Schlupflöcher und Grauzonen

S

Sharpo

Guest
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Ja ist es, weil man besser ein generelles Kunstköderverbot hätte dann einrichten sollen oder das gezielte Angeln auf Zander und Hecht verbieten.

Somit kann man gezielt diese Wortklauberei aus dem Wege gehen.

Aber offenbar darf man nun mit Blinker, Wobbler und was weiss ich gezielt auf Hecht und Zander.

Ist es so schwer zu verstehen?

Wenn ich solch ein halbgarenes Verbot auf den Weg bringe muss man sich als Gewässerwart etc. nicht wundern.
Dafür kann man dann nicht die Angler verantwortlich machen welche nun den alten Blinker oder Wobbler rauskramen und den Hintergrund nicht kennen.

Wenn man das Angeln nicht will, heisst es Kunstköderverbot oder gezieltes beangeln von Hecht u. Zander verboten.
Falls es nicht schon im Fischereigesetz oder Verordnung steht.

Wie man dies dann schlussendlich nachweisen will....

Wenn ihr nicht eindeutig kommunizieren könnt was ihr wollt, ist es nicht die Schuld des Anglers!

Und dies ist dann nicht Grauzonen ausnutzen, Grenzen ausreizen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

na also, ohne einen anderen anzumachen - geht doch..

Alle so weitermachen, dann kein Problem mit Mod.

Danke..
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

und ich sehe es so:

Also ich finde den "Sport" alles bis zur Grenze ausreizen zu müssen nicht in Ordnung.

Ich finde sinnlose Verbote nicht Ordnung, die zum ausreizen aufreizen..

Mehr Verbot bedeutet AUTOMATISCH immer mehr Verstösse, was wieder neue Verbote nach sich zieht.....

Statt dessen mal durchforsten und EINFACHE; VERNÜNFTIGE Regeln aufstellen, wenn man meint, über das Gesetz hinausgehende Regeln zu brauchen für sein Gewässer/gegen Angler.

Zurück zu meiner These :
Beides stimmt in meinen Augen, je nach Situation.

Es gibt eben auf beiden Seiten solche und solche....
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Und wenn daraufhin ein Verantwortlicher ein komplettes Raubfischangelverbot erlässt, zeigt dies eigentlich nur seine Unfähigkeit oder mangelnden Willen sich mit geeigneten Lösungen zu beschäftigen.

Ich könnt verstehen, wenn man dann ein rigoroses Verbot erlässt. Ich würde mich auch nicht am Ring durch die Nase vorführen lassen.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Ich könnt verstehen, wenn man dann ein rigoroses Verbot erlässt. Ich würde mich auch nicht am Ring durch die Nase vorführen lassen.
es geht also nicht um Gewässer, Angler und Fische, sondern ums nicht vorführen lassen von Funktionären?

Hatte ich in der Eingangsfrage anders verstanden...

Dann gibts nur eine Lösung:
Statt dessen mal durchforsten und EINFACHE; VERNÜNFTIGE Regeln aufstellen, wenn man meint, über das Gesetz hinausgehende Regeln zu brauchen für sein Gewässer/gegen Angler.

......

Es gibt eben auf beiden Seiten solche und solche....

Wer Regeln aufstellen will, sollte dazu die rechtliche, soziale und semantische Kompetenz haben, sonst wird das nie was..
 

ronram

...
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Hallo,

(...)

Manche sehen diese Jungs als Freiheitskämper gegen die Bürokratie, andere fragen sich, ob das wirklich sein muss.

Wie seht ihr das?

Habt ihr ähnliche Erfahrungen?

Es gibt sinnvolle Regeln und es gibt bürokratische Schikane.

In meiner Jugend war ich in einem Verein, der in der Hechtschonzeit die Verwendung von Kunstködern >5cm untersagt hat. Das war ok. Auf Barsch konnte man mit 4,5cm Ködern immer noch. Zwar musste man (gerade als junger Angler) von Zeit zu Zeit dem ein oder anderen älteren Moralapostel die Gewässerordnung erklären, aber sonst war das recht harmlos.

Gefangene Döbel sind zu entnehmen... Diese Regel war natürlich nicht so schön. Auf meine Nachfrage, ob das eine Hegemaßnahme sei, musste ich leider mit einem konsequenten Zurücksetzen aller unbeabsichtigt gefangener Döbel reagieren. Mir konnte man nämlich keine konkrete Antwort geben und ich werde den Teufel tun und einen Fisch töten, mit dem ich überhaupt gar nichts anfangen kann und dessen Entnahme nicht mit der puren Entnahme begründet werden kann.
Klar, macht der Fischereiberechtigte seine eigenen Regeln, aber auch die haben Grenzen. Mag der Verein keine Döbel in seinem Fluss, hat die Döbelentnahme aber in keiner Weise als Hegemaßnahme festgelegt, dann kann mich der Verein mal. Ganz einfach. Pech.

Und jetzt angel ich am Rhein (NRW).
Hier darf ich das ganze Jahr über Barsche fangen...
Und ich muss auch keinen Kescher mitführen...
Das ruft schonmal die moralisch Überlegenen auf den Plan.
Erlebt man hier häufiger. Damit lernt man aber auch umzugehen. :)
 

Franz_16

Mitglied
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Erlaubtes Fanggerät:

Friedfische, Aale, Quappen, Salmoniden:
2 Handangeln

Raubfische:
1 Handangel

--
Bei diesem Regelwerk eine "tote Rute" mit Köfi auf Hecht auslegen.
Mit der 2. Rute aktiv mit einem 3er Mepps auf Forellen angeln.

Wie beurteilt ihr sowas?
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Um bei dem Beispiel zu bleiben.

Wenn die Verwendung von Gummifischen verboten ist, und da erklärt mir jemand, das sei schließlich kein Gummifisch sondern ein Gummikrebs, dann braucht es keine semantische Kompetenz.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

dann braucht es keine semantische Kompetenz.
Doch.
Scheinbar schon
Kunstköder
Gummiköder
je nachdem, was man warum nicht will...


Erlaubtes Fanggerät:

Friedfische, Aale, Quappen, Salmoniden:
2 Handangeln

Raubfische:
1 Handangel

--
Bei diesem Regelwerk eine "tote Rute" mit Köfi auf Hecht auslegen.
Mit der 2. Rute aktiv mit einem 3er Mepps auf Forellen angeln.

Wie beurteilt ihr sowas?
Da darf man mit 3 Ruten angeln, ist doch klar..
:q:q:q
 

geomas

Swing is mein Ding
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Erlaubtes Fanggerät:

Friedfische, Aale, Quappen, Salmoniden:
2 Handangeln

Raubfische:
1 Handangel

--
Bei diesem Regelwerk eine "tote Rute" mit Köfi auf Hecht auslegen.
Mit der 2. Rute aktiv mit einem 3er Mepps auf Forellen angeln.

Wie beurteilt ihr sowas?

Mein Rest an „gesundem Menschenverstand” würde „NÖ! Also so gehts nicht.” sagen.
Bei fragwürdigen Formulierungen in der Gewässerordnung versuche ich den Sinn hinter dem Passus zu ergründen, entweder durch Nachfragen (ist hier schwierig) oder eben durch Nachdenken...
 

Jose

Active Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

ich suche nicht nach schlupflöchern.
finde mich aber zu oft in grauzonen.
dropshot ist so ein thema. köderverbot ist immer kukö.
wurm?
geht, geht nicht?

wenns das modische, oft blöde denglisch nicht gäbe, dann gäbs auch mehr klarheit (jaja, keine schwere kindheit aber kommunikationswissenschaften...)

geht sehr oft um sprache: um sich evtl. zu verstehen bedarf es auf jeden fall eines gemeinsamen zeichenvorrats (pool).

bitte, wo haben wir den, wenn die einen dropshot mit konservativem köder (wurm) praktizieren und die andern (ich z.b.) mit wurm spürangele?

spürangelei verboten hab ich noch nie gelesen.

ist echt n kack, welche koryphäen bei vereinen und höher regeln formulieren - und oftmals wirklich der strukturierten differenzierten deutschen sprache hilflos gegenüber stehen.


aber wenn ich so an meinen leider nicht mehr verortbaren lieblingströöt im AB denke, dann muss ich doch schmunzelnd an mein köpfchen fassen: da gings um nen mit köfis im eimer ertappten ABler, der gegen argumentierte, dass die fast erstickten fische eigentlich tot wären, also angeln mit lebendem nicht angekreidet werden könne...


"eigentlich tot", intellelle spitzenleistung. dem würde ein baustrahler keinen graubereich erleuchten


oops, fast vergessen: dropshot (hyper hyper) hieß früher nicht nur spürangelei - sondern wurde erflogreich ausgeübt - auf alle fische!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Folgendes Beispiel: Ich habe im Juni vor einge Jahren mal mit Tauwurm und Dropshot gefischt. Da kam ein Hobbyblockwart des Weges und meinte, das sei verboten, es handle sich ja um Spinfischen. Im Erlaunnisschein stand aber explizit Spinnfischen mit Kunstködern (wegen der Zanderschonzeit). Nun, ich fühlte mich im Recht, denn die Dropshotangelei mit Tauwurm verstiess wohl nicht gegen den Sinn und Zweck des Verbots.

Siehst du, deswegen steht in der Lfvo von RLP noch der Zusatz "...und Systeme..." und damit hat sich das DS Fischen mit Tauwurm auch schon (richtigerweise) erledigt weil man damit neben Barschen auch ganz toll Zanderböcke vom Nest klauben kann.

Hallo,
Das Bootsfischen ist verboten = Bellyboot ist kein Boot sondern eine Wathilfe.
Das ist (auch nach Ansicht der WaPo) ein Boot und Folgerichtig benötigt man in RLP in unserem Rheinabschnitt auch dafür einen Nachenschein.

Regeln sind nun mal da und wenn jemanden eine Regel stört kann er sie hinterfragen und alles daran setzen diese zu ändern oder abzuschaffen.
Aber dazu müßte man sich ja leider engagieren und mit Amtspersonen herumschlagen - deswegen haben da halt manche keine Lust zu und biegen sich diese zurecht.
Mit der bekannten Folge das noch mehr (unsinnige) Regeln kommen...
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Mit der bekannten Folge das noch mehr (unsinnige) Regeln kommen...
In Bürokrateutonien...

Das Problem mit immer neuen, oft sinnfreien Regeln gibts in der Ausbreitung sonst nirgends wie bei uns (weil eben auch so viele Amateure/Ehrenamtler noch zusätzliche Regeln machen).

Woanders in Europa und der Welt sind aber gesetzliche Regelungen nicht nur oft klarer und einfacher, bei nachgewiesenen Verstössen wird man da auch anders bestraft.

Hängt halt alles immer mit allem zusammen..

Also ich finde den "Sport" alles bis zur Grenze ausreizen zu müssen nicht in Ordnung.

Ich finde sinnlose Verbote nicht Ordnung, die zum ausreizen aufreizen..

Mehr Verbot bedeutet AUTOMATISCH immer mehr Verstösse, was wieder neue Verbote nach sich zieht.....

Statt dessen mal durchforsten und EINFACHE; VERNÜNFTIGE Regeln aufstellen, wenn man meint, über das Gesetz hinausgehende Regeln zu brauchen für sein Gewässer/gegen Angler.

Zurück zu meiner These :
Beides stimmt in meinen Augen, je nach Situation.

Es gibt eben auf beiden Seiten solche und solche....

Auch nochmal, weils da einfach ein paar nette Beispiele gibt:
[youtube1]h1xAlh9BV1k[/youtube1]
https://www.youtube.com/watch?v=h1xAlh9BV1k

Das dazugehörende Thema:
Kuriose Regeln am Wasser
 

fusselfuzzy

Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Meine Meinung:

Je mehr Grauzonen ausgenutzt werden desto mehr und enger Verbote!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Meine Meinung:
Je mehr Verbote kommen, desto eher werden Grauzonen ausgenutzt.

Und desto mehr Verbote kommen...

Wenn es Bewirtschafter/Verbieter nicht schaffen einfache, sinnvolle, allgemein akzeptierbare UND nachvollziehbare Regeln zu schaffen, wird sich die Spirale so oder so weiterdrehen..

Hat was von Ei und Henne - was war zuerst da???
 

fusselfuzzy

Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Da aber EI und Henne schon da, warum dann noch das Risiko eingehen und für eine Verschärfung sorgen?
 

Franz_16

Mitglied
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Woanders in Europa und der Welt sind aber gesetzliche Regelungen nicht nur oft klarer und einfacher, bei nachgewiesenen Verstössen wird man da auch anders bestraft.

Da ist schon was dran. Auf diese "Spitzfindigkeiten" lässt man sich als Angler manchmal auch deshalb ein, weil man weiß dass es gerade wenn die Sache etwas unklar ist kaum eine scharfe Sanktionierung gibt.

Im Ausland gibts oftmals deutlich weniger Regeln - aber auch saftige Strafen.
Wenn ein 4-stelliger Betrag im Raum steht überlegt man sich vielleicht eher ob man es "drauf ankommen" lässt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Da aber EI und Henne schon da, warum dann noch das Risiko eingehen und für eine Verschärfung sorgen?
Die kommt ja eh...

Anders gefragt:
Warum machen die Bewirtschafter nicht einfach sinnvolle und nachvollziehbare Regeln statt immer neuer?

Das Schlimme ist ja, dass viele Regeln auch nicht (einfach/leicht) verständlich sind und Angler einfach nicht wissen (können), was das eigentlich bezwecken soll.

Beispiel von Franz ist da klasse:
Erlaubtes Fanggerät:

Friedfische, Aale, Quappen, Salmoniden:
2 Handangeln

Raubfische:
1 Handangel

--
Bei diesem Regelwerk eine "tote Rute" mit Köfi auf Hecht auslegen.
Mit der 2. Rute aktiv mit einem 3er Mepps auf Forellen angeln.

Wie beurteilt ihr sowas?
Da darf man mit 3 Ruten angeln, ist doch klar..
:q:q:q

Genauso manches Beispiel aus dem Video...

Es gibt eigentlich KEINE Grauzone.

Entweder etwas ist erlaubt, oder nicht.

Und es ist Aufgabe des Bewirtschafters/Verbieters, das EINDEUTIG und KLAR zu formulieren...

Und wenn ihm da die semantische/juristische/soziale Kompetenz fehlt, muss er es entweder lernen oder jemand beauftragen, der es kann.
 

fusselfuzzy

Member
AW: Schlupflöcher und Grauzonen

Da ist schon was dran. Auf diese "Spitzfindigkeiten" lässt man sich als Angler manchmal auch deshalb ein, weil man weiß dass es gerade wenn die Sache etwas unklar ist kaum eine scharfe Sanktionierung gibt.

Im Ausland gibts oftmals deutlich weniger Regeln - aber auch saftige Strafen.
Wenn ein 4-stelliger Betrag im Raum steht überlegt man sich vielleicht eher ob man es "drauf ankommen" lässt.

#6#6#6
 
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