PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Offtopic an
Zur Erklärung, dass niemand solche absolut falschen Dinge weiter verbreitet, wie das PETA irgendwas mit Naturschutz zu tun habe..

ich bin natuschützer,
ich finde Organisationen die die gleichen oder ähnliche ziele wie peta haben gut.
PETA ist KEINE Naturschutzorganisation. In keinster Art und Weise! Und auch keine Tierschutzorganisation! Das sind Tierrechtler!!!

Die wollen gleiche Rechte für Tiere wie für Menschen!!

PETA ist eine Tierrechtsorganisation, deren Ziele neben dem Spendensammeln eine vegane Ernährung der Menschheit sind (auch gerne mit Gentofu und Kunstdünger (Dung und natürlicher Dünger geht ja nicht - Tiere nutzen....)- Hauptsache keine Tiere), die gegen JEDE Art der Nutzung von Tieren durch Menschen sind:
Keine Haustiere, keine Zoos, keine Zirkustiere, keine Nutztiere, nicht mal Honig von Bienen oder Milchprodukte sind erlaubt.

Ideologische Grundlage ist der sogenannte Speziesismus..

PETA wie ALF (Animal Liberation Front) wird auch immer wieder mal nachgesagt, dass sie durchaus bereit sind, Schäden an menschlichem Eigentum oder an Menschen selber beim Kampf für Tierrechte in Kauf zu nehmen.

Wenn Du das alles gut findest, ist das Deine Sache..

Ich finde das keinesfalls auch nur annähernd gut..

Die sind nochmal eine gute Stufe schlimmer als die spendensammelnde Schützerindustrie um NABU, BUND, WWF, Greenpeace etc. und deren parlametarischen Arm in der BRD, den Grünen ...

Offtopic aus

Zurück zum eigentlichen Thema:
TSG
Noch ist ja scheinbar nicht mal die Anzeige eingegangen laut Staatsanwalt (http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/klaus-augenthaler-peta-tierschutz-fairness-100.html), dann muss er erst mal ermitteln und zweifelsfrei feststellen und beweisen, dass Herr Augenthaler dem Fisch ERHEBLICHE Schmerzen oder Leiden zugefügt hat.

Das dient zur Abgrenzung von Bagatellfällen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden gewichtige und gravierende Beeinträchtigungen vorausgesetzt, welche sich nicht ohne Weiteres durch das Fangen und anschließende Zurücksetzen eines Fisches begründen lassen (BGH, NJW 1987, S. 1833 (1834).)

Der Blick auf § 17 Nr. 2 TierSchG zeigt, daß die gesetzgeberischen Anforderungen an eine Verurteilung nicht gering sind. So fordert § 17 Nr. 2 b TierSchG doch die Zufügung länger anhaltender oder sich wiederholender, erheblicher Schmerzen oder Leiden - oder aus Rohheit.


Wiederholend wäre in dem Falle nur gegeben, wenn der gleiche Fisch in geringem Zeitraum vom gleichen Fänger wieder gefangen werden würde...

Wie man "Rohheit" beweisen will (es geht ja um beweisen, nicht um vorwerfen, was die SA leisten muss), da bin ich dann auch mal gespannt.

Bleibt "länger anhaltend" (nicht Leiden, Schmerz oder Stress an sich, sondern die zu einer Verurteilung notwendigen ERHEBLICHEN! Leiden MÜSSEN länger anhaltend gewesen sein) was zu erheblich hinzukommen MUSS; wollte man hier nach 17/2 verurteilen.

Das wiederum (der dazu notwendige Zeitraum) bemisst sich bei einem hoch entwickelten Säugetier (Pferd etc.), Vogel (Hühner etc.) natürlich komplett anders als bei Fisch als niederster Wirbeltiergattung, mit rudimentärem Hirn und sich selber nicht oder kaum bewusst.

Ob angesichts dessen tatsächlich ein SA ein Gerichtsverfahren einleiten will, ist nicht auszuschliessen (auch da gibts ja spendensammelnden Tierrechtssektierern nahestehende Juristen).

Ob ein Gericht das dann annimmt, ist schon die zweite Frage, in wie weit ein evtl. Urteil wg. 17/2 TSG gegen Augenthaler dann in höheren Instanzen haltbar sein wird, ist die nächste Frage (immer nen vernünftigen Anwalt vorausgesetzt (vernünftig heisst, jemand der sich in dieser Materie auch auskennt)).

Ist also mit der Anzeige (die angeblich laut SA noch nicht mal eingegangen ist) nach 17 TSG mit Sicherheit nicht so einfach, wie das mancher denkt, wenn er Tierschutz hört....

Landesrecht Bayern
Eine Verurteilung nach §11 AFVIG, also bayerischem Landesrecht, wäre dagegen denkbar einfach, wenn der Fisch ausserhalb der Schonzeit gefangen wäre und es keine Beschränkung hinsichtlich des Maßes gegeben hätte (dazu müsste man wissen, wo genau an der Donau der Fisch gefangen wurde und welche Bestimmungen hinsichtlich Maß und Schonzeit da konkret für Waller zum Fangzeitpunkt gegolten haben).


Nur um mal von der moralisch/ethischen Entrüstung beider bzw. aller Seiten (Verfechter von "abknüppeln" wie "zurücksetzen", Verfechter von "ich zeig meinen Fisch" bis zu " Angler müssen alles im Geheimen tun") wieder etwas zur Faktenlage zurück zu kommen...
 
Zuletzt bearbeitet:

maniana

Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

zur Entsorgung:
einen passend großen Karton mitnehmen, den Walli drin verpacken,
und als Sperrgut das Ganze nach Berlin schicken.
Wenn jeder Angler auch nur 1x einen "entnommenen aber nicht verwertbaren"
Fang an unsere Politiker senden würde, würde das Thema ganz schnell überdacht
werden. |director:
 

Mulich

Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

#6#6#6#6
zur entsorgung:
Einen passend großen karton mitnehmen, den walli drin verpacken,
und als sperrgut das ganze nach berlin schicken.
Wenn jeder angler auch nur 1x einen "entnommenen aber nicht verwertbaren"
fang an unsere politiker senden würde, würde das thema ganz schnell überdacht
werden. |director:

#6
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Hallo,

Wir (Verein) haben einen Baggersee mit etwa 30 Hektar, dort wurden von einem übereifrigen Gewässerwart eigenmächtig vor so ca. 48 Jahren mal ein paar Waller , sehr zum Verdruß des damaligen Vorstands, eingesetzt.
Glücklicherweise waren vermutlich alle von einem Geschlecht bzw. wurde ein Geschlecht vor Erreichen der Laichreife gefressen etc. , da nie, bis heute nicht, kleine Waller gefangen wurden. Es wurden einige Jahre später zwei mit so um die 8 Kilo gefangen und einer, Anfang der 1990er Jahre tot am Ufer gefunden, der hatte so gute 170 cm.
Dann wurden dort vor einigen Jahren zwei große Waller, die sich in der Nähe des Ufers aufhielten gefilmt. Da daraufhin ein Wallerfieber ausbrach und ja klar war, daß so ein Waller für einen normalen Familienhaushalt kaum zu verwerten ist, vereinbarte unser damaliger Vorstand mit dem Betreiber eines renommierten Landgasthofs, einen eventuell sehr großen Waller anzunehmen und zu verwerten, da eine Entsorgung eines Fisches etwa in einer Tonne etc. bei uns kaum vorstellbar ist.
Dann fing mein Sohn vor ein paar Jahren beim Hechtfischen dort einen Waller der 80 Kilo Klasse.
Der Chef des Landgasthofes nahm ihn mit Kusshand und bemerkte, daß er jederzeit wieder so einen Fisch nimmt.
Nun verstehe ich vom Zubereiten von Speisen nicht viel und kann daher dazu nichts beitragen, aber wenn der Chef eines renommierten Gasthofs
so einen Fisch sehr gerne nimmt, muß er ja wohl in der Küche gut zu verwerten sein.

Petri Heil

Lajos
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Und was hat das mit der Anzeige von PETA gegen Klaus Augenthaler zu tun?

Das ist hier nämlich das Thema...

Richtig - gar nichts.












Offtopic-PS:
Der Chef des Landgasthofes nahm ihn mit Kusshand und bemerkte, daß er jederzeit wieder so einen Fisch nimmt.
Schön, dass es bei euch Gastwirte gibt, die privat geangelte Fische gewerblich in Verkehr bringen .....

Was dazu Finanzamt, Ordnungs/Gewerbeamt, Veterinär etc. dazu sagen, wäre mal interessant - in einem anderen, passenden Thread :;-)))

Offtopic-PS-aus...
 
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Lajos1

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

HalloThomas,

da hast Du schon recht, aber es sind ja vorher einige Beiträge, die sich mit der Entsorgung von Wallern befassen hier eingestellt worden.
Dazu habe ich nur meine diesbezügliche Erfahrung kundgetan.
Und, es ist doch besser, der Fisch wird ordentlich verwertet, auch wenn das nicht ganz legal sein sollte, als irgendwo entsorgt.

Petri Heil

Lajos

Petri Heil

Lajos
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Und, es ist doch besser, der Fisch wird ordentlich verwertet, auch wenn das nicht ganz legal sein sollte, als irgendwo entsorgt.

Nein, das ist in Bayern erstens vollkommen wurscht!!

Nach AFVIG muss nur abgeknüppelt werden, man kann dann den Fisch auch in die Tonne schmeissen, er muss keinesfalls verwertet werden!

Schon gar nicht kriminell, indem man ihn widerrechtlich gewerblich in Verkehr bringt, mit allen Gefahren für die Gäste des Wirtes wegen möglicher hoher Schadstoffbelastung bei solch großen Wallern und wohl kaum auf Gastronomiestandards eingehaltenen Hygienevorschrifften ...

Und das hat zudem zweitens mit dem Thema hier, der Anzeige gegen Augenthaler rein gar nix zu tun..

Und damit Diskussion zu Ende, ab hier gehts wieder ums eigentliche Thema, Anzeige gegen Augenthaler..
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Richtig so.

Ich befürworte zwar auch C+R, aber wer als jemand, der in der Öffentlichkeit steht im Interview noch sagt, er hätte den Fisch wieder schwimmen lassen muss sich nicht wundern, das sowas dabei rumkommt.

Da warten die Tofunazis doch drauf - "Angeln zum Spaß ist verboten", Spaß gillt nicht als vernünftiger Grund, gesetzlich ist klar geregelt, was mit einem Fisch zu tun ist, der verwertet werden kann - ich überfall doch auch keine Bank und gebe danach stolz ein Interview.

Wer heutzutage noch Fotos hochlädt und stolz C+R schreibt zieht sich auch die Hose mit der Kneifzange an - Foto machen und unkommentiert lassen, was mit dem Fisch passiert ist, oder einfach sagen - mhm lecker ist wesentlich sicherer.

Ich hoffe ja immer noch drauf, weil wir in der scheiß eu ja alle gleich behandelt werden sollen, dass da mal jemand die eier/das geld/die zeit hat vorm eugh zu klagen um c+r auch bei uns salonfähig zu machen
 

Alex.k

Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Peta hat schon 2015 verloren und das Gericht hat entschieden, dass der Angler selbst über C&R entscheiden kann. Grüße.
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Peta hat schon 2015 verloren und das Gericht hat entschieden, dass der Angler selbst über C&R entscheiden kann. Grüße.

Ich bezweifle leider, dass das in Bayern geschah oder gilt.
Durchaus gehen die meisten Anklagen ohne Verurteilung aus, in Bayern ist aber die Ausgangslage schlechter.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Ich bezweifle leider, dass das in Bayern geschah oder gilt.
Durchaus gehen die meisten Anklagen ohne Verurteilung aus, in Bayern ist aber die Ausgangslage schlechter.

Und eben nochmal.

Auch und gerade weil in Bayen passiert.

Angezeigt wurde wegen Verstoss gegen TSG - kaum verurteilbar mit gutem Anwalt..

Eine Verurteilung wg. Verstoss gegen AFVIG §11 dagegen leicht möglich.

TSG
Noch ist ja scheinbar nicht mal die Anzeige eingegangen laut Staatsanwalt (http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/klaus-augenthaler-peta-tierschutz-fairness-100.html), dann muss er erst mal ermitteln und zweifelsfrei feststellen und beweisen, dass Herr Augenthaler dem Fisch ERHEBLICHE Schmerzen oder Leiden zugefügt hat.

Das dient zur Abgrenzung von Bagatellfällen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden gewichtige und gravierende Beeinträchtigungen vorausgesetzt, welche sich nicht ohne Weiteres durch das Fangen und anschließende Zurücksetzen eines Fisches begründen lassen (BGH, NJW 1987, S. 1833 (1834).)

Der Blick auf § 17 Nr. 2 TierSchG zeigt, daß die gesetzgeberischen Anforderungen an eine Verurteilung nicht gering sind. So fordert § 17 Nr. 2 b TierSchG doch die Zufügung länger anhaltender oder sich wiederholender, erheblicher Schmerzen oder Leiden - oder aus Rohheit.


Wiederholend wäre in dem Falle nur gegeben, wenn der gleiche Fisch in geringem Zeitraum vom gleichen Fänger wieder gefangen werden würde...

Wie man "Rohheit" beweisen will (es geht ja um beweisen, nicht um vorwerfen, was die SA leisten muss), da bin ich dann auch mal gespannt.

Bleibt "länger anhaltend" (nicht Leiden, Schmerz oder Stress an sich, sondern die zu einer Verurteilung notwendigen ERHEBLICHEN! Leiden MÜSSEN länger anhaltend gewesen sein) was zu erheblich hinzukommen MUSS; wollte man hier nach 17/2 verurteilen.

Das wiederum (der dazu notwendige Zeitraum) bemisst sich bei einem hoch entwickelten Säugetier (Pferd etc.), Vogel (Hühner etc.) natürlich komplett anders als bei Fisch als niederster Wirbeltiergattung, mit rudimentärem Hirn und sich selber nicht oder kaum bewusst.

Ob angesichts dessen tatsächlich ein SA ein Gerichtsverfahren einleiten will, ist nicht auszuschliessen (auch da gibts ja spendensammelnden Tierrechtssektierern nahestehende Juristen).

Ob ein Gericht das dann annimmt, ist schon die zweite Frage, in wie weit ein evtl. Urteil wg. 17/2 TSG gegen Augenthaler dann in höheren Instanzen haltbar sein wird, ist die nächste Frage (immer nen vernünftigen Anwalt vorausgesetzt (vernünftig heisst, jemand der sich in dieser Materie auch auskennt)).

Ist also mit der Anzeige (die angeblich laut SA noch nicht mal eingegangen ist) nach 17 TSG mit Sicherheit nicht so einfach, wie das mancher denkt, wenn er Tierschutz hört....

Landesrecht Bayern
Eine Verurteilung nach §11 AFVIG, also bayerischem Landesrecht, wäre dagegen denkbar einfach, wenn der Fisch ausserhalb der Schonzeit gefangen wäre und es keine Beschränkung hinsichtlich des Maßes gegeben hätte (dazu müsste man wissen, wo genau an der Donau der Fisch gefangen wurde und welche Bestimmungen hinsichtlich Maß und Schonzeit da konkret für Waller zum Fangzeitpunkt gegolten haben).


Nur um mal von der moralisch/ethischen Entrüstung beider bzw. aller Seiten (Verfechter von "abknüppeln" wie "zurücksetzen", Verfechter von "ich zeig meinen Fisch" bis zu " Angler müssen alles im Geheimen tun") wieder etwas zur Faktenlage zurück zu kommen...
 

Alex.k

Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Ich bezweifle leider, dass das in Bayern geschah oder gilt.
Durchaus gehen die meisten Anklagen ohne Verurteilung aus, in Bayern ist aber die Ausgangslage schlechter.
Glaube war irgendwo in Sachsen oder Niedersachsen. Für mich sind die PETA-Anhänger alle Hardcore-Misanthropen. Habe einige von ihnen kennenlernen dürfen. Grüße
 
R

RuhrfischerPG

Guest
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Durchaus gehen die meisten Anklagen ohne Verurteilung aus, in Bayern ist aber die Ausgangslage schlechter.

Richtig aber wurde Bayern zur Einführung dieses unseligen §11
irgendwie gezwungen oder genötigt?

Man fällt der eigenen Klientel/Kundschaft nicht in den Rücken.
 

Laichzeit

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Glaube war irgendwo in Sachsen oder Niedersachsen. Für mich sind die PETA-Anhänger alle Hardcore-Misanthropen. Habe einige von ihnen kennenlernen dürfen. Grüße

Wie Thomas schon geschrieben hat, ist die ideologische Grundlage der Anti-Speziesismus.
Drei mal darfst du raten, welche Spezies dennoch auf der untersten Stufe steht und nicht mal da sind alle gleich tief...

Richtig aber wurde Bayern zur Einführung dieses unseligen §11
irgendwie gezwungen oder genötigt?

Man fällt der eigenen Klientel/Kundschaft nicht in den Rücken.

Das ist leider Gang und Gebe in den Verbandsstrukturen, siehe die andere Wallergeschichte, wo das 2m PCB-Tier am Ende gemampft wurde.
Der LFV Bayern hat bei der Gesetzgebung zumindest mal gepennt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Richtig aber wurde Bayern zur Einführung dieses unseligen §11
irgendwie gezwungen oder genötigt?

Hallo,

der Augenthaler wurde wegen eines (angeblichen) Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.
Wegen eines Verstoßes gegen AVFiG § 11 Abs. 8 wurde meines Wissens noch niemand in Bayern verurteilt.
Also, so schlimm ist das bei uns auch nicht und die meisten Angler entscheiden eben selbst, welchen Fisch sie entnehmen.
Wer propagiert, daß er nie einen Fisch mitnimmt, könnte natürlich schon Schwierigkeiten bekommen; aber gut, der schreit ja dann auch danach.

Petri Heil

Lajos
 

kati48268

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Also, so schlimm ist das bei uns auch nicht und die meisten Angler entscheiden eben selbst, welchen Fisch sie entnehmen.
Es ist ja nun bayrische Art -mir san mir- über Gesetze & Regeln großzügig hinwegzusehen, aber dann sollte man doch aber auch ehrlich sagen, dass so ein Gesetz einfach nur sch**** ist und dafür kämpfen, dass es weg kommt!
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Hallo kati48268,

momentan wird über eine Modifizierung des AVFiG § 11 Abs. 8 diskutiert, in der Hinsicht, daß dem Angler mehr Eigenentscheidung überlassen wird.
Was in der Praxis ja eh gemacht wird. Allerdings wird es keinen Freibrief für C&R geben.
Mal schaun, was dabei herauskommt.

Petri Heil

Lajos
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: PETA zeigt Klaus Augenthaler wegen zurücksetzen eines Wallers an

Was in der Praxis ja eh gemacht wird.
Dass sich nicht zu wenige Bayern eh nicht an Regeln und Gesetze halten, konnte man hier im Thread ja auch schon nachlesen ;-))

Und für den Thread hier isses eh wurscht, ob die den AFVIG-§ ändern oder nicht ("oder nicht" ist eh schon wahrscheinlicher laut Politik, das Thema haben wir eh schon seit Oktober letztes Jahr: http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=308128 ):
Augenthaler ist nicht wegen AFVIG sondern wegen TSG (angeblich) angezeigt worden.

Zudem würde trotzdem die "alte" AFVIG zum Tatzeitpunkt gelten und nicht die neue....
 
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