Ralle 24
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AW: Reusefischen-Angelschein?
Kurz und präzise auf den Punkt gebracht.#6
Normalerweise steht auf den Erlaubnisscheinen irgendwas von "erlaubt mit zwei Handangeln..tralala" .
Das ist dann auch der Umfang des erlaubten.
Hallo,
ich darf nur Fanggeräte einsetzen, die auf dem Erlaubnisschein aufgeführt sind.
Selbst wenn das jeweilige LFischG Reusen erlaubt, muss der Inhaber des Fischrechtes sie für sein Gewässer nicht freigeben.
Ist die Reuse auf der Erlaubnis nicht aufgeführt und ich setze diese trotzdem ein ist dies, nach § 293 StGB in Verbindung mit § 294 StGB, eine Fischwilderei, da ich für die Reuse keine Erlaubnis habe.
SNEEP
Kurz und präzise auf den Punkt gebracht.#6
Normalerweise steht auf den Erlaubnisscheinen irgendwas von "erlaubt mit zwei Handangeln..tralala" .
Das ist dann auch der Umfang des erlaubten.