Geraetefetischist
Der Pappenheimerkenner
AW: „Man braucht keinen Fischereischein, um hier angeln zu dürfen“
So eine Pauschalverdächtigung wird nicht möglich sein.
Bloss weil irgendwer irgendwo schreibt "fast jeder hat ne Waffe im Kofferraum" oder "jeder mit langen Haaren züchtet Hasch auf dem Dachboden" kann auch die Obrigkeit nicht hergehen und sich jeden Kofferraum öffnen lassen und jeden Dachboden von Langhaarigen begehen. Dafür bedarf es schon eines etwas stichhaltigeren Verdachts.
Da wäre mir eine entsprechende Regelung unbekannt.
Ablauf imo also: Genehmigung des Grundstückseigners einholen oder Polizei rufen oder warten, bis der Delinquent das Grundstück verlässt.
Wir haben hier einige Firmengrundstücke, von denen man aus Angeln darf, falls man die Genehmigung der Firma hat den Boden zu betreten (Belegschaftsmitglieder u.a.). Ein Fischereiaufseher, der Kontrollieren wollte, würde aber vom Sicherheitsdienst festgesetzt. Der wäre erstmal einige Stunden weggesperrt, und es ist sehr Fraglich, ob der das Grundstück danach betreten darf. Vermutlich immer noch nicht, Teilweise darf ja noch nichtmal die Polizei da was betreten (Hochsicherheitstrakte)
Ich bitte mal um ne Quelle.
Bei Veranstaltungen gehts schliesslich auch Personenunabhängig.
Und nichtsdesdotrotz wäre auch eine unzulässig erlassene Ausnahmegenehmigung gültig.
Just Monsters
Holger
der verdachtsmoment ist in diesem fall ja durch den zeitungsartikel gegeben.
So eine Pauschalverdächtigung wird nicht möglich sein.
Bloss weil irgendwer irgendwo schreibt "fast jeder hat ne Waffe im Kofferraum" oder "jeder mit langen Haaren züchtet Hasch auf dem Dachboden" kann auch die Obrigkeit nicht hergehen und sich jeden Kofferraum öffnen lassen und jeden Dachboden von Langhaarigen begehen. Dafür bedarf es schon eines etwas stichhaltigeren Verdachts.
Aber doch auch nur in Bezug auf diesen speziellen Angler und nicht für die ganze Anlage.einen begründbaren und ausreichenden Verdacht (wenn er den haben will), um eine Kontrolle vorzunehmen, da meist zumindest einer der Angler sich durch seine Technik als "Anfänger" outet!
Natürlich. Aber hat der Privatgrundstückseigner es auch zu dulden, dass da ein Fischereiaufseher das Grundstück betritt?jeder Fischereiausübungsberechtigte hat eine Kontrolle zu dulden
Da wäre mir eine entsprechende Regelung unbekannt.
Ablauf imo also: Genehmigung des Grundstückseigners einholen oder Polizei rufen oder warten, bis der Delinquent das Grundstück verlässt.
Wir haben hier einige Firmengrundstücke, von denen man aus Angeln darf, falls man die Genehmigung der Firma hat den Boden zu betreten (Belegschaftsmitglieder u.a.). Ein Fischereiaufseher, der Kontrollieren wollte, würde aber vom Sicherheitsdienst festgesetzt. Der wäre erstmal einige Stunden weggesperrt, und es ist sehr Fraglich, ob der das Grundstück danach betreten darf. Vermutlich immer noch nicht, Teilweise darf ja noch nichtmal die Polizei da was betreten (Hochsicherheitstrakte)
Da such ich noch nach der passenden Verordnung o.ä.aber die Behörde kann nur im Bezug auf reale Personen Ausnahmen zulassen. Heißt, sie kann Dich davon befreien, nicht aber eine Generalbefreiung für die Gäste einer Anlage.
Ich bitte mal um ne Quelle.
Bei Veranstaltungen gehts schliesslich auch Personenunabhängig.
Und nichtsdesdotrotz wäre auch eine unzulässig erlassene Ausnahmegenehmigung gültig.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird dort aber oft auf eine strenge Kontrolle der Scheine verzichtet, so dass es quasi ein "geduldetes Schwarzangeln" ist! (was ich aber nicht wirklich schlimm finde, da viele dort praktisch "üben", um später dann auch die Prüfung abzulegen!).
Darüber sind sich auch die Behörden im Klaren, denn ganz doof sind die auch nicht!(vermutlich dulden sie diese Art des Angelns jedoch, da es quasi zumindest unter einer gewissen Aufsicht steht - und ganz ehrlich, wer sich in den guten Anlagen, die ich so kenne daneben benimmt, oder sich nicht waidgerecht verhält, der wird rausgeworfen, was ich richtig und gut finde!).
Das nicht alles so ist, wie es sein sollte/müsste, sollte auch klar sein. Normal sind aber alle Beteiligte auf ein friedliches Miteinander angewiesen. Daher wird von Behörden nur in seltenen Ausnahmen kontrolliert werden, und die Betreiber wissen das dann auch iund verhalten sich entsprechend.Kein Betreiber einer solchen Anlage wird sich ernsthaft gegen behördliche Kontrollen wehren können und wollen, da er schließlich dort ein Gewerbe ausübt und die Behörden ihm, wie jedem Gewerbetreibenden, entsprechend Druck machen können, wenn er bei Ausübung seines Gewerbes selbst gegen Gesetze verstößt, oder Gesetzesverstöße duldet, fördert oder sogar dazu anstiftet!
Also rechnet besser nicht damit, dass jemals ein Betreiber Euch "beschützt", wenn ein Kontrolleur eine solche Anlage betritt, da der Betreiber genau weiß, dass die Behörde ihm dann das Leben schwer, wenn nicht sogar unmöglich machen KANN!
Just Monsters
Holger
Zuletzt bearbeitet: