlebt, bei denen ich die Augen verdreht habe, und ihnen anhand des Klemmbinders seine eigenen Aussagen widerlegen konnte. Das Spaßige dabei war, bei dem Klemmbinder mussten wir auf den des Aufsehers zurückgreifen, ich habe meinen nämlich seit über 35 Jahren nicht dabei, weiß aber was drin steht. Ergebnis war, ich habe alles richtig gemacht, der Aufseher wusste nicht einmal wo genau die Schongrenzen am Gewässer verliefen, es ging dabei nicht um 5 oder 10m sondern um weit über 100. Das zeigt, das Mitführen des Klemmbinders führt nicht automatisch zu mehr Wissen und richtiger Umsetzung der GO
Das Sicherste ist, Du schreibst eine e-mail an den Leiter der Fischereiaufsicht, siehe
Homepage. Dann hast Du die Antwort schriftlich und niemand vergisst die Antwort.
Nun zur Frage, muss der Klemmbinder mitgeführt werden?
NEIN, gültige Papiere, die Deine Mitgliedschaft inkl. Beitragszahlung nachweisen, und Fangbuch sind definitiv ein Muss. Die Gewässerordnung liegt im Internet. Zur Sicherheit kannst Du die auch auf Dein vermutlich vorhandenes Smartphone laden, dann hast Du die GO dabei, falls es denn wirklich Not tut. Ich bin mir ziemlich sicher, dass gerade Spinn- oder Fliegenfischer auf Gepäckminimierung Wert legen, und da ist das Buch sinnfrei. Wichtig ist, dass Du die Vorschriften kennst und anwendest. Ich kenne keinen Autofahrer, der die STVO als Ausdruck im Auto hat.
Mal so nebenbei, es soll Vereine geben, die nicht zwingend auf den Mitgliedsausweis des Anglerverbandes Niedersachsen e.V. bestehen. Diesen Vereinen soll es reichen, wenn die Beitragsmarke in den Ausweis des VDSF eingeklebt werden. Dieser VDSF-Ausweis ist in Niedersachsen nicht mehr gültig, da der Niedersächsische Verband dort ausgetreten ist. Dennoch akzeptieren Vereine diesen ungültigen Ausweis. Soviel zur strikten Umsetzung der eigenen Vorgaben in einigen Vereinen.
Der Hinweis auf KöFi aufziehen, stammt aus Zeiten, als das Angeln mit lebendem KöFi legitim war. Aufziehen wäre damals aber auch schon Tierquälerei gewesen und war daher verboten und nochmals zusätzlich explizit in der GO erwähnt. Laut Tierschutzgesetz ist das Angeln mit lebendem KöFi heute nimmer legitim. Es mag die ein oder andere seltene Ausnahme geben, aber darauf gehe ich nicht ein. Dass der Klub den lebenden KöFi nicht ausdrücklich verbietet, ist richtig aber auch nicht notwendig, da es schon so in anderen übergeordneten Gesetzen verboten ist. Verglichen zu früher, fange ich heute nicht weniger Hecht als früher. Toter KöFi, richtig angeboten, ist auch sehr fängig. Gerade Großhechte sammeln gerne tote Fische auf. Sicherlich mag es immer noch Kollegen geben, die auch heute noch mit lebendem KöFi fischen, aber das legitimiert das nicht automatisch. BTW: Der Biss und Einschlag eines Hechtes in der Spinnrute ist attraktiver als der Biss auf der Grund- oder Posenrute.
Aber es spricht nichts mehr gegen das Aufziehen von toten KöFis.
Der Einsatz von KöFi aus anderen Gewässern ist ein zweischneidiges Schwert. Erste Grundlage war früher, dass lebende Köfis auch ausbüchsen können und so Krankheiten verbreiten oder im Extremfall gewässerfremde Fische so lebensfähig in andere Gewässer eingetragen werden. Siehe Schwarzmaulgrundel, die nicht eigenständig in Kieskuhlen kommen können aber dort schon nachgewiesen worden sind. Oder mancher möge sich erinnern, wie der Wolgazander in den MLK gekommen sein soll. Der Einsatz von eingefrorenen KöFis ist heutzutage Gang und Gebe. Muss ein Angler nun für jedes Gewässer speziell KöFis aus diesem Gewässer auch einfrieren? Sinnvoll ist sicherlich anders. Bei uns in den Gewässern gefangenen Fische sind erst einmal als gesund anzusehen, solange keine bekannten Fischkrankheiten vorhanden sind. Auch wäre das Angeln mit Stint, Hering oder Makrele somit verboten. Somit nimm tote Köfis, die gesund scheinen, und gehe damit angeln.
Bei der Auslegung und Interpretation von Vorschriften und Gesetzen ist generell zu berücksichtigen, was der eigentliche Sinn und Wunsch der Verfasser war. Somit sollte Dir niemand einen Strick draus drehen, wenn Du einen toten Köfi aus einem gesunden Gewässer nutzt und diesen aufziehst.
Um aber 100% sicher zu sein, lass Dir das gerne noch vom Verein bestätigen. Keine Bange, nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Die Gewässerordnung sowie die Satzung könnten/sollten mal durchgearbeitet und bei Bedarf auch überarbeitet werden, ob alles noch den aktuellen Gesetzen und Vorgaben entspricht. Aber die GO ist Teil der Satzung und jede Änderung der GO ist somit eine Satzungsänderung und muss so auch gemäß §71 BGB eingetragen werden, was wiederum Kosten verursacht. Daher wird eine solche Satzungsänderung gerne vermieden. Eine Folge ist, dass in Vereinen nicht ganz aktuelle Unterlagen existieren.
Hoffe das hilft. Genieß die Zeit am Wasser und das Hobby.
Gruß
der Spinner