Zanderkant Thread 2017

Ursus Albis

Hamburger Jung
AW: Zanderkant Thread 2017

Die Wassertemperatur der Elbe lag Anfang April schon mal bei 12°, ist um den 25.4. auf 10° zurückgegangen und stieg seitdem kontinuierlich auf jetzt 16° an. Quelle: Messstation Seemannshöft.

Die Zander in Hamburg dürften mit dem Laichgeschäft also allgemein durch sein.
 
AW: Zanderkant Thread 2017

Ja über die gültigen Fischereigesetze des Landes, indem man Angelt muss man sich immer informieren und Fischereirecht steht immer über den Bestimmungen des Erlaubnisscheines. Und das ist nicht vor 2 Wochen verschoben worden, sondern schon letztes Jahr im Sommer (29.06.2016), findest du hier immer aktuell:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/gesetzeVerordnungen.html" target="_blank">http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/gesetzeVerordnungen.html

Mooooment. Fischereirecht steht nicht über den Bestimmungen des Erlaubnisscheines. Kennst du nicht den Satz "Für die Fischereiausübung gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten, mit Ausnahme von: Zander: Mindestmaß 45cm. Schonzeit: 15.3.-15.5. (HH: 1.1.-15.5.)" Der steht genauso in meinem 2017er (ist ja klar, sonst wäre ich selbstverständlich im Unrecht!!) Schein, den ich mir im Februar gekauft habe. Klar habe ich die Pflicht, mich zu informieren (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), aber ich kann ja nicht vor jedem Angeltag googlen, ob sie nicht doch plötzlich irgendeine Schonzeit geändert haben - die ja nach dem obigen Satz eh keine Gültigkeit hätte. In den freien Gewässern Hamburgs mag das anders sein, da ich hier keinen Erlaubnisschein habe und mich an gültiges Recht halten muss - hier sollte man schon auf dem neuesten Stand sein - aber wenn ich einen so klar formulierten Erlaubnisschein habe, dann hege ich 0 Zweifel, dass diese Angaben auch zutreffen. Dass die neue Schonzeit schon im Juni 2016 auch für die Elbe beschlossen wurde, kann ich mir im besten Willen nicht vorstellen, da wie gesagt der 2017er Erlaubnisschein noch die alte enthält und mir bis zum 15.3. kein Einheimischer davon was erzählt hat - wir haben alle die Schonzeit ab dem 15.3. begonnen, obwohl sie nach der neuen Regelung erst mit dem 1.4. beginnt. Im Gegenteil: Ein Angler aus SH in Nds meinte, dass er, wenn er das früher gewusst hätte, auch gerne bis zum 1.4. weitergefischt hätte.


Versteht mich nicht falsch, ich bin eigentlich auch ein Freund der neuen Schonzeit, da sie besser in die Nestbewachung der Böcke fällt, aber wenn so etwas kurzfristig geändert wird, dann muss das auch an die entsprechenden Erlaubnisscheininhaber kommuniziert werden, bzw. am Ende eines Jahres beschlossen und dann in den neuen Erlaubnisschein gedruckt werden! Ich bin übrigens der Letzte, der sich über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzt, aber stellt euch mal vor: Ihr habt den gleichen Erlaubnisschein wie die vergangenen Jahre mit den gleichen Angaben, und plötzlich kommt einer während ihr auf Zander angelt und sagt: "Nene ist noch Schonzeit, wurde an nem Baumarkt ausgehängt, dass die kurzfristig verlängert wurde."

@Brassenkönig: Man kann problemlos an den Böcken vorbeiangeln, wenn man es nur will. Ich habe immer meine Saison am 16.5. begonnen und noch nie einen Bock gefangen - und werde es auch nicht. In unseren Buhnenfeldern hat man genug Bereiche mit großer Strömung, die definitiv nicht von Böcken besetzt werden.
 

Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Zanderkant Thread 2017

"]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/gesetzeVerordnungen.html[/URL]
"]
Mooooment. Fischereirecht steht nicht über den Bestimmungen des Erlaubnisscheines. Kennst du nicht den Satz "Für die Fischereiausübung gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten, mit Ausnahme von: Zander: Mindestmaß 45cm. Schonzeit: 15.3.-15.5. (HH: 1.1.-15.5.)" Der steht genauso in meinem 2017er (ist ja klar, sonst wäre ich selbstverständlich im Unrecht!!) Schein, den ich mir im Februar gekauft habe. Klar habe ich die Pflicht, mich zu informieren (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), aber ich kann ja nicht vor jedem Angeltag googlen, ob sie nicht doch plötzlich irgendeine Schonzeit geändert haben - die ja nach dem obigen Satz eh keine Gültigkeit hätte.

Tut mir leid, ist aber so, die Mindestregelungen aus den Fischereigesetzen gehen immer vor den Regelungen der Erlaubnisscheine. Erlaubnisscheine dürfen lediglich zusätzliche Regelungen schaffen, aber niemals die Mindestregelungen außer Kraft setzen.

Der Landesverband hat in seinen Erlaubnisscheinen einen Fehler drin, das haben sie auch öffentlich gemacht und an die Ausgabestellen und auch die Vereine in SH wissen das, weitergegeben.

Hier sogar online für den ELK bekannt gegeben:

http://www.lsfv-sh.de/neuigkeiten/171-neuigkeiten-2017/1177-zander-schonzeit-im-elk
 
AW: Zanderkant Thread 2017

Da hast du Recht, die Erlaubniskarten müssen mindestens die gesetzlichen Regelungen erfüllen. Aber nehmen wir an, das wäre gestern ein Kontrolleur gewesen - was hätte er machen können? Mir geht es eher darum, was ich falsch gemacht habe und was "vor Gericht" entschieden worden wäre unter Anbetracht des Satzes, der in meinem Schein steht. Bzgl. des LSFV SH: Meine Ausgabestelle für die Karte weiß bis heute nichts (habe da angerufen) - ich bin in einem niedersächsischen Verein und nicht in SH organisiert, daher hab ich auch keine Info über den Verein bekommen - es steht für den ELK im Internet, wo für die Elbe? Dass ich beim Googlen kein öffentliches Statement des LSFV finde, zeigt doch schon, dass da nicht viel passiert sein kann.
 

KaroFisch

Member
AW: Zanderkant Thread 2017

Moin,
ich war heute ne Runde auf Barsch an der Alster unterwegs. Hatte gleich beim 2. Wurf mit Miniwobbler n Ü60 Zander dran hängen, der noch sehr nach Laichzeit aussah.
Vielleicht liegt es daran das ich so lange keinen Zetti mehr gesehen habe, aber mir schien der noch sehr dunkel. Ich hoffe er hat sein zuhause wiedergefunden. Hat direkt vor den Füssen gebissen, wo er mir auch wieder aus den Händen geglitten ist.
Der einzigen Barsch den ich gesehen habe kam auf Wurm. Ist aber leider an der Wasseroberfläche vom Haken gehüpft.
Bis die Tage anne Kant,
Pete
 

Ursus Albis

Hamburger Jung
AW: Zanderkant Thread 2017

Eigentlich hatte ich ja anderes zu tun. Aber bei dem guten Wetter zog es mich dann abends doch noch in die Hafencity. Und siehe da, ein richtig fetter 62er, ein schlanker 51er und drei untermaßige Zettis gingen an die Leine. Nicht der schlechteste Saisonstart.
 
AW: Zanderkant Thread 2017

Ging gestern bei mir auch gut los. Ein Schniepel und ein 84'er.
Danke für die Hilfe beim Keschern...
 

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Dorschgreifer

Well-Known Member
AW: Zanderkant Thread 2017

- es steht für den ELK im Internet, wo für die Elbe?

Wie gesagt, das muss nirgends gesondert stehen, denn es steht im Fischereirecht, hier insbesondere in der BifO.

Es betrifft auch nicht nur den Zander, sondern auch die Mefo und die Quappe und selbst den Grundling, was in der BifO geändert wurde.

Ein Erlaubnisschein braucht eigentlich überhaupt keine Mindestmaße und Schonzeiten enthalten, sondern er ist eigentlich nur dafür wichtig, dass er jemanden legitimiert irgendwo zu Angeln, wo man selbst nicht fischereiberechtigt ist., deshalb ist für den Erlaubnisschein auch nur folgender Inhalt vorgeschrieben:


(5) Der Fischereierlaubnisschein muß mindestens folgende Angaben enthalten:​
- die Erlaubnis zum Fischfang,​

- die Bezeichnung der zur Ausstellung des Fischereierlaubnisscheines berechtigten Person​
- sowie deren Unterschrift oder die Unterschrift ihres Bevollmächtigten,​
- den Namen, den Vornamen und das Geburtsdatum der Inhaberin oder des Inhabers des Fischereierlaubnisscheines,​
- das Datum der Ausstellung und die Gültigkeitsdauer,​
- die Bezeichnung der Gewässer oder der Gewässerstrecken, auf die sich der Fischereierlaubnisschein bezieht,​
- Einschränkungen von Betretungsbefugnissen und​
- Angaben über die zugelassenen Fanggeräte und Fahrzeuge.
Da steht nichts über Mindestmaße oder Schonzeiten.​
Erlaubnisscheine stellen auch Privatpersonen aus, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, deshalb gibt man diesen eben auch nichts vor, was Gesetze regeln, weil die, wie gesagt, immer über dem Erlaubnisschein stehen.​
Und zu der Frage, was dir vor Gericht passiert wäre..., das entscheidet der Richter..., das kann dir hier niemand sagen.​
Fakt ist, du hättest gegen das Fischereirecht verstoßen und er könnte Dir dafür ein Bußgeld aufbrummen.... Mit Glück Einstellung wegen Geringfügigkeit oder wegen mangelndem öffentlichem Interesse oder so...​
Dem Erlaubnisscheinaussteller würde er aber sicherlich den Tip geben entweder weitere Einschränkungen zum Fischereirecht zu unterlassen, oder immer aktuell zu sein..., mehr nicht.​
Der Blöde wärest im Zweifel leider immer Du als Angler, der erwischt wurde.​

 

KaroFisch

Member
AW: Zanderkant Thread 2017

Petri Ursus & Nelson,
ich war heute früh auch ne Runde an der Elbe. In knapp 2 Stunden gab es 4 Zander. Nr. 5 ist wieder ausgeschlitzt. Die Grössen waren mit 45-57 cm noch ausbaufähig, aber es war sehr kurzweilig. :)
Im Gegensatz zu dem aus der Alster gestern sahen sie auch alle nicht so dunkel aus. Standen auch in der Strömung, wo sicher kein Nest sein wird.
Grüsse, Pete
 

Allroundtalent

oder doch talentfrei ?!
AW: Zanderkant Thread 2017

Petri zu den Fischen!

War gestern am Hauptstrom unterwegs und konnte die Saison erfolgreich eröffnen. Gab einen Küchenzander, ca. 50cm. Nach dem Keschern sah ich einen knallrunden Bauch, nachdem ich etwas Druck auf den Bauch ausgeübt habe kam aber nichts was nach Laich o.ä. aussah (sonst wäre er wohl wieder im Wasser gelandet).
Beim Ausnehmen kamen dann drei Grundeln von um die 10-12 cm zum Vorschein.

Im Allgemeinen bin ich übrigens dafür, die Diskussion(en) rund um die Schonzeiten für unsere geliebten Zielfische in einen eigenen Thread zu verlegen.
 

Sepp Meier

Alte Säge
AW: Zanderkant Thread 2017

Moin,

Saisoneröffnung war bei mir auch ganz gut. Ich konnte zwei Schniepel und einen 52er verführen. Ein weiterer Schniepel ist beim rausheben abgegangen. An der Stelle keine Spur von irgendwelchen schwarzen Fischen... Neben den Zandern waren größere Alande sehr aktiv an der Oberfläche. Da konnte ich nicht wiederstehen und habe einen Brotchip Knoblauch an der freien Leine angeboten :) Hat auch gar nicht lange gedauert und ich hatte einen schönen Aland an Land.

Gestern war ich dann auch nochmal kurz los, da ging aber nichts und der Wind war relativ nervig...
 

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KaroFisch

Member
AW: Zanderkant Thread 2017

Moin,
ich war heute wieder zur Frühschicht am Wasser. In 1 1/2 Stunden gab es einen 49er und diesen 63er.
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Nachher gibt es endlich mal wieder Zander im Bierteig. :)
Gruss., Pete
 

Ursus Albis

Hamburger Jung
AW: Zanderkant Thread 2017

Auflaufendes Wasser und Gewitterregen. Das passt zurzeit grad irgendwie nicht zusammen. Aber was solls, morgen ist ja auch wieder Zanderfangtag.
 

O.B.

Active Member
AW: Zanderkant Thread 2017

hallo angler/in!

ich wollte heute am 20.5. bis 21.5. morgen früh keine zander und auch keine aal fangen. ich sehe erste mal hier maifisch fangen.

maifisch fresst mit kleine tot köderfisch klappt fangen.
 

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Abfälle

Chef vom Dienst
AW: Zanderkant Thread 2017

Gestern Abend einen kleinen erwischt. Nicht gemessen aber maximal 40cm. Ein paar andere Angler erzählten ebenfalls von kleineren Fängen und auch dem ein oder anderen größeren Fisch. Petrus!
 

O.B.

Active Member
AW: Zanderkant Thread 2017

hallo angler/in!

ich wollte heute am 20.5. bis 21.5. morgen früh keine zander und auch keine aal fangen. ich sehe erste mal hier maifisch fangen.

maifisch fresst mit kleine tot köderfisch klappt fangen.


maifisch ist ganzjährig geschont:m leben 1.1.-31.12.
 

marcus2803

Member
AW: Zanderkant Thread 2017

Irgendwas läuft gewaltig schief hier
[edit by Admin: Richtig, wenn man unsere Regeln nicht beachtet, dass es kein Fangbildflaming gibt - Schonzeit vorbei, rechtmäßig, Schicht..)
 
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