Anglerdemo
Well-Known Member
Baglimit 2020- weitere Informationen von der EU- Kommission liegen vor
Wir waren bisher sehr zurückhaltend mit unseren Veröffentlichungen zum Baglimit 2020. Bis heute gab es nur wenige offizielle Informationen, teilweise auch nur auf inoffiziellen Wegen. Zudem waren im Netz auf verschiedenen Seiten falsche Informationen veröffentlicht worden.
Der Wassertourismus in Schleswig- Holstein e.V. hat heute noch einmal Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt und diese Informationen zur Veröffentlichung freigegeben.
Hinweis: Die offizielle Verordnung hierzu wird nach heutigem Stand in der kommenden Woche veröffentlicht. Erst damit ist die Verordnung rechtsverbindlich, da die Verodnung noch formal vom Rat angenommen werden muss. In Kraft treten wird die Verordnung am 01. Januar 2020.
Ab 01. Januar 2020 gilt ein Baglimit von 5 Dorschen pro Angler pro Tag. Im Februar und März sind es 2 Dorsche pro Angler pro Tag. Aktuell gibt es noch Gespräche, um den Vorschlag der WiSH e.V. zu einer sogenannten „Kutterquote“ (also Anzahl der Angler auf dem Schiff x 2 Dorsche) in den Monaten Februar und März in den Mitgliedstaaten umsetzen zu können.
Das Baglimit gilt in den ICES Untergebieten 22 bis 24. Im ICES Untergebiet 24 gilt die Regelung, dass die Freizeitfischerei auf Dorsch nur in einem Gebiet von sechs Seemeilen (ca. 11,1 Km) von der Basislinie erlaubt ist. Jenseits dieser Linie ist die gezielte Fischerei auf Dorsch vollständig verboten. Eine Ausnahme gilt für die dänische Insel Bornholm. Hier ist auf der westlichen Seite – also dem Teil im ICES Untergebiet 24 - die Freizeitfischerei ebenfalls in einem Gebiet bis zu sechs Seemeilen von der Küstenlinie entfernt erlaubt. Ab einer Grenze von sechs Seemeilen ist auch hier die gezielte Fischerei auf Dorsch verboten.
Zu beachten ist hierbei, dass auch im ICES Gebiet 24 das reduzierte Baglimit von 2 Dorschen in den Monaten Februar und März gilt. Auch wenn die Schließzeit für die Fischerei in diesem Gebiet eigentlich in den Sommermonaten (Laichzeit beim Ostdorsch) liegt, so ist die Beschränkung für die Freizeitfischerei zur Vereinheitlichung in die Monate Februar und März gelegt worden.
In den ICES Gebieten 25 und 26 ist die Freizeitfischerei auf Dorsch ab 01. Januar 2020 vollständig verboten! Somit hat es die polnischen Kollegen leider besonders hart getroffen- ein Opfer der durch die Politik jahrelang geduldeten Überfischung.
Zusammenfassend bedeuten diese Regelungen:
ICES 22 und 23 Baglimit 5 (2 Dorsche Februar und März)
ICES 24 Baglimit 5 (2 Dorsche Februar und März), jedoch innerhalb einer Zone von 6 Seemeilen
ICES 25 und 26 Verbot der Freizeitfischerei auf Dorsch ab 01. Januar 2020
Wir informieren Euch natürlich sofort, wenn die Verordnung veröffentlicht ist!
Petri Heil und herzliche Grüße von der Küste!
Wir waren bisher sehr zurückhaltend mit unseren Veröffentlichungen zum Baglimit 2020. Bis heute gab es nur wenige offizielle Informationen, teilweise auch nur auf inoffiziellen Wegen. Zudem waren im Netz auf verschiedenen Seiten falsche Informationen veröffentlicht worden.
Der Wassertourismus in Schleswig- Holstein e.V. hat heute noch einmal Gespräche mit den zuständigen Stellen geführt und diese Informationen zur Veröffentlichung freigegeben.
Hinweis: Die offizielle Verordnung hierzu wird nach heutigem Stand in der kommenden Woche veröffentlicht. Erst damit ist die Verordnung rechtsverbindlich, da die Verodnung noch formal vom Rat angenommen werden muss. In Kraft treten wird die Verordnung am 01. Januar 2020.
Ab 01. Januar 2020 gilt ein Baglimit von 5 Dorschen pro Angler pro Tag. Im Februar und März sind es 2 Dorsche pro Angler pro Tag. Aktuell gibt es noch Gespräche, um den Vorschlag der WiSH e.V. zu einer sogenannten „Kutterquote“ (also Anzahl der Angler auf dem Schiff x 2 Dorsche) in den Monaten Februar und März in den Mitgliedstaaten umsetzen zu können.
Das Baglimit gilt in den ICES Untergebieten 22 bis 24. Im ICES Untergebiet 24 gilt die Regelung, dass die Freizeitfischerei auf Dorsch nur in einem Gebiet von sechs Seemeilen (ca. 11,1 Km) von der Basislinie erlaubt ist. Jenseits dieser Linie ist die gezielte Fischerei auf Dorsch vollständig verboten. Eine Ausnahme gilt für die dänische Insel Bornholm. Hier ist auf der westlichen Seite – also dem Teil im ICES Untergebiet 24 - die Freizeitfischerei ebenfalls in einem Gebiet bis zu sechs Seemeilen von der Küstenlinie entfernt erlaubt. Ab einer Grenze von sechs Seemeilen ist auch hier die gezielte Fischerei auf Dorsch verboten.
Zu beachten ist hierbei, dass auch im ICES Gebiet 24 das reduzierte Baglimit von 2 Dorschen in den Monaten Februar und März gilt. Auch wenn die Schließzeit für die Fischerei in diesem Gebiet eigentlich in den Sommermonaten (Laichzeit beim Ostdorsch) liegt, so ist die Beschränkung für die Freizeitfischerei zur Vereinheitlichung in die Monate Februar und März gelegt worden.
In den ICES Gebieten 25 und 26 ist die Freizeitfischerei auf Dorsch ab 01. Januar 2020 vollständig verboten! Somit hat es die polnischen Kollegen leider besonders hart getroffen- ein Opfer der durch die Politik jahrelang geduldeten Überfischung.
Zusammenfassend bedeuten diese Regelungen:
ICES 22 und 23 Baglimit 5 (2 Dorsche Februar und März)
ICES 24 Baglimit 5 (2 Dorsche Februar und März), jedoch innerhalb einer Zone von 6 Seemeilen
ICES 25 und 26 Verbot der Freizeitfischerei auf Dorsch ab 01. Januar 2020
Wir informieren Euch natürlich sofort, wenn die Verordnung veröffentlicht ist!
Petri Heil und herzliche Grüße von der Küste!