Geraetefetischist
Der Pappenheimerkenner
AW: „Man braucht keinen Fischereischein, um hier angeln zu dürfen“
Eher nicht. Eingefriedete Privatgelände darf selbst die Polizei normal nur mit Haussuchungsbefehl betreten. Die Ausnahmen davon sind eng begrenzt. Zumindest müssen eindeutige Verdachtsmomente vorliegen und Gefahr im Verzug. Für Aufseher sind die Regeln noch enger, die dürfen dann die Polizei rufen...
Auch die Fischereischeinpflicht kann übrigens durch die zuständige Behörde erlassen werden.
Das ist hier durchaus möglich, denn die Waidgerechtigkeit und der Tierschutz ist ja durch die Gewässeraufsicht schon gegeben.
Und dann obliegt das halt noch der Fischereibehörde da weitere Ausnahmen zu ermöglichen.
Das hier ist damit alles ins Blaue geschossen. Fragt besser die Eigner der Anlage, ob sie das belegen können, dass da keine Fischereischeinpflicht ist. Ich Glaube aber kaum, dass die sich da Rechtlich nicht abgesichert haben, bevor sie sowas in die Zeitung setzen.
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holger
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Holger
Kontrollen sind auch an Angelpuffs durch amtlich bestellte Fischereiaufseher, prinzipiell sogar durch die Polizei, jederzeit möglich
Eher nicht. Eingefriedete Privatgelände darf selbst die Polizei normal nur mit Haussuchungsbefehl betreten. Die Ausnahmen davon sind eng begrenzt. Zumindest müssen eindeutige Verdachtsmomente vorliegen und Gefahr im Verzug. Für Aufseher sind die Regeln noch enger, die dürfen dann die Polizei rufen...
Auch die Fischereischeinpflicht kann übrigens durch die zuständige Behörde erlassen werden.
Das ist hier durchaus möglich, denn die Waidgerechtigkeit und der Tierschutz ist ja durch die Gewässeraufsicht schon gegeben.
Auch Falsch. Für Privatgewässereigner gibts ne ausnahme, für deren Helfer, für Berufsfischer und deren Gehilfen, für Ausländer gibts Sonderregelungen , für Diplomaten, für genehmigte Fischereiliche Veranstaltungen, (hab ich jetzt alle?)Kein erlaubtes Angeln ohne gültigen Jahres- /Jugendfischereischein. Nirgendwo
Und dann obliegt das halt noch der Fischereibehörde da weitere Ausnahmen zu ermöglichen.
Das hier ist damit alles ins Blaue geschossen. Fragt besser die Eigner der Anlage, ob sie das belegen können, dass da keine Fischereischeinpflicht ist. Ich Glaube aber kaum, dass die sich da Rechtlich nicht abgesichert haben, bevor sie sowas in die Zeitung setzen.
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