Reusefischen-Angelschein?

Sebastar

Member
Hallo,

Ich stelle mir gerade die Frage, darf ich als Angelschein-inhaber in Baden-Württemberg mit Reusen auf Krebsfang gehen? |kopfkrat

Danke im Vorraus, Sebastian
 
G

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Guest
AW: Reusefischen-Angelschein?

Sowas müssten in den Angelpapieren stehn oder einfach mal den Pächter / Verein kontaktieren.
 

Sebastar

Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

Ich habe gerade nachgeschaut und bezüglich der Benutzuzng von Reusen steht nichts drin, doch ist es im Fiuschereierlaubnisschein nicht direkt verboten / erwähnt und im Fischereischein stehen die Schonzeiten für verschiedene Krebsarten.

LG Sebastian
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Reusefischen-Angelschein?

Ich habe gerade nachgeschaut und bezüglich der Benutzuzng von Reusen steht nichts drin, doch ist es im Fiuschereierlaubnisschein nicht direkt verboten / erwähnt und im Fischereischein stehen die Schonzeiten für verschiedene Krebsarten.

LG Sebastian


Sei vorsichtig, und erkundige dich an den richtigen Stellen.
Im Schein steht bestimmt auch kein Verbot vom Dynamit-
fischen. Trotzdem ist es verboten.:m
 

Jose

Active Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

...bezüglich der Benutzuzng von Reusen steht nichts drin, doch ist es im Fiuschereierlaubnisschein nicht direkt verboten / erwähnt...


also ich weiß nicht, man kann ja fast alles biegen wie man das will - aber in meiner sammlung von erlaubnisscheinen, merke wohl, ERLAUBNISscheine, steht in fettdruck drin:
"...wird hierdurch die erlaubnis erteilt, den fischfang mit folgenden geräten auszuüben: (folgt normal 2 handangeln mit je einem haken)."

was nicht erlaubt ist, ist verboten.
 

j.Breithardt

forever young
In stillem Gedenken
AW: Reusefischen-Angelschein?

also ich weiß nicht, man kann ja fast alles biegen wie man das will - aber in meiner sammlung von erlaubnisscheinen, merke wohl, ERLAUBNISscheine, steht in fettdruck drin:
"...wird hierdurch die erlaubnis erteilt, den fischfang mit folgenden geräten auszuüben: (folgt normal 2 handangeln mit je einem haken)."

was nicht erlaubt ist, ist verboten.[/QUOTE]


Sehe ich auch so. :m
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Reusefischen-Angelschein?

Nabend,

Wenn ich das hier lese - ergibt sich für mich folgendes:

§ 1
Fischereischeinpflicht
(1) Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein). Diese erteilt:
1. für Berufsfischer (Fischereischein B),
2. für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit der Handangel oder mit dem Senknetz
(Fischereischein A)

Reuse , Netz und co sind nunmal keine Fanggeräte der Angler.
Nur Inhaber des B-Scheines ( welcher Angler hat den?) dürfen Reusen usw. nutzen..
 

reticulatus

Active Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

Nabend,

Wenn ich das hier lese - ergibt sich für mich folgendes:

§ 1
Fischereischeinpflicht
(1) Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein). Diese erteilt:
1. für Berufsfischer (Fischereischein B),
2. für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit der Handangel oder mit dem Senknetz
(Fischereischein A)

Reuse , Netz und co sind nunmal keine Fanggeräte der Angler.
Nur Inhaber des B-Scheines ( welcher Angler hat den?) dürfen Reusen usw. nutzen..
Der Threaderöffner fragt nach der Gesetzeslage in Baden Württemberg und nicht nach Berlin oder anderen Bundesländern!

16 Bundesländer= 16 verschiedene Fischereigesetze
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Reusefischen-Angelschein?

Aha , und in BW gibt es keinen Fischreischein B? Und es sind auch keine Fängeräte für Angler vorgeschrieben??
Ich könnte dort , insoweit ich das Fischreirecht habe , einfach so ein Gewässer bewirtschaften incl der Nutzung von Fischereigeräten? All das ohne besondere Befähigung bzw. Nachweis einer selbigen.

Schau an - DAS wußt ich nicht.
 

Jose

Active Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

Der Threaderöffner fragt nach der Gesetzeslage in Baden Württemberg und nicht nach Berlin oder anderen Bundesländern!

16 Bundesländer= 16 verschiedene Fischereigesetze

also, wenn du das sooo genau nimmst, dann lies noch mal:
Hallo,

Ich stelle mir gerade die Frage, darf ich als Angelschein-inhaber in Baden-Württemberg mit Reusen auf Krebsfang gehen? |kopfkrat

was immer er auch meint mit angelschein-inhaber, ich meine mal geprüft und erlaubnisschein-inhaber, nach gesetzeslagen hat er sicher nicht gefragt.

ein blick auf seinen angelschein dürfte ihm wohl sagen, was er darf.

der angelschein, besser erlaubnisschein, sagt eben genau das: das ist erlaubt (an diesem gewässer) und jenes ist verboten.

ist das so schwer?
 

Sebastar

Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

Ok, also doch nicht alles so einfach??

Ich besitze einen Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein 2012 (Jahreskarte) für den Neckarabschnitt 7. Auf dem Fischereierlaubnisschein steht jedoch GAR NICHTS über Reusen...
Im Paragraph 5 der "Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum
zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg
(Landesfischereiverordnung - LFischVO -)" steht jedoch unter dem Begriff "Fischerei mit Reusen" folgendes:
"Die Reusen müssen so aufgestellt werden, daß der erste Bügel am Reuseneingang unter Wasser steht. Zu fremden Reusen ist ein Abstand von mindestens 20 m einzuhalten. Ausgelegte Reusen sind fischereigerecht zu warten."
Wie schon gesagt , ich fische in Baden Württemberg...

MFG, Sebastian
 

Jose

Active Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

Ok, also doch nicht alles so einfach??

Ich besitze einen Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein 2012 (Jahreskarte) für den Neckarabschnitt 7. Auf dem Fischereierlaubnisschein steht jedoch GAR NICHTS über Reusen...

sebastian, steht da was über Carbid, langleinen, harpunen, kokkelkörner oder sonstwas?

schreib doch mal, WAS da steht.
ich rate mal "erlaubnis erteilt zum..."

langsam wirds hardcore #d
 

Sebastar

Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

hallo,

Kurz,
Weiß es jemand genau ob man es darf, ODER NICHT...
Der jenige der es sicher weiß, hebe bitte die hand #h
, die die es nicht wissen bitte haltet euch zurück... |supergri

MFG, Sebastian
 

Jose

Active Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

mach doch erstmal ne konkrete ansage: was steht auf deinem schein, was dir erlaubt ist!

ansonsten folge doch deinem eigenen appell:
", die die es nicht wissen bitte haltet euch zurück... |supergri"
 

Jose

Active Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

antilopenschiessen in irgendwo-in-afrika, granaten evtl. auch.

wenn etwas erlaubt ist, dann kommt als nächstes die frage: WEM ist das erlaubt?

dem einfachen spottangler eventuell nicht, dem berufsfischer schon.
ich warte auf die ihm erteilten erlaubnisse auf seinem angelschein, mit anderen worten, ich warte auf sein "butter bei die fische".
huhu, TE?!
 

Jose

Active Member
AW: Reusefischen-Angelschein?

@mmaier1

geht doch am thema vorbei.
was landesgesetze erlauben ist doch nur der korridor, in dem sich bewegt werden kann.
und diesen korridor kann der erlaubnisscheinherausgeber nach belieben einschränken.
und der TE scheint eben einen solchen schein sein eigen zu nennen.
was da ERLAUBT bzw. reglementiert wird ist allein für ihn maßgebend.

mal wieder eine AB-diskussion nach der "eigentlich-toter-köderfisch"-logik.

...warten auf den TE...
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Reusefischen-Angelschein?

Hallo,

ich darf nur Fanggeräte einsetzen, die auf dem Erlaubnisschein aufgeführt sind.

Selbst wenn das jeweilige LFischG Reusen erlaubt, muss der Inhaber des Fischrechtes sie für sein Gewässer nicht freigeben.

Ist die Reuse auf der Erlaubnis nicht aufgeführt und ich setze diese trotzdem ein ist dies, nach § 293 StGB in Verbindung mit § 294 StGB, eine Fischwilderei, da ich für die Reuse keine Erlaubnis habe.

SNEEP
 
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