Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Sensitivfischer

mach's nun auch mit Gummi
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Wo bleibt Ulli 3D?
Hier kann man Paragraphen reiten und dazu geht es um das Waffenrecht!
Na wo isser?
 

GeorgeB

Member
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Zitat von GeorgeB
Das sagst du so einfach, in deinem jugendlichen Leichtsinn. Versuche mal, einen Spaten mit ins Fußballstadion zu nehmen. ;)
Das hat mit dem Waffenrecht nichts zu tun. Das ist eine reine Frage des Hausrechts.
Ich dachte der Smilie hätte ausgereicht, um die Bemerkung als Scherz zu kennzeichnen.

Zitat von GeorgeB
Um das Waffengesetz muss man sich als Angler wirklich keine Sorgen machen. Verboten sind nur diese Spring/Klapp/Butterflyteile, die i.d.R von (Möchtegern)Gangstern gekauft werden, und solche "Messer", die als Kampf/Hieb/Stoßwaffen konzipiert wurden.
Das ist auch nicht ganz richtig. Es gibt ein Verbot feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm und Klappmesser mit einhändig feststellbarer Klinge zu führen. Wenn du Pech hast, musst du einem Polizisten glaubhaft machen, dass du einen der Ausnahmetatbestände in Anspruch nehmen kannst. Damit hat man aus einem Zustand der Rechtssicherheit (man durfte sie führen) einen Zustand der Rechtsunsicherheit (vielleicht bleibt man ungestraft, wenn man sie führt) geschaffen. Die Machete ist aus waffenrechtlicher Sicht bedenklich. Ich würde sie nur mitführen, wenn ich eine explizite Erlaubnis für die Rodungsaktion hätte.

@ Rubberduck:Ich hatte in einem der vorherigen Postings bereits geschrieben, dass man einen vernünftigen Grund haben sollte, ein Messer bei sich zu führen. Wenn dieser Grund nachvollziehbar ist, wird man mit der Polizei keinen Ärger bekommen. Der Paragraph ist ganz bewusst so schwammig gestaltet. Ich finde das sehr vernünftig.

Und eine Machete ist wirklich unbedenklich, wenn wie oben beschrieben, ein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund besteht sie mit zu führen. Ähnlich wie eine Axt oder ein Beil. Jeder Mensch, der einigermaßen geradeaus argumentiert weiß, was das für Gründe sind. Und genau so weiß er, wann es keinerlei Gründe gibt sie mit zu führen.

Ich habe noch von keinem Polizisten gehört, der einem daraus einen Strick drehen will. Könnte er auch nur vorübergehend, bis zur Klärung.

Ich finde es auf jeden Fall ok, wenn ich eine Machete mit ins Revier nehmen darf, aber nicht mit in die Kneipe.
 

Micha85

Freihandflexer
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Ich habe Mir auch kürzlich so ein Ding zugelegt und mich dementsprechend auch vorher schlau gelesen. Derweil ich die einzelnen Paragrafen und das Jura-kauderwelsch nichtmehr ganz auf Der Pfanne habe hier nur Der Schluss den ich da herausgelesen habe:

Machete + Angelzeug an entsprechender örtlichkeit (Wasser) = Sportgerät.
Wie schon mehrfach erwähnt sollte das Ding beim Transport ruhig doppelt und dreifach verpackt, ganz unten im Kofferraum liegen. Wenn die Förster sowas bei ner Verkehrskontrolle auf dem Beifahrersitz entdecken gibts garantiert Probleme.

Machete beim bummeln in Der Stadt = WAFFE! Hier droht ärger!

Nimm das Ding also nur mit wenn du gegenüber dritten begründen kannst warum du sie genau hier und jetzt als Werkzeug brauchst.
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Nimm das Ding also nur mit wenn du gegenüber dritten begründen kannst warum du sie genau hier und jetzt als Werkzeug brauchst.

So isset. Und wenn du das einem Dritten nicht vermitteln kannst, besteht auch i.d.R. kein vernünftiger Grund sie dabei zu haben.

Hast du sie zusammen mit anderen Gartengeräten dabei und willst augenscheinlich zu einem Arbeitseinsatz, macht dir kein Polizist der Erde Schwierigkeiten. Es muss nur plausibel sein.
 

Ulli3D

MdDHC
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Wo bleibt Ulli 3D?
Hier kann man Paragraphen reiten und dazu geht es um das Waffenrecht!
Na wo isser?

Du hast mich gerufen? Hier bin ich schon :m

Ist doch ganz einfach, Machete gilt als Messer, wegen der Größe eben als ein Messer, das unter § 42a, Abs. 3, des WaffG fällt. Somit darf man es nur führen, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.

Da man grundsätzlich keine "Rodungsmaßnahmen" in der Natur ohne Genehmigung vornehmen darf, dürfte es der normale Angler schwer haben, seine mitgeführte Machete als "für das Hobby" erforderlich zu begründen.

Wer sie trotzdem dabei haben will, ganz einfach, in einem verschlossenen Behälter, mit Schloss, nicht nur zugeklappt, ist sie nicht griffbereit und somit problemlos aber, wozu nehme ich sie dann überhaupt mit? ;+
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Da man grundsätzlich keine "Rodungsmaßnahmen" in der Natur ohne Genehmigung vornehmen darf, dürfte es der normale Angler schwer haben, seine mitgeführte Machete als "für das Hobby" erforderlich zu begründen.

Pffff - weil Du bloss Kleinfisch fängst - ich brauch für meine mindestens so große Messer wie Macheten ..
:):):)
 

Ossipeter

Active Member
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Ich nehm zum "Roden" immer meine Stihl Motorsense. Die mit dem Dreifachstern, wegen der Weissdorn, Schlehen- und Sch...bestände.
Funzt einwandfrei. Im Rahmen des Sichelschlages. Naja die moderne Zeit.:m
So ne Dampflok ist heutzutage auch etwas langsamer wie eine Mondrakete. #h
 

Ulli3D

MdDHC

Ulli3D

MdDHC
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Ideal für Herzstich bei Kaulbarschen ;)
 

Ulli3D

MdDHC
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Wie immer im Leben: "Hast Du einen kleinen Pi..el brauchst Du einen Porschefimmel" |supergri
 

muddyliz

der auf der Scholle angelt
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Von einer Motorsense rate ich dir ab, wenn dir der Bärenklausaft überspritzt, dann siehst du hinterher aus wie ein Streuselkuchen.
Nimm ne normale Handsense und wechsle das Sensenblatt aus gegen ein Heideblatt. Das ist kürzer und stärker als ein normales Sensenblatt. Damit bekommst du den Bärenklau gefällt ohne Saftspritzer abzubekommen.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Wobei wir den Trööt wahrscheinlich durch OT, rumalbern, gekillt haben. OK, war ja schon alles geschrieben.

Wer mal so interessehalber einen kleinen Einblick/Überblick in/über verbotene Gegenstände haben will, dem empfehle ich die Seiten des BKA, und hier z. B. dies hier.
 

GeorgeB

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

Danke für den BKA Link. Habe die Gutachten mal gelesen.

Ich habe selten eine vernünftigere und logischere Gesetzesänderung gesehen, als die Messer-Regelung zum Waffengesetz. Und auch das BKA schätzt die verschiedenen Messertypen für jedermann nachvollziehbar ein. Messer der unterschiedlichsten Kategorien sind immer dann erlaubt, wenn ein vernünftiger Einsatz als Arbeitsgerät glaubhaft gemacht werden kann. Verboten sind nur die Dinger, die von vorne herein für die ganzen Irren produziert werden, die am Chuck-Norris-Syndrom leiden, und Messer als Penisverlängerung sehen.

Beim Transport von Messern zum Einsatzort muss man darauf achten, dass fest stehende Messer mit mehr als 12 cm Klingenlänge so verpackt werden, dass man nicht unmittelbaren Zugriff darauf hat. Hat den einfach Grund, dass man im Falle plötzlicher Streitigkeiten nicht in Versuchung kommt sie als Waffe ein zu setzen, und auch durch das Tragen eines Messers nicht aggressivere Zeitgenossen provoziert. Aber ein vernünftiger Mensch macht das auch ohne Gesetz.
 

Alex1860

Member
AW: Rechtliche Frage - Machete/Buschmesser

kann mir vorstellen dass es so wie bei einer axt gehandhabt wird
 

S3pp3l

Member
Machete/Filetiermesser mitführen? Erlaubt?!

Guten Abend,
so ich rüste mich gerade für mein neues Hobby aus und kam nun bei den Messer Filetiermesser/Machete an.

Also Laut Fischerrei Lehre ist das Beiführen von Messer mit XX.cm. Legal.!!! Messer dürfen nur nicht einfach im Auto liegen oder offensichtlich bei sich getragen werden. SO habe ich es noch im Kopf.#q

Da ich nun an der Nidda Angele und weis das im Sommer die Büsche usw hochstehen darf ich mir nen bissl platz machen. Habe mit dem Gewässerwart gesprochen,weil es zu wenig Angelstellen gibt.

So nun wie mache ich dies..??!! also mit einer Machete, meine Frau ist da ganz und gar nicht der Meinung...(Laut meiner Frau gibt es auch zu wenig Schuhgeschäfte:))..
Sie sagte das ist eine Waffe und des darf man nicht...
((ich habe darauf geantw.sie dürfte kein Führerschein haben))

naja nun bin ich Blöd im Kopf und frage euch, wie weit darf man denn nun?
- Darf ich nun ein Filetiermesser ans Wasser nehmen?
- Darf ich nun ein Machete ans Wasser nehmen?
wenn ja wie....

Sry habe auch bereits gegoogelt aber die Meinungen waren von 2000 und 2008...heute ist noch 2015.
Ich würde auch bei der Polizei oder Amt anrufen, aber bevor ich dann Hausbesuch bekomme versuche ich es erst hier. :vik:
 
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