Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Ich war am vergangenen Sonntag auf einem Seminar für Fischereiaufseher und wurde über folgendes Unterrichtet. Wenn ein Angler am Rheinstrom ohne gültige Papiere angelt Begeht er Wilderei, also eine Strafftat. Der gleiche Angler sitzt an unserem Baggersee, ohne gültige Papiere, dann Begeht er Schlimmstenfalls einen Diebstahl,und dann sag mir noch einer angeln ist gleich angeln! #dOder wie seht ihr das? Gruß vum Günni|wavey: Erklärung: Die Fische im Fließgewässer sind Herrenlos, während die Fische in einem Geschlossenen Gewässer immer jemand zuzuordnen sind.Wer fragt hier nach der Kreatur?#d
 

duck_68

Active Member
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Dem Fisch dürfte es so ziemlich egal sein, ob er von einem Schwarzangler am See oder Fluss einen über den Detz bekommt - tot ist er in beiden Fällen.....
 
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Die Konsequens ! Es geht in beiden Fällen um Illegales Angeln ,einmal musst du mit Knasst rechnen und im Baggersee erwischte kriegen höchstens ein Bußgeldverfahren und Beide male geht es um die Kreatur Fisch!;+
 

elranchero

Member
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Straftat ist es in jedem Fall..beides aus StGB!
Und das Strafmaß bei Diebstahl ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren höher als das der Wilderei, hier wird es nur in besonders schweren Fällen von 3 auf 5 Jahre erhöht.

So genug geschlaumeiert
|supergri
 

ToxicToolz

... ... ... ... ... ...
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Beide male geht es um die Kreatur Fisch!;+



Hat Dich schon mal ein Fisch vor dem abschlagen gefragt ob Du nen Fischereischein und gültige Gewässerpapiere dabei hast #c


Bei der Strafe geht es um die Straftat an sich, nicht um den Fisch ... Dem Richter/Kläger geht es um Diebstahl oder um Wilderei ... fertig ...
 
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Straftat ist es in jedem Fall..beides aus StGB!
Und das Strafmaß bei Diebstahl ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren höher als das der Wilderei, hier wird es nur in besonders schweren Fällen von 3 auf 5 Jahre erhöht.

So genug geschlaumeiert
|supergri
Da hast du dir ja Schnell was Zusammen gesponnen Herzlichen Glückwunsch! auf solch einen Schwachsinn kann ich verzichten! Un Tschüss#c
 

ToxicToolz

... ... ... ... ... ...
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Ohhh Hemmingway60 , Du bist ja ein ganz freundlicher Zeitgenosse
 

elranchero

Member
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

@hemmingway60

gesponnen ???

Schwachsinn ???

Na lassen wir das mal so stehen und gut ist, nicht das hier noch der Blutdruck steigt ;)
 

OnkelHotte

Ab jetzt auch mit Bellyboot
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Da hast du dir ja Schnell was Zusammen gesponnen Herzlichen Glückwunsch! auf solch einen Schwachsinn kann ich verzichten! Un Tschüss#c

Vor allem sind solche Posts vollkommen überflüssig und würden mir die Schamesröte ins Gesicht treiben wenn ich zu allem Überfluss auch noch offensichtlich Unrecht habe.

§ 242 Abs. 1 StGB definiert einen Diebstahl wie folgt:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Fischwilderei ist nach § 293 des deutschen Strafgesetzbuches die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrecht dadurch, dass jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Tatsächlich find ich es aber auch irgendwie bemerkenswert wie du nicht müde wirst solche Threads zu eröffnen und immer wieder versuchst mit unsinnigen Posts zu provozieren und dabei deine peinliche Ahnungslosigkeit auch noch voller Stolz wie eine Standarte vor dir herträgst. #6

Trotzdem liebe Grüße!
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Ich war am vergangenen Sonntag auf einem Seminar für Fischereiaufseher und wurde über folgendes Unterrichtet. ...
Die einzige Frage, die sich hier stellt, ist, was Du am Samstag davor gemacht hast.:q
Denn so ganz aufmerksam scheinst Du nicht gewesen zu sein, oder aber Dein Dozent hat das nicht vernünftig rüberbringen können.#c
Es geht nicht um irgendeinen Baggersee sondern:
...Der gleiche Angler sitzt an unserem Baggersee, ohne gültige Papiere, dann Begeht er Schlimmstenfalls einen Diebstahl...

1.) Wenn einer ohne Erlaubnis in einem Gewässer angelt, das nicht als Ganzes jemandem gehört oder an jemanden verpachtet ist, dann ist das (Fisch-)Wilderei.
2.) Wer an einem Privat-Gewässer (das z.B. an einen Verein verpachtet ist) ohne Erlaubnis des Eigentümers angelt, versucht einen Diebstahl, vollzieht ihn aber erst mit der endgültigen Entnahme des Fisches, weil dieser als Bestandteil des Gewässers zum Besitz des Eigentümers gehört.

Dein Irrtum entsteht lediglich aus der Tatsache, dass ein Fluss quasi niemals als Ganzes in den Besitz eines Vereins oder einer Person übergehen kann, ein kleinerer (Bagger-)See hingegen schon.
Und das das Ganze so ist, ist weder verwerflich noch verkehrt, sondern ganz einfach logisch.
Oder wie willste 'nem Gartenteichbesitzer klar machen, dass der ertappte Täter, der ihm seinen 1000-Euro-Koi aus dem Teich gekeschert und bei Ebay verhökert hat, mit 'ner Geldstrafe wegen Wilderei davonkommt???

Ergänzung dazu:
Wenn das Privatgewässer umzäunt ist und jemand sich trotzdem Zugang dazu verschafft hat, dann ist das sogar Einbruch, wenn der gar keine Angel dabei hat.
Es geht nämlich in keinem Fall um die Kreatur Fisch, wie Du so schön schreibst, sondern um den Schutz des Eigentums. Und der ist im Grundgesetz verankert (im Gegensatz zum Fisch)

Und da Du nicht nur nicht bereit bist, die Dir hier von verschiedenen Seiten gemachten Korrekturen und Verbesserungen Deiner falschen Aussagen zu akzeptieren, sondern während ich das oben gepostet habe, auch noch ausfällig und beleidigend geworden bist, erteile ich Dir hiermit eine Verwarnung!
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

War ja auch meine Entscheidung.
Musst Dir also keinen Vorwurf machen! #6
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Hm, der Gute Hemmingway versteht nicht, was er nicht verstehen will!

elranchero lag da schon ziemlich richtig - unverständlich, warum Hemmingway so reagiert hat!

Die Sache mit dem Strafrahmen für Diebstahl und Fischwilderei stimmt wie oben bereits angeführt!

Fängt ein Böser Bube auch noch einen Fisch an einem Gewässer, in dem die Fische nicht herrenlos sind, begeht er sogar u.U. Diebstahl und Fischwilderei in Tateinheit, wenn er sich die Fische aneignet!

Die herrenlosen Fische in einem Fließgewässer sind halt´ nicht so ohne weiteres einer Person (nat. oder jur.) zuzuordnen - obwohl man auch da jur. durchaus den Standpunkt vertreten könnte, dass die jeweils im örtlichen Bereich der Tat fischereiberechtigte Person durch eine Aneignung seitens des Fischwilderers geschädigt wird - aber das führt wohl alles zu weit!

Ich denke, er wollte nur mit seinem neu-erworbenen Halbwissen etwas angeben und hat sich wie schon zuvor etwas weit aus dem Fenster gelehnt!

Gruß,

Ernie (z.Zt. dipl. Jurist & hoffentlich bald Anwalt)
 
Zuletzt bearbeitet:

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Ach ja, muß nochmal kurz schlaumeiern -

@ honeyball:

Der Fisch UND das Eigentum sind streng genommen mittlerweile verfassungsrechtlich bedacht worden!!!

Zumindest hat der Tierschutz auch jetzt Verfassungsrang, so das eine nicht waidgerechte Behandlung eines Fisches ebenfalls mittlerweile Grundrechtsbezug hat!

Ernie
 

ToxicToolz

... ... ... ... ... ...
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Fängt ein Böser Bube auch noch einen Fisch an einem Gewässer, in dem die Fische nicht herrenlos sind, begeht er sogar Diebstahl und Fischwilderei in Tateinheit, wenn er sich die Fische aneignet!


Nein! Es ist nur Diebstahl. Keine Wilderei !

Belese Dich ...
 

Reiner A.

Well-Known Member
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Der gute Ernest wird noch vor Schamesröte aus der Kiste springen wenn er liest, was Namensvettern sich so zusammenreimen:q, auch wenn er da ne ganze Weile braucht um die "Links"Schreibung zu deuten.:g
 

caddel

Member
AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln

Nein! Es ist nur Diebstahl. Keine Wilderei !

Belese Dich ...

Da gehe ich leider noch nicht ganz Kondom mit Dir.

Er angelt ohne gültige Papiere.> für mich: Schwarzangeler also
Fischwilderer.

Er angelt an meinem Teich ohne gültige Papiere> für mich Schwarzangler also Fischwilderer und Dieb weil er sich mein Eigentum aneignet.

Bitte verbessert mich wenn es falsch ist.

Gruß|wavey:
caddel
 
Oben