K
kxxxkfxx
Guest
AW: PETRA-Anzeige gegen TFT-Forellseeangler
Der LV hat sich damit rausgewunden, dass man Verzehrrisiken nur bei einzelnen Arten sieht und deren Entnahme verbieten will.
Zitat:
"Ein allgemeines Angelverbot wird jedoch grundsätzlich abgelehnt. Sollte es nötig sein, können Verzehrsempfehlungen oder Fangverbote einzelner Arten der Gesundheitsvorsorge genüge tun."
Das ist ein cleverer Schachzug des LV, ändert aber nichts an der Problematik des Tierschutzgesetzes. Würde aus irgendwelchen Gründen ein generelles Entnahmeverbot erlassen, dürfte auch nicht mehr geangelt werden.
Gibt es ein Gericht in Deutschland, das diese Meinung teilt? Dann wären auch Wettangeln kein Problem mehr.
Keine Frage, da hast du recht. Hat sich bei vielen, auch mir, so "eingespielt", die Handlungsweise.
Hab das LFV-Statement gefunden, verlinkt von Honey:
http://www.anglerboard.de/board/showpost.php?p=3200949&postcount=66
Wobei es eine noch deutlichere Aussage gab, glaube ich.
Der LV hat sich damit rausgewunden, dass man Verzehrrisiken nur bei einzelnen Arten sieht und deren Entnahme verbieten will.
Zitat:
"Ein allgemeines Angelverbot wird jedoch grundsätzlich abgelehnt. Sollte es nötig sein, können Verzehrsempfehlungen oder Fangverbote einzelner Arten der Gesundheitsvorsorge genüge tun."
Das ist ein cleverer Schachzug des LV, ändert aber nichts an der Problematik des Tierschutzgesetzes. Würde aus irgendwelchen Gründen ein generelles Entnahmeverbot erlassen, dürfte auch nicht mehr geangelt werden.
noch mal mit Blick auf den "vernünftigen Grund" lt. §1 TierSchG*
Ein vernünftiger Grund für das Angeln, ist das Angeln selbst.
Gibt es ein Gericht in Deutschland, das diese Meinung teilt? Dann wären auch Wettangeln kein Problem mehr.