Thomas9904
Well-Known Member
AW: 04.07. 2011, Neues vom DAV; Stellungnahme des Verbandsausschusses
Aber wir trinken beide gerne Bier und wir sind uns über unsere angelpolitischen Grundsätze auch komplett einig - und daran messen wir ALLE Verbände und Gliederungen, ob DAV oder VDSF - und werden mißtrauischst und ohne jeden Vertrauensvorschuss beobachten, was da gerade abgeht..Honeyball schrieb:Liegt begründet in unseren differierenden kulinarischen Vorlieben:
Ich... warte ab und trinke Tee,
Du.... hast schnell den Kaffee auf
Grundsätze der Redaktion
Die Gesetzgebung ist durch den Föderalismus in Deutschland zum einen eine Katastrophe, da sich jeder, der in einem anderen Bundesland angeln will, eigentlich zuerst einmal mit der dortigen Gesetzgebung vertraut machen muss.
Auf der anderen Seite hat es den Vorteil, dass nicht wie früher behauptet werden kann, Erleichterungen wären für Angler aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Da es eben dank des Föderalismus Bundesländer gibt, die in ihrer Gesetzgebung das Gegenteil beweisen.
Hier gilt es darauf hinzuwirken, dass jede rechtliche Erleichterung für Angler möglichst bundesweit durchgesetzt wird, anglerfeindliche Gesetzgebung in möglichst jedem Bundesland abgeschafft.
Als Grundsatz ist hier die Subsidiarität zu nennen, nach der von Seiten der Gesetzgeber möglichst wenig Restriktionen zu erfolgen haben, da durch die Gewässerbewirtschafter die zielführendsten Regelungen für die jeweiligen Bedingungen an den einzelnen Gewässern erreicht werden können.
Im einzelnen werden dazu immer wieder folgende Punkte diskutiert:
Primat des Angelns. Gerade weil Angler auf Grund des Eigeninteresses die besseren Natur- und Tierschützer sind (man braucht gesunde Gewässer und Bestände zum Angeln nun mal als Voraussetzung), muss der von fehlgeleiteten Schützer- und Tierrechtlerinteressen aufgeworfene Gegensatz zu den Interessen der Angler argumentativ zurückgewiesen werden und klar gemacht, dass gerade die Interessen der Angler der beste Natur- und Tierschutz sind.
Erleichterung des Zugangs zum Angeln – Abschaffen der Prüfungen bzw. ersetzen durch Praxiskurse (ohne Prüfung).
Rechtssicheres zurücksetzen von Fischen, die man nicht individuell sinnvoll verwerten kann.
Vernünftiges hältern von Fischen
Rechtsicheres Wettangeln im Rahmen des Tierschutzgesetzes
Abschaffung unsinniger und einseitig auf Angler abzielender Restriktionen wie dem gesetzlichen Nachtangelverbot.
Unsere angelpolitischen Grundsätze
1.) Wir fordern, dass alle angelfischereilichen Belange die mit dem Tierschutzgesetz in Verbindung stehen, bundeseinheitlich und anglerfreundlich geregelt werden sollen.
2.) Wir fordern, dass dem Bürger die Eigenverantwortung für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes nicht entzogen wird, und tiefergehende, einzelfallbezogene Regelungen und Ableitungen aus den Fischereigesetzen entfernt werden.
3.) Wir fordern, dass der Bürger das Recht bekommt, ungehinderten und unbürokratischen Zugang zur Angelfischerei zu erhalten.
4.) Wir fordern, dass der Wille zur Verwertung des Fanges nicht zur verordneten Pflicht auferlegt wird, dass jeder gefangene - und nicht aus besonderen Gründen geschützte - Fisch getötet werden muss.
5.) Wir fordern, dass Angler zur Ausübung der Angelfischerei mindestens die gleichen Zugangs- und Aufenthaltsrechte am und zum Gewässer haben, wie jeder andere Bürger auch.
6.) Wir fordern, dass Vereine und Verbände die Interessen aller Angler zu wahren haben.
7.) Wir fordern starke Verbände, welche die Interessen der gesamten Anglerschaft in den Vordergrund stellen.
8.) Wir fordern eine offene und ehrliche Kommunikation durch Vereine und Verbände mit ALLEN Anglern.
9.) Wir fordern sinnvolle Kontrollen statt weiterer gesetzlicher Verbote.
10.) Wir fordern, dass alle Angler sich in ihrem Tun gegenüber der Natur und der Kreatur respektvoll und mit Anstand verhalten.