Angelgeräteimport aus dem Ausland
Immer wieder liest man auch in unserem Forum von Leuten, die sich Angelgerät direkt aus dem Ausland, oft aus den USA oder Japan, schicken lassen. Da gibt es zum einen die gesetzestreuen, die dann diese Sachen regulär verzollen und versteuern. Und es gibt diejenigen die dann schnell feststellen, dass bei ordnungsgemäßer Versteuerung/Verzollung kein großer - wenn überhaupt einer – Preisvorteil übrig bleibt.
Abgesehen davon dass man sich schwer damit tun wird, Garantieansprüche durchzusetzen, schädigt man damit auch Importeure, Großhändler und Fachhändler.
Man kann dann im Netz immer wieder lesen welche „Tipps“ gegeben und welche Tricks angewandt werden, um Zoll und Steuer zu umgehen.
Nach einem Gespräch mit dem Hauptzollamt in Hamburg möchte ich zu diesem Thema gerne einige Infos weitergeben, die den Gerüchten, welche da teilweise im Netz unterwegs sind, doch deutlich widersprechen.
Um Kleinkram kümmert sich der Zoll nicht?
Das ist ganz klar falsch, selbst wenn es sich nur um den Betrag von einem Cent drehen würde, müsste ein Zollbeamter oder sonstige Strafverfolgungsbehörden tätig werden, sobald sie davon Kenntnis erhalten. Würden sie das nicht tun, würden sie sich sogar selber strafbar machen!
Alles als Geschenk deklarieren, dann passiert nix
Auch ganz klar falsch, da auch für Geschenke zum einen nur ein niedriger Wert Zoll/Steuerfrei ist (ich glaube knappe 30 Euro), zum anderen so was auch Steuerhinterziehung und somit eine Straftat ist. Davon kann man nur abraten!
Die kriegen das eh nicht raus im Internet....
Auch das ist klar falsch. Der Zoll hat wie andere Strafverfolgungsbehörden auch für Internetkriminalität extra Ermittlungsgruppen eingesetzt. Darunter auch solche, welche über bestimmte Suchwörter Suchmaschinen durchforsten und da dann vor allem auch in Foren fündig werden. Da sobald sie von einer (auch noch so kleinen) Straftat/Vergehen Kenntnis erlangen tätig werden müssen, werden da wohl in nächster Zeit einige Leute dumm aus der Wäsche gucken.
Mit gefälschten Emailadressen etc. erwischen die mich eh nicht...
Auch klar falsch. Es ist nicht die Frage ob sie einen erwischen, sondern letztlich welchen Aufwand es braucht und wie lange es deswegen dauert. Dass das Internet lange nicht so anonym ist, wie mancher denkt durften ja auch schon die Leute erfahren, die das Anglerboard mal gehackt hatten. Und wir haben beileibe nicht die Möglichkeiten welche Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehen!!
Oder ganz andres gesagt:Kauft auf legalem Wege ein (ob im In- oder Ausland). Wer versucht Steuer und Zoll zu hinterziehen bei Einkäufen aus dem Ausland, sollte sich nicht beschweren, wenn er dann Post vom Staatsanwalt oder dem Finanzamt kriegt. Und Steuervergehen werden in Deutschland mit am stärksten bestraft!!
Ist schon angekommen mittlerweile, die Wirbel haben meiner Meinung nach die gleiche Qualität wie andere Produkte auf dem deutschen markt[Zander];4325871 schrieb:Habe mir mal nen paar Kleinteile bei Banggood bestellt, wurde auch schon verschickt.
Mal schauen wie die Qualität so ist
Ich werde euch davon Berichten, wenn das Zeug da ist.
Gruss
Hallo,
Ab welchem Betrag muss man heute denn wieviel bei Einfuhr zB aus Kenya bezahlen?
Gruss
salmon Wim
Seit dem 01.Dez. 2008 gelten für Postsendungen aus dem Ausland (aus einem nicht EU Land) die folgenden Regeln:
Postverkehr:
Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht
Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.
Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.
Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.
Herausgeber:
Bundesfinanzdirektion Nord
Rödlingsmarkt 2
20459 Hamburg
Kontakt:
Arnes Petrick
Tel.: 040/42820-2598
Fax: 040/42820-2385
E-Mail: zoll.presse@ofdhh.bfinv.de
hier im original Text nachzulesen:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/f0_sonstiges/w0_2008/z03_postverkehr/index.html
Also mir persönlich ist es egal ob ich einen Händler vor Ort oder einen Online-Handel im Inland schädige wenn ich Angelgeräte im Ausland kaufe.
Ich habe vor 2 Wochen eine Abu Garcia Revo MGXtreme gekauft von einem Händler aus Nikosia, Zypern. Habe sie bekommen für 231€, der billigste deutsche Online-Händler zu dem Zeitpunkt war Angelplatz mit 306€. Versandpartner der Händlers aus Zypern war in Deutschland ansässig, daher keine Import- oder Zollgebühren. Heisst: 75€ gespart. Zypern ist in der EU, also auch EU-weite Garantiereglung.
Wenn ich bei Ebay oder auch Amazon schaue, und diese Rolle dort für bis zu 475€angeboten wird, darf sich kein Händler beschweren wenn ich dort nicht kaufe.
Ob mal legal oder illegal kauft, muss jeder für sich entscheiden. Und je nach Entscheidung aber auch nicht maulen wenn Konsequenzen auf einen zukommen.
Zudem gibt es auch Angelgeräte, z.B. aus Japan, die in Deutschland gar nicht erst offiziell angeboten wird. Bei einem solchen Kauf geht es ja nicht um den PReis, sondern das Gerät überhaupt erst bekommen zu können. Und da finde ich gibt es keine andere Lösung.
Inzwischen habe ich gesehen, dass auch einige große deutsche Angel-Online-Händler teilweise Japan-Modelle anbieten. Beispielsweise war im Gerlinger-Katalog ein Sonderteil mit Daiwa-Rollen (Japan-Modelle).
http://de.aliexpress.com/item/DAlWA...-1&btsid=8c24048f-7c60-4be7-be33-a87268fa3d72
Kennt die wer?
Preis ist ja mal der Hammer.
Von der Website hab ich schon paar Sachen bestellt - hatte keine Probleme.
was ist denn die kampfbremse bei baitcastern?
antonio