Ich habe gerade nachgeschaut und bezüglich der Benutzuzng von Reusen steht nichts drin, doch ist es im Fiuschereierlaubnisschein nicht direkt verboten / erwähnt und im Fischereischein stehen die Schonzeiten für verschiedene Krebsarten.
LG Sebastian
...bezüglich der Benutzuzng von Reusen steht nichts drin, doch ist es im Fiuschereierlaubnisschein nicht direkt verboten / erwähnt...
also ich weiß nicht, man kann ja fast alles biegen wie man das will - aber in meiner sammlung von erlaubnisscheinen, merke wohl, ERLAUBNISscheine, steht in fettdruck drin:
"...wird hierdurch die erlaubnis erteilt, den fischfang mit folgenden geräten auszuüben: (folgt normal 2 handangeln mit je einem haken)."
was nicht erlaubt ist, ist verboten.[/QUOTE]
Sehe ich auch so. :m
Der Threaderöffner fragt nach der Gesetzeslage in Baden Württemberg und nicht nach Berlin oder anderen Bundesländern!Nabend,(Fischereischein A)
Wenn ich das hier lese - ergibt sich für mich folgendes:
§ 1
Fischereischeinpflicht
(1) Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein). Diese erteilt:
1. für Berufsfischer (Fischereischein B),
2. für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit der Handangel oder mit dem Senknetz
Reuse , Netz und co sind nunmal keine Fanggeräte der Angler.
Nur Inhaber des B-Scheines ( welcher Angler hat den?) dürfen Reusen usw. nutzen..
Der Threaderöffner fragt nach der Gesetzeslage in Baden Württemberg und nicht nach Berlin oder anderen Bundesländern!
16 Bundesländer= 16 verschiedene Fischereigesetze
Hallo,
Ich stelle mir gerade die Frage, darf ich als Angelschein-inhaber in Baden-Württemberg mit Reusen auf Krebsfang gehen? |kopfkrat
Ok, also doch nicht alles so einfach??
Ich besitze einen Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein 2012 (Jahreskarte) für den Neckarabschnitt 7. Auf dem Fischereierlaubnisschein steht jedoch GAR NICHTS über Reusen...