In einem konkreten, auch im AB breitgetretenem Fall, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg 2016 ein Zurücksetzen sehr ausgewogen und differenziert betrachtet. Dies ist für mich aussagekräftiger als eine sehr pauschale Argumentation eines Gerichtes zur Widerlegung eines zwiespältigen Klägers in einer an sich anders geartetem Sachverhalts.