Welsangler in Freiburg zu Hause von Polizei durchsucht. Verdacht auf C&R

UMueller

Well-Known Member
Warum man dort mit solcher Vehemenz und mit solch großem Aufwand an Personal- und Sachkosten nach vermeintlichen C&R fandet wundert mich aber rotzdem.
Vermutlich hat Petra da eine gute Portion Vitamin B . Wir dürfen nicht vergessen das dieser Verein jegliches Angeln verbieten will. Bei den Posern und C&R fangen sie an. Danach kommt der gewöhnliche Angler. Es wird langsam Zeit für Gegenwind
 

Kolja Kreder

Mitglied
So jetzt ich als interessierter Rechtslaie wieder:geek:
Nach §17 sind ja dann "länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden" der Vorwurf.

Wie weist der Staatsanwalt das länger anhaltende Leiden eigentlich nach, wenn das wissenschaftlich gar nicht geklärt ist? Muss das nicht zweifelsfrei bewiesen werden?

Und ich hab noch einen (jetzt mal allgemein beim Angeln, Drillen): Wieso spricht man bei dem "vernünftigen Grund" von einem "Rechtfertigungsgrund"? Das steht doch im Tatbestand. D.h. wenn das Angeln ein "vernünftiger Grund" ist, ist der Tatbestand nicht erfüllt und fertig mit der Kiste. Rechtfertigungsgründe werden doch erst später geprüft, d.h. einen Rechtfertigungsgrund braucht man doch nur, wenn der Tatbestand erfüllt ist, oder?:geek:geek:geek

Herrlich, was für blöde Fragen man nach 2 Std. Youtube-Strafrecht stellen kann:D:D:D
...gut, falls Kolja antwortet steh ich vermutlich doof da, aber was solls:XD

Deine Fragen sind überhaupt nicht doof. Gerade die letzte Frage ist sogar überaus berechtigt. Der "vernünftige Grund" steht im Tatbestand. Genau über diese Frage existiert ein Meinungsstreit in der Wissenschft. Diesen jetzt darzulegen wäre zu aufwendig. Es bringt auch nicht viel, weil diese Frage eher akademisch ist und in der Praxis nicht wirklich relevant ist. Der BGH sieht in dem "vernünftigen Grund" ein Merkmal der Rechtfertigung. Allerdings reicht er weiter, als die gesetzlich normierten Rechtfertigungsgründe (wie z.B.: Notwehr, Nothilfe usw.). Hier können auch Gewohnheitsrecht oder gelebte Bräuche durchaus rechtfertigend wirken. Wenig relevant ist die Einordnung, weil auch eine Rechtfertigung die Strafbarkeit vollständig entfallen lässt und das nichtvorliegen einer Rechtfertigung ebenfalls von der StA bewiesen werden muss. Ist eine Tat gerechtfertigt, dann ist sich generel nicht strafbar. Anders bei Entschuldigungsgründen. Die lassen die Strafbarkeit nicht generell entfallen, sondern müssen in der Person des Täters vorliegen und sind individuell zu prüfen.

Zum nächsten Problem: Die Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen im § 17 TSG. Die waren schon Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG. Wir haben im deutschen Strafrecht nämlich ein Bestimmtheitsgebot. Eine Strafnorm mus so beschaffen sein, dass der Bürger selber zu jederzeit wissen kann, was Recht und was Unrecht ist. Klar, dass dies bei dieser unbestimmten Norm vor dem BVerfG landen musste. Im Ergebnis sagete das BVerfG, dass § 17 TSG mit viel gutem Willen gerade noch bestimmt genug ist. Es stellt sich aber die Frage, zu wessen Lasten es denn geht, wenn eine strafbare Handlung aussschließlich auf die Unbestimmtheit der Norm zurückzuführen ist. Auch hierzu gibt es ein Urtei und das ist noch gar nicht so alt. Es war die Entscheidung über das Schreddern von Eintagsküken. (Landgericht Münster mit Beschluss vom 7.3. 2016 – 2Kls 540 JS 290/ 15 – 7/15) Das LG Münster äußerte Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 17 TSG. Wenn man aber nun das Bestimmtheitsgebot schon soweit "ausleiert", dann ist es Aufgabe des Gesetzgebers hier in den Spezialgesetzen (für uns das LFischG) Klarheit zu schaffen. Das LG Münster führt weiter aus, dass es nicht Aufgabe der Strafrichter sein kann, in diese Spetzialgesetze das TSG von Außen einschränkend hineinzuinterpretieren. In einfachen Worten: Der Gesetzgeber soll z.B. das LFischG so klar formulieren, dass klar ist, was man darf und was man nicht darf. Mit dieser Thematik hat sich Grünknochen beschäftigt und ich erlaube mir ihn an diesem Punkt zu zitieren:

"Ich halte diesen Ansatz für richtig. Bedeutet: Das Angeln selbst bedarf keiner besonderen Rechtfertigung oder gar Motivforschung. Die Rahmenbedingungen bestimmt das jeweilige Landesfischereigesetz selbst. Finden sich in diesem Gesetz – seiner Rechtsnatur nach übrigens Ordnungsrecht – keine Aussagen zum Thema Entnahmepflicht, gibt es sie nicht und es verbietet sich, diese über §§ 17,18 TSG hineinzuinterpretieren."

(Wie ihr seht, tauschen wir uns regelmäßig aus. Unsere Rechtsauffassungen sind nahezu deckungsgleich. Dies gilt auch für Elmar Weber, mit dem ich auch immer wieder in Kontakt stehe. Wenn ich hier was juristisches schreibe könnt ihr also davon ausgehen, dass das nicht nur meine Meinung ist.)

Leider folgen die Amtsgerichte noch nicht der Auffassung des LG Münster und der daraus entwickelten Argumentation von Grünknochen. Was nicht ist, kann aber noch werden.

Die Amtsgerichte machen sich die Sache bei der Frage von "länger anhaltendem Leid" recht einfach. Sie lassen diese Frage von einem Gutachter (meist Amtstierarzt) bewerten und folgen dann seiner Empfehlung. Der Argumentation von Jendrusch & Arlinghaus, dass der Angler jedenfalls keinen vorsätzlichen Verstoß gegen das TSG begeht, wenn in der Wissenschaft höchst umstritten ist, ob Fische überhaupt Schmerzen empfinden, wird überwiegend nicht gefolgt.

Wie ihr seht, sind wir angelpolitisch interessiereten Juristen recht tief in der Materie drinnen. Allerdings haben die Verbände, insbesonere der DAFV bislang unser Know-how nicht nachgefragt. Ich glaube auch nicht, dass die da ein Interesse haben.

Was uns Anglern helfen würde wären weitere wissenschaftliche Studien, die nachweisen, dass der Fisch kein, dem Menschen entsprechendes Schmerzempfinden besitzt. Der DAFV sitzt aber lieber auf einer Million EURO Rücklagen, als entsprechende Studien in Auftrag zu geben.

Ich hoffe die Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zander Jonny

Thomasianer
Wieso bekommen die Leute von Peta keine Hausdurchsuchung wenn die unberechtigt auf Grundstücke gehen und Fotos und Videos machen von angeblich gequälten Tieren ?
 

Nemo

Heckbremser
Deine Fragen sind überhaupt nicht doof. Gerade die letzte Frage ist sogar überaus berechtigt. Der "vernünftige Grund" steht im Tatbestand. Genau über diese Frage existiert ein Meinungsstreit in der Wissenschft. Diesen jetzt darzulegen wäre zu aufwendig. Es bringt auch nicht viel, weil diese Frage eher akademisch ist und in der Praxis nicht wirklich relevant ist. Der BGH sieht in dem "vernünftigen Grund" ein Merkmal der Rechtfertigung. Allerdings reicht er weiter, als die gesetzlich normierten Rechtfertigungsgründe (wie z.B.: Notwehr, Nothilfe usw.). Hier können auch Gewohnheitsrecht oder gelebte Bräuche durchaus rechtfertigend wirken. Wenig relevant ist die Einordnung, weil auch eine Rechtfertigung die Strafbarkeit vollständig entfallen lässt und das nichtvorliegen einer Rechtfertigung ebenfalls von der StA bewiesen werden muss. Ist eine Tat gerechtfertigt, dann ist sich generel nicht strafbar. Anders bei Entschuldigungsgründen. Die lassen die Strafbarkeit nicht generell entfallen, sondern müssen in der Person des Täters vorliegen und sind individuell zu prüfen.

Zum nächsten Problem: Die vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen im § 17 TSG. Die waren schon Gegenstand einer Entscheidung des BVerfG. Wir haben im deutschen Strafrecht nämlich ein Bestimmtheitsgebot. Eine Strafnorm mus so beschaffen sein, dass der Bürger selber zu jederzeit wissen kann, was Recht und was Unrecht ist. Klar, dass dies bei dieser unbestimmten Norm vor dem BVerfG landen musste. Im Ergebnis sagete das BVerfG, dass § 17 TSG mit viel gutem Willen gerade noch bestimmt genug ist. Es stellt sich aber die Frage, zu wessen Lasten es denn geht, wenn eine strafbare Handlung aussschließlich auf die Unbestimmtheit der Norm zurückzuführen ist. Auch hierzu gibt es ein Urtei und das ist noch gar nicht so alt. Es war die Entscheidung über das Schreddern von Eintagsküken. (Landgericht Münster mit Beschluss vom 7.3. 2016 – 2Kls 540 JS 290/ 15 – 7/15) Das LG Münster äußerte Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von § 17 TSG. Wenn man aber nun das Bestimmtheitsgebot schon soweit "ausleiert", dann ist es Aufgabe des Gesetzgebers hier in den Spezialgesetzen (für uns das LFischG) Klarheit zu schaffen. Das LG Münster führt weiter aus, dass es nicht Aufgabe der Strafrichter sein kann, in diese Spetzialgesetze das TSG von Außen einschränkend hineinzuinterpretieren. In einfachen Worten: Der Gesetzgeber soll z.B. das LFischG so klar formulieren, dass klar ist, was man darf und was man nicht darf. Mit dieser Thematik hat sich Grünknochen beschäftigt und ich erlaube mir ihn an diesem Punkt zu zitieren:

"Ich halte diesen Ansatz für richtig. Bedeutet: Das Angeln selbst bedarf keiner besonderen Rechtfertigung oder gar Motivforschung. Die Rahmenbedingungen bestimmt das jeweilige Landesfischereigesetz selbst. Finden sich in diesem Gesetz – seiner Rechtsnatur nach übrigens Ordnungsrecht – keine Aussagen zum Thema Entnahmepflicht, gibt es sie nicht und es verbietet sich, diese über §§ 17,18 TSG hineinzuinterpretieren."

(Wie ihr seht, tauschen wir uns regelmäßig aus. Unsere Rechtsauffassungen sind nahezu deckungsgleich. Dies gilt auch für Elmar Weber, mit dem ich auch immer wieder in Kontakt stehe. Wenn ich hier was juristisches schreibe könnt ihr also davon ausgehen, dass das nicht nur meine Meinung ist.)

Leider folgen die Amtsgerichte noch nicht der Auffassung des LG Münster und der daraus entwickelten Argumentation von Grünknochen. Was nicht ist, kann aber noch werden.

Die Amtsgerichte machen sich die Sache bei der Frage von "länger anhaltendem Leid" recht einfach. Sie lassen diese Frage von einem Gutachter (meist Amtstierarzt) bewerten und folgen dann seiner Empfehlung. Der Argumentation von Jendrusch & Arlinghaus, dass der Angler jedenfalls keinen vorsätzlichen Verstoß gegen das TSG begeht, wenn in der Wissenschaft höchst umstritten ist, ob Fische überhaupt Schmerzen empfinden, wird überwiegend nicht gefolgt.

Wie ihr seht, sind wir angelpolitisch interessiereten Juristen recht tief in der Materie drinnen. Allerdings haben die Verbände, insbesonere der DAFV bislang unser Know-how nicht nachgefragt. Ich glaube auch nicht, dass die da ein Interesse haben.

Was uns Anglern helfen würde wären weitere wissenschaftliche Studien, die nachweisen, dass der Fisch kein, dem Menschen entsprechendes Schmerzempfinden besitzt. Der DAFV sitzt aber lieber auf einer Million EURO Rücklagen, als entsprechende Studien in Auftrag zu geben.

Ich hoffe die Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

Vielen Dank. Mehr als ausreichend und überaus kompetent beantwortet. thumbsupthumbsupthumbsupthumbsup
Schon seltsam, dass die Verbände das nicht interessiert:annoyed
 

Zander Jonny

Thomasianer
Fremde Grundstücke zu betreten und in Ställe einzubrechen ist wesentlich schlimmer als ein Fisch zurück zu setzen.
Zumal die Tiere dann durch einen ungewohnten Besuch Angst bekommen und hysterisch reagieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Peter_Piper

Well-Known Member
@Kolja Kreder, ...dann müsste unser allseits so beliebter Bundesverband ja endlich mal Rückgrat beweisen,...und für uns Angler sprechen/kämpfen,...
 

Kolja Kreder

Mitglied
@Kolja Kreder, ...dann müsste unser allseits so beliebter Bundesverband ja endlich mal Rückgrat beweisen,...und für uns Angler sprechen/kämpfen,...
Wir sprechen aber schon noch von dem selben Bundesverband oder? Schau mal bei Netzwerk Angeln vorbei.

https://www.netzwerk-angeln.de/

Warum finden sich den die politischen Themen nicht auf der HP vom DAFV? - Oder macht Netzwerk Angeln inzwischen das, was der DAFV machen sollte?

Wenn immer der DAFV etwas für Angeln und Angler machen will, bin ich dabei. Allein mir fehlt der Glaube!

Gegenwertig klagen wir Netzwerker für die Angler gegen die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die Klage in Baden- Würtemberg ist eine Frage der Zeit. Was macht der DAFV?
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Wir sprechen aber schon noch von dem selben Bundesverband oder? Schau mal bei Netzwerk Angeln vorbei.

https://www.netzwerk-angeln.de/

Warum finden sich den die politischen Themen nicht auf der HP vom DAFV? - Oder macht Netzwerk Angeln inzwischen das, was der DAFV machen sollte?

Wenn immer der DAFV etwas für Angeln und Angler machen will, bin ich dabei. Allein mir fehlt der Glaube!

Gegenwertig klagen wir Netzwerker für die Angler gegen die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die Klage in Baden- Würtemberg ist eine Frage der Zeit. Was macht der DAFV?

Ich denke die Fragen kannst Du Dir alle Fragen selber beantworten. ;)
Auch die Frage weshalb der DAFV und auch die LFV nicht auf das Urteil vom LG Münster springen oder eure Rechtsauffasung folgen.
Ich mag mir gar nicht ausdenken wie Steil einige Tierrechtsorganisationen und Schützer gehen wenn der DAFV u. die LFV eure Rechtsauffasung öffentlich teilen.
Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Und was oft vergessen wird. Unsere Verbände sind Naturschutzverbände in denen nicht mal ein Angler Mitglied ist.

Und zur Fischereiabgabe...weisst Du ja selber....da geht es um einige Millionen Euros für die LFV.
Wenn dieses Geld wegfällt, gehen bei vielen LFV die Lichter aus.
(ich weiss, es muss nicht wegfallen aber ich denke darauf wird es aber am Ende hinauslaufen)
 

Dennis Knoll

Angeln-mit-Stil
Ich bezeichne den Sportsfreund aus Freiburg (Edit Mod: gelöscht), weil er unüberlegt in Deutschland problematisches Videomateroal online stellt. Damit hat er sich direkt und den andern Anglern indirekt einen Bärendienst erwiesen.
Dies so "einfach Mal so" in den Raum zu werfen und dabei beleidigend werden, halte ich für sehr unpassend. Ich kannte seinen Kanal zuvor nicht, habe ihn aber jetzt im Zuge dieser Thematik besucht. Laut meinen Informationen erscheinen seine Videos nur aus dem Ausland. Hinzu kommt, dass seine Videos und Überschriften fast überall auf Russisch sind, also in erster Linie nicht einmal für den Deutschen Zuschauer gedacht sind. Und ob er diese nun von Deutschland aus "hochgeladen" hat, was wir eh nicht feststellen können, spielt da auch keine Rolle. Also, worauf möchtest du hinaus? Möchtest du jetzt jeden an den Pranger stellen/verurteilen, der Videos aus dem Ausland hoch lädt, die nicht unseren Vorstellungen entsprechen? Schaue dich mal in Amerika, Russland, Holland, Skandinavien und c.o. um, da gibt es noch mehr Leute, die dir einen Bärendienst erweisen... Ich denke du verstehst, worauf ich hinaus möchte...

Waidgerechtes angeln ist eine Wertevorstellung, egal ob ich in Deutschland, Holland, Dänemark oder Norwegen zum Angeln fahre. Warum sollten für mich persönlich außerhalb unserer Grenzen andere Werte Gültigkeit haben? Ein gefangener Fisch wird ordentlich behandelt, da gibt's für mich nichts zu diskutieren.
Da pflichte ich dir bei, keine Frage. Dennoch gehen da die Meinungen stark auseinander, wie man ja schon hier im Thread sieht. Hier sind jegliche Extreme vertreten. Die einen verurteilen jeden, der einen Fisch überhaupt zurücksetzt, die anderen jeden, der alles mit nimmt und der nächste Angler, die ihren Fisch nicht im Wasser abhaken. In diesem Punkte sind wir aber nicht das Maß der Dinge, vor allem nicht dann, wenn die Filme im Ausland produziert und fürs Ausland (Russland) produziert worden sind.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Kochtopf

Chub Niggurath
@Dennis Knoll es gibt so viele russische Muttersprachler in Deutschland die angeln - ich würde jetzt nicht davon sprechen, dass die Videos nicht für den deutschen Markt produziert wurden.
Und, da stimme ich den Kritikern zu, mit dem offensiven Bewerben von C&R macht man sich Angreifbar und zur Zielscheibe und das ist nicht doof sondern sackestrunzdämlich und da fehlt mir das Mitleid. Jetzt muss er erstmal nachweisen dass die Videos im Ausland aufgenommen werden, das mimimi Video wird ihm sicherlich eher nicht geholfen haben.

Es geht mir nicht um Entnahme oder zurücksetzen, es geht mir nur um Dummheit, die Rechtslage ist nicht seit gestern bekannt, wenn man semiprofessionell Videos veröffentlichen möchte sollte vielleicht mal 3,50 in die Hand nehmen und sich im Vorfeld beraten lassen, wie man sich nicht zur petazielscheibe macht.
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Dummheit?
Mittlerweile ist es Dummheit in Deutschland zu leben und in Frankreich, Russland etc. C&R zu betreiben, Videos zu erstellen etc.
Aber bald werden deutsche Angler auch Bußgeldverfahren in Deutschland fordern wenn man in Südarfika zu schnell gefahren ist.
Die Raserei bringt ja deutsche Autofahrer in Misskredit.

Wer solche Angler hat, braucht keine Feinde mehr
 
G

Gelöschtes Mitglied 150887

Guest
Dennis, du betreibst doch selbst eine Seite, da steht im Impressum wer die Mütze auf hat und es dürfte belanglos sein, von wo etwas hochgeladen wurde.

Er lebt in Deutschland, die Seite hat soweit ich es richtig erinnere eine de-Domain.

Ich finde es lustig, das jetzt alle Videos nicht mehr zugänglich sind, das zeigt schon wie unsicher man sich ist. Die Strafverfolgungsbehörden werden diese schon gesichert haben, dafür ist es wohl zu spät.

Ich finde es gut, sich für andere Angler einzusetzen, aber nicht blindlings. Er hat sich selbst in den Fokus gerückt, jetzt muss er damit leben, das man ihn sich mal genau anguckt.
 
G

Gelöschte Mitglieder 208211

Guest
Angucken ist aber nicht verurteilt und schon gar berechtigt es nicht solche Angler (edit: gelöscht) etc. zu bezeichnen.

Die Schwelle für ein Angucken seitens der Behörden ist derzeit noch hoch, schwindet aber von Jahr zu Jahr.
Es ist nur eine Frage der Zeit wann das kleine Mädchen mit ihrem ersten Fang in den Fokus gerät.

Edit: da fehlte das Wortchen "nicht". Habe es ergänzt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Christian.Siegler

Administrator
Teammitglied
Wenn ich hier die ganzen Beleidigungen lese, bin ich schon fast dran, zu verwarnen! Echt Leute. Wenn Vitali hier mit diskutieren würde und User wäre, hätte ich schon einige von Euch gesperrt!
Eure Art und Weise über einen Angler herzuziehen, ist unterste Schublade!
Sicher, er hat Fehler gemacht. Das war bestimmt auch alles nicht durchdacht und richtig. Nur wie sich hier einige "Angler" aufplustern und als Saubermänner produzieren, ist fast schon unerträglich.
Eine Bitte:
Bleibt sachlich, beim Thema und werdet nicht persönlich und verletzend!
Sonst ändere ich hier in diesem Thread meine offene und gelassene Art und Weise als Moderator.
Wir können hier alle gerne über die Sache reden und uns aufregen - egal welcher Überzeugung man angehört. Aber wenn ein Sportfreund angezeigt wird, wird hier nicht persönlich nachgetreten!

[Edit - da war Georg jetzt schneller! Danke Georg]
 
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