Rechtsfrage! Hakenlose Angel zur "Kinder" bespaßung?
Hi ich hab da mal ne Frage(bitte nicht direkt hauen ^^ hab noch nicht so den Rechtlichen druchblick).
Also der kleine Bruder meiner Freundin würd gerne mal mit Angeln. Ist es erlaubt das ich ihm ne unbeharkte angel mit Grummfisch oder sowas in die Hand gebe? Oder darf er garkeinen Kontakt zum Gerät haben? Würde dann auch eine Rute weniger als erlaubt auswerfen (denke mal auch unbeharkt darf man nur die maximal erlaube anzahl an Ruten auswerfen oder?).
Das er keine Behakte Angel handeln darf ist mir bewußt aber unbehakt weiß ich nicht dachte mir da frag ich mal nach.
bzw. der Jugendfischereischein darf ja ohne kurs beantragt werden oder? gibts den nur zu bestimmten zeiten im Jahr oder ginge das immer? Dann wäre ich ja auf der sicheren Seite.
mfg
Hi ich hab da mal ne Frage(bitte nicht direkt hauen ^^ hab noch nicht so den Rechtlichen druchblick).
Also der kleine Bruder meiner Freundin würd gerne mal mit Angeln. Ist es erlaubt das ich ihm ne unbeharkte angel mit Grummfisch oder sowas in die Hand gebe? Oder darf er garkeinen Kontakt zum Gerät haben? Würde dann auch eine Rute weniger als erlaubt auswerfen (denke mal auch unbeharkt darf man nur die maximal erlaube anzahl an Ruten auswerfen oder?).
Das er keine Behakte Angel handeln darf ist mir bewußt aber unbehakt weiß ich nicht dachte mir da frag ich mal nach.
bzw. der Jugendfischereischein darf ja ohne kurs beantragt werden oder? gibts den nur zu bestimmten zeiten im Jahr oder ginge das immer? Dann wäre ich ja auf der sicheren Seite.
mfg
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