Vereinsarbeit und Vorstrafen

Guten Mittag,
aus aktuellem Anlass frage ich hier nach, wie es mit Vorstandsarbeit und Vorstrafen bei euch im Verein aussieht.
Bei uns wird bei der Aufnahme in den Verein eine "Unbescholtenheit" vorraus gesetzt.
Jetzt hat sich ein Mitglied für Vorstandsarbeit gemeldet, der zur Zeit für 2 Jahre auf Bewährung ist.
Gibt es dazu in anderen Vereinen diesbezüglich Regelungen?
Schließlich ist ein verurteilter Steuerbetrüger auch Präsident eines der größten Fußballvereine. Also scheint das prinzipiell erstmal kein Problem zu sein.
 

Lajos1

Well-Known Member
Guten Mittag,
aus aktuellem Anlass frage ich hier nach, wie es mit Vorstandsarbeit und Vorstrafen bei euch im Verein aussieht.
Bei uns wird bei der Aufnahme in den Verein eine "Unbescholtenheit" vorraus gesetzt.
Jetzt hat sich ein Mitglied für Vorstandsarbeit gemeldet, der zur Zeit für 2 Jahre auf Bewährung ist.
Gibt es dazu in anderen Vereinen diesbezüglich Regelungen?
Schließlich ist ein verurteilter Steuerbetrüger auch Präsident eines der größten Fußballvereine. Also scheint das prinzipiell erstmal kein Problem zu sein.
Hallo,

also ich wäre da skeptisch. Einen wegen Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl verurteilten würde man vermutlich ungern in der Verwaltung sehen.
Zu anderen Fällen halte ich mich mal zurück, da ich bei solchen Sachen ziemlich kleinlich bin und wahrscheinlich schlecht als Massstab dienen kann.
Aber 2 Jahre auf Bewährung ist schon eine Hausnummer (meinen Juristen). Die Allgemeinheit hält so etwas meist für einen besseren Freispruch:rolleyes:.
Und der U. H. ist halt ein ganz ein Ausgschamter (wie wir hier sagen) und als Massstab taugt der auch nicht.

Gruß

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,
Aber 2 Jahre auf Bewährung ist schon eine Hausnummer
Ich lese das so, dass die Bewährungszeit 2 Jahre beträgt, nicht die eigentliche Strafe.

Unter 2 Jahre Bewährungszeit kann das Gericht m.W. gar nicht gehen.

Welche Straftat verübt wurde und wie hoch das Strafmaß war, geht aus dem Posting nicht hervor.

Ob man glaubt, dass jemand Vertrauen verdient und für den Verein wertvolle Arbeit leisten wird, hängt vermutlich immer vom Einzelfall ab.
 

Lajos1

Well-Known Member
Hallo,

Ich lese das so, dass die Bewährungszeit 2 Jahre beträgt, nicht die eigentliche Strafe.

Unter 2 Jahre Bewährungszeit kann das Gericht m.W. gar nicht gehen.

Welche Straftat verübt wurde und wie hoch das Strafmaß war, geht aus dem Posting nicht hervor.

Ob man glaubt, dass jemand Vertrauen verdient und für den Verein wertvolle Arbeit leisten wird, hängt vermutlich immer vom Einzelfall ab.
Hallo,

wenn es so ist wie Du schreibst, kann es auch etwas harmloser sein. Ein Kartelbekannter von mir bekam das auch mal, als er zum dritten Mal betrunken auf dem Fahrrad erwischt wurde. Strafe: 1200 Euro, zwei Monate mit Bewährung und dies zwei Jahre zur Bewährung. Dazu war der Führerschein weg, nicht als Strafe sondern wegen Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit dem Alkoholgenuss (oder etwas ehrlicher: Alkoholgesaufe). Die Neuerteilung des Führerscheins wurde von einer MPU abhängig gemacht - der hat bis heute keinen Führerschein mehr und das ganze ist schon rund 15 Jahre her.
Aber in der Verwaltung von meinem Angelverein möchte ich den auch nicht haben.

Gruß

Lajos
 

Danielsu83

Well-Known Member
Hallo,

würde für mich stark davon abhängen weswegen er eine Bewährungsstrafe bekommen hat und für welches Amt er sich einbringen möchte.

Mfg

Daniel
 
Bewährung heißt eigentlich Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Im beschriebenen Fall geht es um Paragraph 174Stgb. Allerdings geht es nicht um Jugendarbeit sondern Vereinsleitung.
Es geht mir mehr darum zu erfahren, wie andere Vereine so etwas sehen und ob es entsprechende Passagen in der Satzung gibt. Den anderen Vorstandsmitgliedern ist die Vorstrafe bekannt.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
Er ist noch auf Bewährung laut des Eingangspostings... Das heißt, dass er dem Staat gegenüber noch seine Sühne und Zuverlässigkeit über Zeitraum X schuldet.

Ist dieser Zeitraum verstrichen, ist dieses Vergehen gesühnt- Punkt!

Vor Ablauf dieses Zeitraums würde ich ihm keinen Zugang zu irgendwelchen Positionen oder Ämtern gewähren - ebenfalls Punkt!
 
Nur am Rande: Zumindest für die Jugendarbeit gibt's da keinen Punkt. Der Eintrag im Führungszeugnis bleibt extrem lange und Jugendarbeit ist damit fast auf ewig verschlossen.

Da es hier um eine Vereinsleitung und nicht Jugendarbeit geht, ist das etwas anderes und nicht direkt vergleichbar.
 

schwerhoeriger

Well-Known Member
Holla,

bei uns war mal der Gerätewart sogar ein EX-Knacki der war wegen Diebstahl / Raub eingesessen. Der hat aber für den Verein geglüht da hat alles gepasst uns ist nix weg gekommen liegt aber auch schon über 30 Jahre zurück. Das der im Knast war ist erst später rausgekommen und es wurde da auch nichts geändert.
Wir haben so etwas nicht in der Satzung und bei uns ist es aber auch so, dass ja keiner mehr etwas im Vorstand machen will.
Man muss das einfach abwägen wie die Person ist aber ein No Go wär ganz klar wenn der wegen Körperverletzung bestraft wurde.

Grussen Michael
 

daci7

Käpt'n Iglo
Fast jeder hat eine zweite Chance verdient... wenn ihr gut mit ihm zurecht kommt, und er sich vorher schon aktiv ins Vereinsleben eingebracht hat...
Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein....
174 Stgb ist weder besoffen Auto fahren, noch Steuern oder Würstchen klauen.
Ich schließe mich Taxidermist an. Ich würde nicht mit ihm zusammenarbeiten können.
 

Floma

Well-Known Member
Habt ihr in eurer Satzung nur die Unbescholtenheit aufgeführt oder auch den konkreten strafrechtlichen Kontext?
Wenn der Begriff ohne Spezifizierung steht und der aktuelle Vorstand den Bewerber mehrheitlich unbescholten bewertet, erfüllt er meiner Einschätzung nach die satzungsmäßige Voraussetzung. Somit ist die Hauptversammlung am Zuge, mittels Wahl über das Amt zu entscheiden. Der Hinterzimmer-Anteil muss in meinen Augen so klein wie möglich bleiben (Edit: bei der Postenbesetzung).

Bei uns würde ich das theoretisch genau so handhaben. Wir haben den Passus aber gar nicht in der Satzung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bertone

Well-Known Member
Ich wollte jemanden mit einem solchen Delikt nicht mal im Verein haben, geschweige denn im Vorstand?
Das ist schon was anderes, als mal besoffen den Führerschein zu verlieren, was mir selbst auch schon passiert ist.

Jürgen
Das ist exakt solange etwas anderes, bis man neben der zerissenen Leiche des Bruders steht, sogar als Laie weiß, dass nichts mehr getan werden kann, und alles nur wegen eines besoffenen Arschlochs, das nicht fähig ist seinen Alkoholkonsum entsprechend zu steuern.
 

daci7

Käpt'n Iglo
Das ist exakt solange etwas anderes, bis man neben der zerissenen Leiche des Bruders steht, sogar als Laie weiß, dass nichts mehr getan werden kann, und alles nur wegen eines besoffenen Arschlochs, das nicht fähig ist seinen Alkoholkonsum entsprechend zu steuern.
Nein, es ist etwas anderes.
Es gibt eine riesen Spannbreite in beiden Fällen, klar. Aber während Trunkenheit am Steuer eben oft glimpflich ausgeht tut es das bei sexuellem Missbrauch Schuzbefohlener eben nie.
Ich will hier explizit keine Lanze brechen für beteunkenes Fahren aber es ist eben trotzdem ein riesiger Unterschied.
 
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