Fischereiabgabe NRW

Anglerdemo

Well-Known Member
Hallo Anglerdemo,

irgendwie merkst Du nicht wo der logische Widerspruch in Deiner Argumentation liegt. Du hast recht wenn Du davon ausgehst, dass die verbandsorganisierten Angler ein Stück weit von den Nichtorganisierten mitfinanziert werden. Das willst Du unterbinden - okay. Aber dann kommst Du nicht an dem Punkt vorbei, dass Du den Verbänden die Finanzmittel abgraben willst. Aber gerade das verneinst Du.

Sag doch einfach, dass Du Geld von den Verbänden weg nehmen willst und den Nichtorganisierten zukommen lassen willst. Das macht zumindest Sinn.

Servus
Fischer am Inn


Falsch! Meine Begründung für die Klage ist doch eindeutig. Zusammenfassend

· Fehlende Gruppenhomogenität ==> Fischer/ Angler = Wirtschaft/ Hobby

· Fehlende Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Erhebungszweck ==> Natur- und Artenschutz

· Gruppennützigkeit der Verwendung des Abgabeaufkommens

· Periodische Legitimation der Sonderabgabe ==> Deutliche Überschüsse aus den Vorjahren

· Angler und Fischer haben den Anschein in eine willkürlich gefasste Gruppe von Abgabenschuldnern zur Deckung einer die Allgemeinheit treffenden Last herangezogen wird (Natur und Artenschutz).

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass die Verbände bei der bisherigen Verteilung der Zuwendungen lediglich 20 % der Fischereiabgabe erhalten, fließen 80% in andere Töpfe. Ich erwarte, dass 100% des Aufkommens von Anglern für Angler eingesetzt werden. Wenn also zukünftig die Verbände nur 50% des Aufkommens als Zuwendung erhalten und nichtorganisierte Angler die andere Hälfte, sind das mal eben schlappe 300.000.- Euro mehr für die Verbände. Ich nenne das Fairness und Gerechtigkeit, DU unterstellst mir Böswilligkeit und das ich den Verbänden Gelder entziehen möchte, obwohl das Gegenteil nachweislich der Fall ist. Anglergelder für Angler und zwar zu 100%! Eigentlich müssten die Verbände die Klage unterstützen.

In erster Linie prüft das Gericht ja lediglich, ob es rechtmäßig ist, dass ich die FA zahlen muss. Was die Politik anschließend ggf. daraus macht (sollte ich Recht bekommen), liegt nicht in meiner Macht. Dann können sich ja die Verbände gerne einbringen. Wenn sie das dann nicht gebacken bekommen, kann ich nur mit den Schultern zucken. Ich denke aber, dass sich die Verbände hier ordentlich ins Zeug legen werden, anders als bei Angelverboten oder Baglimit, denn hier geht es ja um deren Gelder und nicht um Angler...So wie sie auch ihre 3 Plätze im Fischereiabgabeausschuss bis aufs Blut verteidigen.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Anglerdemo


, DU unterstellst mir Böswilligkeit und das ich den Verbänden Gelder entziehen möchte, obwohl das Gegenteil nachweislich der Fall ist. Anglergelder für Angler und zwar zu 100%! Eigentlich müssten die Verbände die Klage unterstützen.

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Was für Angelverbände gut ist bestimmen sie selbst, und zwar ausschließlich. Und wenn Du die Postings der letzten Tage aufmerksam durchliest, dann wirst Du feststellen, dass eine Reihe von Anglern das bisherige System der FA für ausgesprochen gut finden und in Sorge sind, dass sich da was ändern könnte. Andere Angler sehen das anders. Der Spalt läuft quer durch die Anglerschaft. Und darum sprichst Du nicht für "die Angler", sondern bestenfalls für eine bestimmte Gruppe.

Und was mir weiter Sorge macht ist die Tatsache, dass die verschiedenen Interessensvertreter der Angler anfangen sich gegenseitig mit Rechtsmitteln zu überziehen und an der finanziellen Basis zu sägen. Es ist eine weitere Eskalationsstufe erreicht.

Wir werden sehen wie sich das weiter entwickelt

Servus
Fischer am Inn
 

kati48268

Well-Known Member
Es ist eine weitere Eskalationsstufe erreicht.
Wenn das Gericht bescheinigt, dass doch alles rechtens ist & war (was die Verbände ja behaupten), dann ist doch alles gut.
Wenn das Gericht sagt, "so nicht", aber eben auch.
Es geht um Rechtmässigkeit, nicht Eskalation.
Wenn bei berechtigten Zweifeln das Hinterfragen von Rechtmässigkeit schon eskalierend ist...

Die Politik sieht gerichtliche Überprüfungen was wesentlich entspannter. Man erinnere sich z.B. als die Energiekonzerne gleichzeitig mit der Bundesregierung am Verhandlungstisch saßen und gegen eben diese klagten.
Das finden wir bei vielen Verflechtungen; Rüstungsindustrie vs. Verteidigungsministerium, Länder gegen Bund,...
Der Standpunkt von Anglerverbänden, "wir können doch nicht gegen die Landesregierung zu Felde ziehen, mit der wir ansonsten gut zusammenarbeiten..."
Doch, natürlich kann man das!

Ich lese aus solchen Postings nur blanke Angst heraus.
Und die nie geäusserten Statements, die man unter dem Tisch aus Politik & Ministerien bekommt,
sagen warum ;).
Ein Jahrzehnte altes System, an dem sich alle Beteiligten fett gemacht haben, wird erstmals in Frage gestellt. Ein Plan B war nie nötig, es lief doch immer alles so gut, also hat man auch keinen ...und ist nicht mal in der Lage über so etwas nachzudenken.
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
Ich sehe keinerlei sachlichen Grund für eine Eskalation. Wenn das hier geschieht, dann hängt das zunächst einmal damit zusammen, dass man über Dinge diskutiert, auf die es - erkennbar für jeden, der zumindest halbwegs einschlägige Fachkenntnisse hat - überhaupt nicht ankommt.
Ich versuch's mal in kompakt: Die Fischereiabgabe ist eine Sonderabgabe. Unter welchen Voraussetzungen der Staat eine derartige Sonderabgabe überhaupt erheben darf, ist grundlegend vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden. Es geht also in den in NRW und S-H anhängigen Klagen um die komplett unromantische Frage, ob die Fischereiabgabe in der jeweils geregelten Form diesen Kriterien entspricht oder nicht. Eine Pro - Contra Diskussion zur Fischereiabgabe an sich ist also schlicht am Thema vorbei.
Zweiter Punkt: In NRW wurde die Jagdabgabe über ein Verfahren vor dem OVG Münster gekippt. Die tragenden Gründe finden sich in einem Protokoll, in dem das Gericht seine grundsätzliche Rechtsauffassung dargelegt hat, als dessen Folge sich das Land NRW in Respektierung dieser Rechtsauffassung im Vergleichswege bereit erklärt hat, die Jagdabgabe abzuschaffen.

Die vorliegenden Klagen basieren im wesentlichen Kern auf der Einschätzung des OVG zur Jagdabgabe, was schon deshalb mehr als nahe liegend ist, weil die Jagdabgabe ebenfalls eine Sonderabgabe zu Finanzierungszwecken ist, dh es geht um exakt die gleichen Grundfragen.

Zusammenfassend: Die hier diskutierten Klagen wurden aus sehr berechtigtem Anlass erhoben und dienen der Klärung einer eher diffusen Rechtslage, mit welchem Ergebnis auch immer. Dh die Annahme eines Krieges zwischen unterschiedlichen Vertretern der Anglerschaft ist eigentlich absurd. Wenn das hier so aufgebauscht wird, von mir aus. Mit der Sache hat es jedenfalls nichts zu tun.

Sollte das VG zB in NRW der Auffassung sein, die FA, so wie sie in NRW geregelt ist, ist nicht rechtskonform, besteht - falls man nicht ins Berufungsverfahren geht - für den Gesetzgeber vernünftigerweise entweder die Variante, die FA in NRW einzustampfen, oder sie in Form einer neuen Vorschrift, ggfs. verbunden mit entsprechenden Förderrichtlinien, neu zu gestalten. Unvernünftigerweise kann er sich sogar dafür entscheiden, nichts zu machen, was deshalb unvernünftig ist, weil sich das Land vermutlich ne Menge weiterer Klagen einfängt...

Zusammenfassend: Über welches Drama reden wir an dieser Stelle? Ich sehe hier nichts...

P.S.: Ich selbst habe durchaus gewisse Sympathien für die FA. Wie die entsprechenden Vorschriften bzw. hierauf basierende Förderrichtlinien aussehen könnten, erschließt sich mir durch ein paar Klicks und den Zugriff auf eine Datei auf meinem PC, in der all dies abgespeichert ist...
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Was für Angelverbände gut ist bestimmen sie selbst, und zwar ausschließlich.
Dürfen die ja auch weiterhin, so wie sie ja auch bestimmen, was schlecht für die ist. Ich habe übrigens "müssten" geschrieben, nicht "müssen".

Und wenn Du die Postings der letzten Tage aufmerksam durchliest, dann wirst Du feststellen, dass eine Reihe von Anglern das bisherige System der FA für ausgesprochen gut finden und in Sorge sind, dass sich da was ändern könnte.
Ja, total repräsentativ. Angler oder Verbandler ist noch die Frage bei "der Reihe von....". Die Sorgen von Verbänden und Vereinen können berechtigt sein, wenn man auf diese Gelder angewiesen ist und dadurch eine gewisse Unsicherheit herrscht.

Der Spalt läuft quer durch die Anglerschaft. Und darum sprichst Du nicht für "die Angler", sondern bestenfalls für eine bestimmte Gruppe.
Ich denke kein Angler hat ein Problem damit, wenn Angler in SH zukünftig 800.000.- Euro mehr im Jahr zur Verfügung hätten. Das Problem liegt darin, dass manche Angst haben, dass das jetzige System zusammenbricht und die Gelder nicht mehr fließen.

Erkläre mir doch bitte, warum ein Angler gegen die Einhaltung von geltendem Recht sein sollte und keine 800.000.- Euro mehr im Jahr haben möchte.

Der Spalt läuft quer durch die Anglerschaft. Und darum sprichst Du nicht für "die Angler", sondern bestenfalls für eine bestimmte Gruppe.
Das haben im Rahmen einer Veranstaltung vor ein paar Monaten schon die Verbände festgestellt- ich spreche nur für den Angeltourismus, nicht für die Angler war damals die Aussage in der Runde. Ja, die 150.000 pro Woche bei Facebook sind alles keine Angler- und da frage ich mich dann aber auch WER spaltet?

Und was mir weiter Sorge macht ist die Tatsache, dass die verschiedenen Interessensvertreter der Angler anfangen sich gegenseitig mit Rechtsmitteln zu überziehen und an der finanziellen Basis zu sägen. Es ist eine weitere Eskalationsstufe erreicht.
Welche Interessenvertreter überziehen sich mit Rechtsmitteln?

Wir klagen gegen das Land SH (MELUND), die zähle ich nicht zu den Interessenvertretern der Angler. Gegen das Land/ eine Behörde zu klagen ist ein völlig normaler Vorgang, sowie auch die Klage gegen das BMUB/ BfN zum Angelverbot im Fehmarnbelt.

Ich denke die nächste Klage wird auch bald auf den Weg gebracht- zumindest gibt es bereits eine erste Einschätzung zu der Situation durch einen unserer Juristen. Dazu folgen bei Zeiten weitere Infos. Teilweise gut investiertes Geld, ich bin ja optimistisch, die Klagen zu gewinnen, ansonsten würde ich den Weg ja nicht gehen. Wenn nicht habe ich halt ein paar Euro versenkt- im Falle meiner privaten Klagen dann halt mein Geld und meine Verantwortung.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Grünknochen,
Hallo Anglerdemo,
Hallo miteinander,

es ist doch völlig unzweifelhaft, dass die Gerichte bei einer jeden Klageerhebung prüfen ob diese zulässig ist. Darüber brauchen wir doch nicht streiten. Das ist doch eindeutig.

Wir reden hier über Angelpolitik und nicht über Recht.

Und es geht um die Frage was wir im Streit um die richtige Angelpolitik für uns selbst als Regeln und Grenzen ansehen. Und da ist jetzt um einen Zahn zugelegt worden. Und das haben genau zwei Personen gemacht. Aber gut, wenn das das neue Level ist ....

Servus
Fischer am Inn
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

dass die verschiedenen Interessensvertreter der Angler anfangen sich gegenseitig mit Rechtsmitteln zu überziehen

Also verklagen sich z.b. jetzt Anglerdemo und die Verbände schon gegenseitig?

Ist komplett an mir vorbeigezogen.

Hab bisher nur wahrgenommen, dass ein Bürger sich gegen den Verwaltungsakt einer Behörde zur Wehr setzt, was in einem Rechtsstaat ja eigentlich kein Problem sein sollte.

Ich selbst habe durchaus gewisse Sympathien für die FA.

Ich hätte dagegen grundsätzlich auch nichts einzuwenden. Hab meine sowieso schon vor langer Zeit im Voraus bezahlt.

Nur bei der Verwendung der Mittel und der Erhebung sehe ich da schon Verbesserungspotentiale. Da sollte m.E. schon ein unmittelbarer Bezug/Nutzen für die Zahler erkennbar sein.

Die FA sollte u.a. auch nicht dazu dienen andere Fördertöpfe für andere Antragsteller zu schonen, die z.B. für Natur-, Umwelt- und Artenschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Mir ist z.B. nicht bekannt, dass jemals ein Fischereiverein 85% Zuschuss aus dem Naturschutzfond für den Erwerb eines Fischereirechts erhalten hat.

Ich hab auch nichts gegen die Fischereiverbände. Ich zahle sogar mehrfach Beiträge, weil ich in zwei unterschiedlichen Bezirksverbänden bin. Wobei ich in einem schon seit Jahren nicht mehr geangelt habe.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo fishhawk
Hallo miteinander

Hallo,



Also verklagen sich z.b. jetzt Anglerdemo und die Verbände schon gegenseitig?

Ist komplett an mir vorbeigezogen.

.

Eine direkte Klage im Kontext zur FA gegen die Fischereiverbände ist rechtlich unzulässig. Darum wurde der juristische Winkelzug gewählt, den Staat zu verklagen mit dem Ziel, dass letztlich die Regeln zur Vergabe der FA geändert und damit die Verbände geschwächt werden.

Servus
Fischer am Inn
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

dass letztlich die Regeln zur Vergabe der FA geändert und damit die Verbände geschwächt werden.

Wenn also die Gerichte bei der Vergabepraxis der FA Rechtsverstöße feststellen sollten, schwächt das die Verbände?
Also lieber Füße still halten und nichts sagen?

Die Meinung kann man vertreten.

Wenn herauskäme, dass der Vorstand eines Angelvereins jahrelang Gelder missbräuchlich für eigene Zwecke verwendet hat, könnte man auch argumentieren: " Lasst ihn halt, gibt schlechte Presse, dem Verein geht ś doch trotzdem gut und es ist auch kein besserer Nachfolger in Sicht.

Darf man aber auch keinem verübeln, der das anders sieht.

Ich habe wie gesagt kein Interesse die bayerische FA abzuschaffen und werde auch weiterhin brav meine Verbandsbeiträge zahlen, auch wenn ich dafür zum Teil keine konkrete Gegenleistung erhalten.

Ich nehme es aber niemand übel, wenn er Verwaltungsakte auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen will.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Ich habe auch nichts gegen eine Fischereiabgabe, nur gegen die Verteilung der Zuwendungen. Ich wäre sogar bereit mehr als 10.- Euro zu bezahlen, wenn wir Angler davon spürbare Vorteile hätten und nur ANGLER und ALLE ANGLER davon partizipieren würden.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

und nur ANGLER und ALLE ANGLER davon partizipieren würden

So weit würde ich nicht gehen, wie soll man das denn abgrenzen können.

Mir würde schon reichen, wenn durch die FA Projekte gefördert würden, die überwiegend Anlegerinteressen fördern, während Projekte die überwiegend allgemeinen Natur-, Arten- und Umweltschutzcharakter haben aus anderen Töpfen finanziert würden.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Eine direkte Klage im Kontext zur FA gegen die Fischereiverbände ist rechtlich unzulässig. Darum wurde der juristische Winkelzug gewählt, den Staat zu verklagen mit dem Ziel, dass letztlich die Regeln zur Vergabe der FA geändert und damit die Verbände geschwächt werden.

Ich denke alle hier haben verstanden, dass es mir nicht darum geht, die Verbände zu schwächen. Du musst also Deine nicht zutreffenden Unterstellungen nicht mehr wiederholen.

Noch einmal nur für Dich: Ich möchte ganz einfach nur überprüfen lassen, ob die Fischereiabgabe rechtmäßig ist. Sollte ich Recht bekommen und das Gericht meiner (unserer) Argumentation folgen, könnte es im Idealfall große Vorteile für die Verbände mit sich bringen.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
nur ANGLER und ALLE ANGLER davon partizipieren würden.

So weit würde ich nicht gehen, wie soll man das denn abgrenzen können.

Ich denke es ist möglich. Natürlich sollen auch weiterhin Verbände und Vereine Zuwendungen erhalten, jedoch auch nichtorganisierte Angler. Wenn also ein Lachsprojekt von einer Interessengruppe auf den Weg gebracht werden soll, muss das geprüft und wenn alles stimmig ist, auch finanziert werden.

Oder auch eine Studie zum Angeltourismus, eine Marketingkampagne für Meeresangler etc.

Aber sicherlich keine Otterausstiege in Fischereinetzen...
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

IWenn also ein Lachsprojekt von einer Interessengruppe auf den Weg gebracht werden soll, muss das geprüft und wenn alles stimmig ist, auch finanziert werden.

Davon profitieren, wenn überhaupt, aber nur die Angler an diesem Gewässersystem, dafür aber auch der Natur- und Artenschutz.

eine Marketingkampagne für Meeresangler etc.

Was bringt das den Binnenanglern?

Deshalb für mich so nicht abgenzbar:

nur ANGLER und ALLE ANGLER

Würde aber trotzdem alles befürworten.
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Nicht jedes Projekt für alle Angler- ein Missverständnis ;). Grundsätzlich sollen alle Angler Zuwendungen erhalten können und nicht nur organisierte. So war das gemeint...
 

Anglerdemo

Well-Known Member
Na Gott sei dank triift dieses Problem insofern nicht in Bayern zu.

Kann ich nicht beurteilen, aber ich denke, wenn in NRW und SH die Gerichte der Klage stattgeben, wird es bei Euch auch Änderungen geben (müssen) oder eine Klage vermutlich nicht lange auf sich warten lassen. Wir warten jetzt SH und NRW ab, bei erfolgreicher Klage geht es dann in HH, MVP und Brandenburg weiter (zumindest haben dort ansässige Angler das uns bereits mitgeteilt).
 

Toni_1962

freidenkend
Warum soll in Bayern geklagt werden, dass "alle Angler Zuwendungen erhalten können und nicht nur organsierte", wenn dem doch nach
Richtlinie für Zuwendungen aus der Fischereiabgabe (Fischereiabgaberichtlinie – FiAbgaR) bereits so ist?

Dier diesbezüglichen Auszüge aus der Richtlinie habe ich bereits im diesem Thread gebracht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anglerdemo

Well-Known Member
Ich kenne die Fischereigesetze in Bayern nicht wirklich, obwohl ich mal 6 Monate da unten gelebt habe, denke aber dass u.a. die Gruppenhomogenität ein Grund wäre.
 
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