Seit dem 1. August darf der Fischotter in Bayern bejagt werden.
Seit dem 1. August darf der Fischotter in Bayern bejagt werden (Bild @pixabay)
Am 1. August trat die Ausführungsverordnung für die Entnahme von Fischottern in Teichwirtschaften in Kraft. Diese ermöglicht es in Bayern, Fischotter unkompliziert zu entnehmen. So soll Abhilfe für Teichwirte geschaffen und ein wirtschaftlicher Totalausfall verhindert werden.
Was haltet Ihr von der Bejagung des Fischotters? Sinvoll oder nicht? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommetare!
-Pressemitteilung Landesfischereiverband Bayern-
Seit dem 1. August darf der Fischotter in Bayern bejagt werden (Bild @pixabay)
Am 1. August trat die Ausführungsverordnung für die Entnahme von Fischottern in Teichwirtschaften in Kraft. Diese ermöglicht es in Bayern, Fischotter unkompliziert zu entnehmen. So soll Abhilfe für Teichwirte geschaffen und ein wirtschaftlicher Totalausfall verhindert werden.
Nicht ohne Auflagen
Axel Bartelt, Präsident des Landesfischereiverbands, erklärt: „Mit dem heutigen Tag haben wir endlich die notwendige und komplette rechtliche Grundlage für die Entnahme von Fischottern. Die Teichwirte haben eine umfangreiche und sehr komplexe Checkliste zu erfüllen, bevor es im Einzelfall zu einer Entnahme kommt. Auflagen, die dem besonderen Schutzstatus des Otters entsprechen und die auch wir Fischer mittragen. Wir wollen durch verantwortungsvolles Handeln in der Öffentlichkeit eine Akzeptanz für diesen dringend notwendigen Schritt erreichen.“Was haltet Ihr von der Bejagung des Fischotters? Sinvoll oder nicht? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommetare!
-Pressemitteilung Landesfischereiverband Bayern-