Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller Fisch

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Wenn ich das lese kann ich mir auch nur an den Kopf greifen und mich wundern wie naiv doch manche Menschen sind, mal nur angenommen, jemand will tatsächlich Fisch essen und angelt auf Zander; von dem wir ja alle wissen das es ein toller Speisefisch ist, stattdessen beißt aber ein kapitaler Hecht, der wiederum ein toller Sportfisch ist aber in der Küche einen ganz anderen Aufwand bedarf um ihn zuzubereiten. Muss man das Tier totschlagen, nicht mit mir, ich bin da so ungeschickt mir fällt alles wieder ins Wasser.

LG Michael
 
S

Sharpo

Guest
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Wenn ich das lese kann ich mir auch nur an den Kopf greifen und mich wundern wie naiv doch manche Menschen sind, mal nur angenommen, jemand will tatsächlich Fisch essen und angelt auf Zander; von dem wir ja alle wissen das es ein toller Speisefisch ist, stattdessen beißt aber ein kapitaler Hecht, der wiederum ein toller Sportfisch ist aber in der Küche einen ganz anderen Aufwand bedarf um ihn zuzubereiten. Muss man das Tier totschlagen, nicht mit mir, ich bin da so ungeschickt mir fällt alles wieder ins Wasser.

LG Michael

Schützt Dich aber im Fall der Fälle nicht vor einem Bußgeld etc..
 

Waller Michel

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Hmm vom Prinzip hast du leider recht, aber ich mach das ja nicht vorsätzlich zwinker....bin halt so ungeschickt. .aber mal ganz ohne Scherz, das kann doch nicht wahr sein oder?
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Wenn ich dieses Geschwafel der Verbände lese, fällt mir immer wieder der Satz ein. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen!
Bitte nicht schon wieder

Mit Wesen und Anspruch Angeltoitscher
Ansichten, gewinnste bei normal tickenden Angelnationen gerade mal Spott,Mitleid und evtl.auch den Gängelungstechnischen Trostpreis.

Ein sich dorthin Seuchenhaft ausbreitender Nachahmungscharakter dt.Angelideologien ist erstmal nicht zu erwarten..gottlob.

Reicht das "wir" einen an der Waffel haben.
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Mit Wesen und Anspruch Angeltoitscher
Ansichten, gewinnste bei normal tickenden Angelnationen gerade mal Spott,Mitleid und evtl.auch den Gängelungstechnischen Trostpreis.

Ein sich dorthin Seuchenhaft ausbreitender Nachahmungscharakter dt.Angelideologien ist erstmal nicht zu erwarten..gottlob.

Reicht das "wir" einen an der Waffel haben.

wenn Du dich da mal nicht irrst, es gibt schon die eine oder andere Nation, die meinen deutscher als wir sein zu müssen|uhoh:
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Meiner Meinung nach haben Sie recht, reines C&R ist Tierquälerei.

Ein ganz großer Vorteil der Demokratie ist es, dass jeder seine Meinung frei äußern darf, egal ob sie vernünftig begründet wird oder ob sie im Einklang mit dem Gesetz steht. Selbst wenn jemand Thesen vertritt, die klar gegen unseren Staat gerichtet sind, darf er dies. (Siehe NPD-Urteil des BVG)

Befasst man sich mit dem Thema auf Basis des geltenden Rechts, wird man zum Ergebnis kommen, dass das Zurücksetzen eines konkreten Fisches jedenfalls dann nicht strafbar ist, wenn man grundsätzlich bereit war, bestimmte gefangene Fische tatsächlich zu verwerten und mitzunehmen. Dies dürfte Konsens sein. Kritisch sind also nur die Fälle, bei denen der Angler von Anfang an mit der Einstellung angelt, keinen einzigen Fisch verwerten zu wollen.

Nehmen wir doch mal deine Meinung unter die Lupe:

Was wird bestraft?

Fall 1: Angler würde Schlei 25-50 cm mitnehmen. Er fängt aber nur Karpfen, die er alle zurücksetzt.
Ergebnis: straffrei

Fall 2: Angler will keinen Fisch verwerten. Er fängt nur Karpfen und setzt sie zurück.
Ergebnis: muss bestraft werden

Worin unterscheiden sich denn beide Angler? - Objektiv tuen sie das selbe. Sie fangen Karpfen und setzen sie zurück. Sie unterscheiden sich ausschließlich in einer bestimmten Gesinnung. Würden wird also rechtlich so verfahren, dann würden die Gesinnung des Täters und nicht seine Handlungen bestrafen.

Nun kennt das Strafrecht durchaus Straftaten, bei denen die rechtsfeindliche Gesinnung des Täters im Vordergrund steht. Dies ist die Strafbarkeit des Versuchs einer Tat. Denn hier kommt es gerade nicht zu einem objektiven Taterfolg. Bestraft werden soll die rechtsfeindliche "Gesinnung" des Täters. Damit man bei der Strafbarkeit des Versuchs aber gerade nicht in das Gesinnungsstrafrecht verfällt, benötigt man für die Strafbarkeit des Versuchs ein so genanntes "unmittelbares Ansetzen" zur Tat. Die Gesinnung muss sich in einer objektiven Handlung gezeigt haben. Das ist die so genannte "Jetzt geht es los Schwelle", die überschritten werden muss. Es reicht z.B. für einen Totschlagsversuch nicht aus, dass ich Herrn x töten will, also eine entsprechende Gesinnung habe. Diese Gesinnung muss sich objektiv in einem unmittelbaren Ansetzen zeigen. Z. B. in einem Anschleichen von hinten mit einem Messer ind der Hand, um Herrn x zu meucheln. Würde der Gedanke daran jemanden töten zu wollen reichen, müssten ganz viele Eheleute ins Gefängnis wandern.

Worin aber liegt den jetzt das unmittelbare Ansetzen im Falle des "quälerischen" Angelns. In welcher objektiven Handlung zeigt sich - vergleichbar zur Versuchsstrafbarkeit - dass ich von vorne herein jeden Fisch zurücksetzen will. Selbst wenn ich mit dieser Grundeinstellung ans Wasser gehe, könnte es doch sein, dass ich dann zufällig einen Fisch fange, von dem ich sage: "Boh, der sieht jetzt aber mal lecker aus. Dich nehme ich mit!" Wann und in welcher Weise sollte sich denn die Gesinnung objektiv zeigen. Wie eingangs gesehen, vermeidet man eine Bestrafung der Gesinnung beim Versuch durch das Merkmal des unmittelbaren Ansetzens. Bei den beiden oben genannten Fallbeispielen gibt es aber keine objektive Handlung, an der man die unterschiedliche Gesinnungen des Anglers in Fall 1, von der Gesinnung des Anglers in Fall 2 unterscheiden kann.

Im Ergebnis führt die von dir vertretene Strafbarkeit zu einer Strafbarkeit von Gesinnung. Die Bestrafung einer Gesinnung verstößt aber nach allgemeiner Auffassung gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetze.

Ich muss mich mal wieder für meine langen Ausführungen entschuldigen. Manche Argumente unserer Gegner lassen sich allerdings nicht immer in zwei Zeilen widerlegen. Ich hoffe mein Argument ist verständlich geworden.

PS: Unabhängig von dem oben geschriebenen sollte man natürlich im Ernstfalle nicht so blöd sein und der Polizei oder StA auf die Nase binden, dass man alle gefangenen Fische zurücksetzen wollte. Der Grund für das zurücksetzen sollte immer sein, dass man den gefangenen Fisch nicht verwerten konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Kritisch sind also nur die Fälle, bei denen der Angler von Anfang an mit der Einstellung angelt, keinen einzigen Fisch verwerten zu wollen.
Und selbst das sehe ich nicht so, wäre nur dann, wenn man bei Fischen objektiv die Möglichkeit des sich selbst bewusst seins sehen würde und daraus eine Leidensfähigkeit ableiten.

Stress ist z. B. nicht per se negativ und nicht mit Leiden gleichzusetzen, ein weites Feld, wo Juristen sich auch mal mit Biologe zusammen setzen sollten, um den Unfug aus der Welt zu bekommen.

Ansonsten triffst du vom Kern her meine Einschätzung..

Dass anglerfeindliche, natur- und tier- (aber nicht Angler)schützende Verbanditen von Landesverbänden im DAFV sowas begreifen und sowas dann öffentlich klar stellen würden, statt von ihren Anglern zu verlangen, Fische als Katzenfutter zu knüppeln, ist natürlich blauäugig, ich weiss..
 

FranzJosef

Hornfischkontrolleur
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Ein ganz großer Vorteil der Demokratie ist es, dass jeder seine Meinung frei äußern darf,...
Danke. :)
Es geht mir leider oft genug so, dass ich mir wie derjenige vorkomme, der sein Handeln überdenken müsste, obwohl ich glaube, sowohl moral/ethisch als auch rechtlich einwandfrei zu handeln: Ich gehe angeln, um Fisch zu essen. Daran ist NICHTS verwerflich, unethisch oder illegal.
Diejenigen, die aus einem für sie akzeptablen Grund keine Entnahmeabsicht haben, müssen sich u.U. rechtfertigen.
Nur einmal zur Klarstellung.

Zum Übrigen:
Ich persönlich finde es nicht notwendig, alle grenznahen Meinungen/Handlungen unter Strafe stellen zu müssen. Ich kann auch mit C&R'r in einem Boot sitzen und mit ihnen angeln. Nur kommen mir viele C&R'r vor wie viele Nichtraucher ggü. Rauchern: Willst Du nicht aufhören zu rauchen...

Deswegen darf ich trotzdem die Meinung haben (und auch äußern), dass für mich C&R ohne irgendeine Entnahmeabsicht, reine Tierquälerei zum Zeitvertreib ist.
Menschen/Angler, die immer noch der Meinung sind, dass Fische kein Schmerzempfinden (oder zumindest Stressempfinden) besitzen, sind nicht auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Wenn dann aber ein LV sich ohne Not dahingehend äußert, dass angeln zur Tierfütterung legal wäre(wo steht das überhaupt?) aber zum Vergnügen ohne Tötungsabsicht nicht, der erweist jedem Angler einen Bärendienst. Das versteht nämlich keiner.
ZWEI in diesem Fall der Katzenfutterfreunde, gleich ZWEI!!!!!

Und ihr wundert euch über meinen Blutdruck....

Auf einem ehrlichen Piratenschiff hätte man solche Matrosen gleich kielgeholt oder als Kapitäne wie weiland Bligh dann ausgesetzt.....
 
Zuletzt bearbeitet:

Fruehling

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

...Deswegen darf ich trotzdem die Meinung haben (und auch äußern), dass für mich C&R ohne irgendeine Entnahmeabsicht, reine Tierquälerei zum Zeitvertreib ist....

Ich antworte seit geraumer Zeit, daß ich Hechte verarschen war, wenn ich vom Wasser komme... :q

Das mit der Qual relativiert sich spätestens ab dem Moment, ab dem die Alternative der Hirntod des Fisches war. Okay, man hätte dem Wasser auch fern bleiben können - was für viele aber nunmal keine Alternative darstellt.

Grundsätzlich stimme ich dir zu.


...Menschen/Angler, die immer noch der Meinung sind, dass Fische kein Schmerzempfinden (oder zumindest Stressempfinden) besitzen, sind nicht auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.

Streßempfinden und Schmerzempfinden gehören nicht zwingend in einen Topf aber auch hier gilt o.g..
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Danke. :)
Ich gehe angeln, um Fisch zu essen. Daran ist NICHTS verwerflich, unethisch oder illegal.

Richtig! - Damit gehörst du auch zur Mehrheit. Das ist der Ursprung des Ganzen. Das darf man bei aller Diskussion zu c & r nicht vergessen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Aber auch jeder Angler, der Fische essen will, will selber entscheiden (zu Recht!!!!!! c+d!!) welchen und wie viel er mitnimmt, und nicht gezwungen sein, den Rest als Katzenfutter abzuknüppeln, wie ihm das diese glorreichen natur- und tierschützenden, anglerfeindlichen Verbanditen in ihren öffentlichen und undementierten Äußerungen aufzwingen wollen....
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

@kolja,
Da hast Du in vielen Worten rechtlich umschrieben, was eigentlich jedem klar sein sollte. Die Unterscheidung findet nur im Kopf statt.
Wenn dann aber ein LV sich ohne Not dahingehend äußert, dass angeln zur Tierfütterung legal wäre(wo steht das überhaupt?) aber zum Vergnügen ohne Tötungsabsicht nicht, der erweist jedem Angler einen Bärendienst. Das versteht nämlich keiner.

Mit dieser protestantischen "Vernügungsfeindlichkeit" kann ich aus dem katholisch-hedonistischen Rheinland sowieso nicht nachvollziehen und das, obwohl ich selber evangelisch bin. ;) Das ist jetzt auch kein Widerspruch, jedenfalls nicht im Rheinland. Kölle Alaaf!
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Langsam werden die bei uns im LAVB echt senil. Dabei gilt der alten Preußengrundsatz. Lieber in Ungnade leben, wo gehorsam keine Ehre bringt.
Und zur leidigen Cr debatte. In anderen Ländern, wie den Niederlanden, ist c&r pflicht und man sehr gut damit.
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Das nach meiner Ansicht schlimme ist, Man fordert den gesunden und klaren Menschenverstand, auch und besondrrs von LAVBseite, und will man diesen für sich beanspruchen, so wird man von Funktionären und Obrigkeit für unmündig erklärt. Wenn ich daran denke, was von LAVB Führungsseite zum teil für ein Blödsinn gefordert und erzählt wird, könnt ich kotzen und ich komme nicht umhin zu Fragen wer hier i der Birne weich ist.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

nochmal kurz zusammengefasst:
Und selbst das sehe ich nicht so, wäre nur dann, wenn man bei Fischen objektiv die Möglichkeit des sich selbst bewusst seins sehen würde und daraus eine Leidensfähigkeit ableiten.

Stress ist z. B. nicht per se negativ und nicht mit Leiden gleichzusetzen, ein weites Feld, wo Juristen sich auch mal mit Biologe zusammen setzen sollten, um den Unfug aus der Welt zu bekommen.

Ansonsten triffst du vom Kern her meine Einschätzung..

Dass anglerfeindliche, natur- und tier- (aber nicht Angler)schützende Verbanditen von Landesverbänden im DAFV sowas begreifen und sowas dann öffentlich klar stellen würden, statt von ihren Anglern zu verlangen, Fische als Katzenfutter zu knüppeln, ist natürlich blauäugig, ich weiss..

Wenn dann aber ein LV sich ohne Not dahingehend äußert, dass angeln zur Tierfütterung legal wäre(wo steht das überhaupt?) aber zum Vergnügen ohne Tötungsabsicht nicht, der erweist jedem Angler einen Bärendienst. Das versteht nämlich keiner.
ZWEI in diesem Fall der Katzenfutterfreunde, gleich ZWEI!!!!!

Und ihr wundert euch über meinen Blutdruck....

Auf einem ehrlichen Piratenschiff hätte man solche Matrosen gleich kielgeholt oder als Kapitäne wie weiland Bligh dann ausgesetzt.....

Richtig! - Damit gehörst du auch zur Mehrheit. Das ist der Ursprung des Ganzen. Das darf man bei aller Diskussion zu c & r nicht vergessen.

Aber auch jeder Angler, der Fische essen will, will selber entscheiden (zu Recht!!!!!! c+d!!) welchen und wie viel er mitnimmt, und nicht gezwungen sein, den Rest als Katzenfutter abzuknüppeln, wie ihm das diese glorreichen natur- und tierschützenden, anglerfeindlichen Verbanditen in ihren öffentlichen und undementierten Äußerungen aufzwingen wollen....
 

Brillendorsch

Teilzeitangler
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

wer Spaß am Töten hat, der ist ein guter Angler.
Das ist es, was ich da heraus lese.
Es darf keiner Spaß am Angeln haben, aber am Töten ist OK ?

Die spinnen doch die Preußen
 

Riesenangler

Well-Known Member
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Nicht alle Arten. Das stimmt. Aber nach meienm Kenntnisstand ist Hecht und Zander zu releasen. Und man fährt trotzdem sehr gut damit.
 

Kolja Kreder

Mitglied
AW: Landesverbände MeckPomm und Brandenburg: Nur ein toter Fisch ist ein sinnvoller F

Und zum Thema Moral und Ethik gibt es durchaus ganz andere Auffassungen, denn wenn Fische Schmerz und Stress empfinden, dann ist eben Angeln grundsätzlich dazu geeignet dieses auszulösen, unabhängig von der Motivation.

Stress, Leid und Schmerz sind ein Thema, das der Ethik ein anderes. Beim ersten sprechen wir von der Anatomie des Fisches und beim zweiten von Philosophie. Beim Zweiten Thema bin ich Fachlich besser aufgestellt, als beim ersten und kann dir nur sagen, dass die philosophische Grundhaltung bei den Tierrechten jedenfalls nicht aus dem Gedanken der Gleichheit zwischen Mensch und Tier heraus begründet werden kann. Nach der m. E. schlüssigsten Argumentation, leiten sich Tierrechte alleine aus dem freiwillig vom Menschen dem Tier gegenüber entgegengebrachten Altruismus ab. Rein naturrechtlich gesehen, darf der Mensch selbstverständlich dem Tier Leid und Schmerz zufügen. Leid und Schmerz sind in der Natur keine relevanten Größen.

Das Problem beim LV MeckPomm scheint mir zu sein, dass sie weder die biologische, noch die philosophische Dimension verstanden haben.
 
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