AW: Zweierlei Recht,Beim Schwarzangeln
Ich war am vergangenen Sonntag auf einem Seminar für Fischereiaufseher und wurde über folgendes Unterrichtet. ...
Die einzige Frage, die sich hier stellt, ist, was Du am Samstag davor gemacht hast.:q
Denn so ganz aufmerksam scheinst Du nicht gewesen zu sein, oder aber Dein Dozent hat das nicht vernünftig rüberbringen können.#c
Es geht nicht um irgendeinen Baggersee sondern:
...Der gleiche Angler sitzt an unserem Baggersee, ohne gültige Papiere, dann Begeht er Schlimmstenfalls einen Diebstahl...
1.) Wenn einer ohne Erlaubnis in einem Gewässer angelt, das nicht als Ganzes jemandem gehört oder an jemanden verpachtet ist, dann ist das (Fisch-)Wilderei.
2.) Wer an einem
Privat-Gewässer (das z.B. an einen Verein verpachtet ist) ohne Erlaubnis des Eigentümers angelt, versucht einen Diebstahl, vollzieht ihn aber erst mit der endgültigen Entnahme des Fisches, weil dieser als Bestandteil des Gewässers zum Besitz des Eigentümers gehört.
Dein Irrtum entsteht lediglich aus der Tatsache, dass ein Fluss quasi niemals als Ganzes in den Besitz eines Vereins oder einer Person übergehen kann, ein kleinerer (Bagger-)See hingegen schon.
Und das das Ganze so ist, ist weder verwerflich noch verkehrt, sondern ganz einfach logisch.
Oder wie willste 'nem Gartenteichbesitzer klar machen, dass der ertappte Täter, der ihm seinen 1000-Euro-Koi aus dem Teich gekeschert und bei Ebay verhökert hat, mit 'ner Geldstrafe wegen Wilderei davonkommt???
Ergänzung dazu:
Wenn das Privatgewässer umzäunt ist und jemand sich trotzdem Zugang dazu verschafft hat, dann ist das sogar Einbruch, wenn der gar keine Angel dabei hat.
Es geht nämlich in keinem Fall um die Kreatur Fisch, wie Du so schön schreibst, sondern um den Schutz des Eigentums. Und der ist im Grundgesetz verankert (im Gegensatz zum Fisch)
Und da Du nicht nur nicht bereit bist, die Dir hier von verschiedenen Seiten gemachten Korrekturen und Verbesserungen Deiner falschen Aussagen zu akzeptieren, sondern während ich das oben gepostet habe, auch noch ausfällig und beleidigend geworden bist, erteile ich Dir hiermit eine Verwarnung!