RudivomSee
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AW: Ruhrverband
Zur Info:
Lebender Köderfisch
Mit Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13. November 2014 dürfen lebende Köderfische nicht mehr ans / am Gewässer mitgeführt werden.
Mit dem Verbot des Mitführens lebender Köderfische soll neben tierschutzrechtlichen Aspekten besonders die Verbreitung nicht heimischer Fischarten wie z.B. Grundeln verhindert werden.
Mit dem Verwenden lebender Köderfische wird gegen das Tierschutz- sowie das Landesfischereigesetz verstoßen. In Abstimmung mit den zuständigen Fischerei- und Ordnungs-behörden verfolgen wir solche Vergehen nach wie vor konsequent!
Entnahmemengen
Zum Schutz der Blaufelchenpopulation in der Sorpetalsperre haben wir die tägliche Entnahmemenge von 20 auf 10 Felchen je Angler reduziert.
Die weiteren Entnahmegrenzen bleiben unverändert:
Hennetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Möhnetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Ennepetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Sorpetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen, 3 Seesaiblinge, 10 Felchen
Biggetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Listertalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen, 10 Felchen
Versetalsperre: 3 Forellen, 3 Seesaiblinge
Ahauser Stausee: 2 Forellen
Listertalsperre - Felchen
In der Listertalsperre haben wir mit viel Engagement einen Bestand an Blaufelchen aufgebaut, der sich erfreulicherweise sehr gut entwickelt. Die tägliche Entnahmemenge von 10 Felchen pro Tag und Angler ist dabei sehr großzügig bemessen. Zum Schutz des Bestandes und einer nachhaltigen Felchenfischerei weisen wir aber ausdrücklich darauf hin, dass eine höhere Entnahme sehr schädlich für den Felchenbestand ist. Wir bitten Sie hier ebenfalls darum entsprechende Kontrollen durchzuführen und Vergehen konsequent mit dem Entzug des FEV zu ahnden!
Preise Fischereierlaubnisverträge und Motorplaketten 2015
Die Preise für die Fischereierlaubnisverträge bleiben stabil und entsprechen denen des Vorjahres.
Der Preis für die Jahres-Motorplakette erhöht sich um 2,- € auf 72,- €.
Zudem bieten wir Monats-Motorplaketten zum Preis von 31,- € an, die insbesondere für „Urlaubsangler“ interessant sein kann.
Künftig wird auf die gelben Fischereierlaubnisscheine verzichtet, die bisher neben den Jahres-Fischereierlaubnisverträgen mitgeführt werden mussten.
Tauchplatz Möhnetalsperre
Der Tauchplatz am Südufer in Nähe der Delecker Brücke ist keine Angelstrecke.
Das Tauchgebiet ist deutlich und gut sichtbar mit Bojen markiert und von der übrigen Wasserfläche angegrenzt.
Desweiteren ist die Motorplakette und gegebenenfalls Bootsplakette am linken Bug anzubringen.
-Das Kleben der Plaketten auf den Motor ist unzulässig.
-Das Mitführen loser Plaketten ist unzulässig.
Zur Info:
Lebender Köderfisch
Mit Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13. November 2014 dürfen lebende Köderfische nicht mehr ans / am Gewässer mitgeführt werden.
Mit dem Verbot des Mitführens lebender Köderfische soll neben tierschutzrechtlichen Aspekten besonders die Verbreitung nicht heimischer Fischarten wie z.B. Grundeln verhindert werden.
Mit dem Verwenden lebender Köderfische wird gegen das Tierschutz- sowie das Landesfischereigesetz verstoßen. In Abstimmung mit den zuständigen Fischerei- und Ordnungs-behörden verfolgen wir solche Vergehen nach wie vor konsequent!
Entnahmemengen
Zum Schutz der Blaufelchenpopulation in der Sorpetalsperre haben wir die tägliche Entnahmemenge von 20 auf 10 Felchen je Angler reduziert.
Die weiteren Entnahmegrenzen bleiben unverändert:
Hennetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Möhnetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Ennepetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Sorpetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen, 3 Seesaiblinge, 10 Felchen
Biggetalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen
Listertalsperre: 3 Hechte, 2 Forellen, 2 Zander, 2 Karpfen, 10 Felchen
Versetalsperre: 3 Forellen, 3 Seesaiblinge
Ahauser Stausee: 2 Forellen
Listertalsperre - Felchen
In der Listertalsperre haben wir mit viel Engagement einen Bestand an Blaufelchen aufgebaut, der sich erfreulicherweise sehr gut entwickelt. Die tägliche Entnahmemenge von 10 Felchen pro Tag und Angler ist dabei sehr großzügig bemessen. Zum Schutz des Bestandes und einer nachhaltigen Felchenfischerei weisen wir aber ausdrücklich darauf hin, dass eine höhere Entnahme sehr schädlich für den Felchenbestand ist. Wir bitten Sie hier ebenfalls darum entsprechende Kontrollen durchzuführen und Vergehen konsequent mit dem Entzug des FEV zu ahnden!
Preise Fischereierlaubnisverträge und Motorplaketten 2015
Die Preise für die Fischereierlaubnisverträge bleiben stabil und entsprechen denen des Vorjahres.
Der Preis für die Jahres-Motorplakette erhöht sich um 2,- € auf 72,- €.
Zudem bieten wir Monats-Motorplaketten zum Preis von 31,- € an, die insbesondere für „Urlaubsangler“ interessant sein kann.
Künftig wird auf die gelben Fischereierlaubnisscheine verzichtet, die bisher neben den Jahres-Fischereierlaubnisverträgen mitgeführt werden mussten.
Tauchplatz Möhnetalsperre
Der Tauchplatz am Südufer in Nähe der Delecker Brücke ist keine Angelstrecke.
Das Tauchgebiet ist deutlich und gut sichtbar mit Bojen markiert und von der übrigen Wasserfläche angegrenzt.
Desweiteren ist die Motorplakette und gegebenenfalls Bootsplakette am linken Bug anzubringen.
-Das Kleben der Plaketten auf den Motor ist unzulässig.
-Das Mitführen loser Plaketten ist unzulässig.