AW: Zanderkant Thread 2017
Ja über die gültigen Fischereigesetze des Landes, indem man Angelt muss man sich immer informieren und Fischereirecht steht immer über den Bestimmungen des Erlaubnisscheines. Und das ist nicht vor 2 Wochen verschoben worden, sondern schon letztes Jahr im Sommer (29.06.2016), findest du hier immer aktuell:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/gesetzeVerordnungen.html" target="_blank">
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/gesetzeVerordnungen.html
Mooooment. Fischereirecht steht nicht über den Bestimmungen des Erlaubnisscheines. Kennst du nicht den Satz "Für die Fischereiausübung gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten, mit Ausnahme von: Zander: Mindestmaß 45cm. Schonzeit: 15.3.-15.5. (HH: 1.1.-15.5.)" Der steht genauso in meinem 2017er (ist ja klar, sonst wäre ich selbstverständlich im Unrecht!!) Schein, den ich mir im Februar gekauft habe. Klar habe ich die Pflicht, mich zu informieren (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), aber ich kann ja nicht vor jedem Angeltag googlen, ob sie nicht doch plötzlich irgendeine Schonzeit geändert haben - die ja nach dem obigen Satz eh keine Gültigkeit hätte. In den freien Gewässern Hamburgs mag das anders sein, da ich hier keinen Erlaubnisschein habe und mich an gültiges Recht halten muss - hier sollte man schon auf dem neuesten Stand sein - aber wenn ich einen so klar formulierten Erlaubnisschein habe, dann hege ich 0 Zweifel, dass diese Angaben auch zutreffen. Dass die neue Schonzeit schon im Juni 2016 auch für die Elbe beschlossen wurde, kann ich mir im besten Willen nicht vorstellen, da wie gesagt der 2017er Erlaubnisschein noch die alte enthält und mir bis zum 15.3. kein Einheimischer davon was erzählt hat - wir haben alle die Schonzeit ab dem 15.3. begonnen, obwohl sie nach der neuen Regelung erst mit dem 1.4. beginnt. Im Gegenteil: Ein Angler aus SH in Nds meinte, dass er, wenn er das früher gewusst hätte, auch gerne bis zum 1.4. weitergefischt hätte.
Versteht mich nicht falsch, ich bin eigentlich auch ein Freund der neuen Schonzeit, da sie besser in die Nestbewachung der Böcke fällt, aber wenn so etwas kurzfristig geändert wird, dann muss das auch an die entsprechenden Erlaubnisscheininhaber kommuniziert werden, bzw. am Ende eines Jahres beschlossen und dann in den neuen Erlaubnisschein gedruckt werden! Ich bin übrigens der Letzte, der sich über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzt, aber stellt euch mal vor: Ihr habt den gleichen Erlaubnisschein wie die vergangenen Jahre mit den gleichen Angaben, und plötzlich kommt einer während ihr auf Zander angelt und sagt: "Nene ist noch Schonzeit, wurde an nem Baumarkt ausgehängt, dass die kurzfristig verlängert wurde."
@Brassenkönig: Man kann problemlos an den Böcken vorbeiangeln, wenn man es nur will. Ich habe immer meine Saison am 16.5. begonnen und noch nie einen Bock gefangen - und werde es auch nicht. In unseren Buhnenfeldern hat man genug Bereiche mit großer Strömung, die definitiv nicht von Böcken besetzt werden.