Hier mal die Erläuterung des Ruhrverband zu den Fangbegrenzungen.
Zu lesen auf der Seite des Ruhrverbandes
www.angeln-im-sauerland.de unter Aktuelles.
Zitat Anfang
"Bereits zu Jahresbeginn erreichen uns vermehrt Rückfragen hinsichtlich der ab 01.01.2024 geltenden Fischereilichen Bestimmungen, speziell zu den täglichen Fangbegrenzungen, weshalb wir euch diese nochmal im Detail erläutern möchten.
Fangbegrenzung je nach Vorkommen an Möhne-, Henne-, Sorpe-, Bigge-, Lister- und Ennepesee:
- Es ist verboten, an einem Tag insgesamt mehr als 2 Fische der Arten Hecht, Forelle, Zander, Große Maräne sowie Flussbarsche > 35 cm zu fangen (Beispiel: 1 Hecht + 1 Zander = 2 Fische der genannten Arten);
Dies bedeutet im Detail, dass die Angelfischerei nach dem Fang von
zwei der oben genannten Fischarten auf diese Arten einzustellen ist, unabhängig von der Verwendung nach dem Fang.
Die Angelfischerei auf Arten, die diesen Fangbegrenzungen nicht unterliegen (z.B. Flussbarsche < 35 cm, Kleine Maräne, Aal, Brasse, Karpfen, Rotauge usw.) ist weiterhin gestattet.
Wir hoffen euch die aktuellen Begrifflichkeiten verständlicher gemacht zu haben.
Euer Team der Ruhrverbands-Fischerei"
Zitat Ende
Laut Rücksprache mit dem RV hat das auch Wirkung für die Gewässer, die oben nicht aufgelistet sind.
Bedeutsam für die Angelei an Verse und Fürwigge ist, dass diese Regelung sinngemäß auch dort angewandt werden muss.
SIEHE OBEN:
Dies bedeutet im Detail, dass die Angelfischerei nach dem Fang von
zwei der oben genannten Fischarten auf diese Arten einzustellen ist, unabhängig von der Verwendung nach dem Fang.
Dies ist entsprechend anzuwenden auf die Regeln an der Verse nach den FANG von drei Forellen oder Saiblingen.
Bzw. an der Fürwigge nach dem Fang von zwei Forellen oder Saiblingen.
Ich hoffe, ich konnte etwas zur Klärung beitragen.
Beste Grüße
Heinrich