AW: Angeln in Baden-Württemberg: Ein Trauerkommentar
Es gibt verschiedene für Angler interessante Anträge bei der 11. Sitzung des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Mittwoch, 12. Juli 2017,
1. Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP
– Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes für
Baden-Württemberg
– Drucksache 16/47
(Das Ergebnis der zu diesem Gesetzentwurf schriftlich durchgeführten
Anhörung der kommunalen Landesverbände ist als Mitteilung der
Landtagspräsidentin vom 28. Juni 2016 veröffentlicht) – Drucksache 16/198
2. Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD
und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
– Fischereirecht in Baden-Württemberg – Drucksache 16/2173
3. Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD
und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
– Auseinandersetzung des Ministers für Ländlichen Raum und
Verbraucherschutz Peter Hauk mit Umwelt- und Tierschutzorganisationen
– Drucksache 16/2069
4. Antrag der Abg. Karl Zimmermann u. a. CDU
und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
– Streuobst-Aufpreisinitiativen – Drucksache 16/2142
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5. Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD
und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
– Förderung und Entwicklung der Aquakultur am Bodensee – Drucksache 16/2067
6. Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD
und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
– Umsetzung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes:
Fütterungsverbot und bislang angemeldete Fütterungskonzeptionen
– Drucksache 16/2068
7. Verschiedenes
Interessant dabei für uns insbesondere:
TOP1, FDP:
Der Landtag wolle beschließen,
dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu
erteilen:
Gesetz zur Änderung des Fischerei -
gesetzes für Baden-Württemberg
Artikel 1
Änderung des Fischereigesetzes
für Baden-Württemberg
Das Fischereigesetz für Baden-Württemberg vom 14. No -
vember 1979 (GBl. S. 466, ber. 1980 S. 136), zuletzt ge -
ändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2015
(GBl. S. 585, 613), wird wie folgt geändert:
1. § 32 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Personen, die das siebte, aber noch nicht das sechzehnte
Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein
für Jugendliche (Jugendfischereischein) erteilt
werden, soweit sie nicht die für die Ausstellung
eines Fischereischeins gemäß § 31 erforderliche Sachkunde
besitzen oder in einem Ausbildungsverhältnis
als Fischwirt stehen.“
2. § 44 Absatz 1 Nummer 11 wird gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in
Kraft.
31. 05. 2016
Dr. Rülke, Dr. Bullinger
und Fraktion
TOP2 SPD
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. welche Gründe für und gegen eine Absenkung des Mindestalters zur Erlangung des Jugendfischereischeins
auf sieben Jahre sprechen;
2. wie hoch das Mindestalter für vergleichbare Fischereischeine in den anderen Bundesländern ist;
3. wie sie auf anderem Wege die Attraktivität der Fischerei insbesondere auch zur Erlangung von Nachwuchs
in den Angelsportvereinen fördert;
4. welche Bundesländer nach ihrer Kenntnis Regelungen haben, die für Touristen beschränkte Fischereigenehmigungen
vorsehen und wie diese bewertet werden;
5. inwieweit Fischereischeine, die in anderen Staaten oder anderen Bundesländern erworben wurden, in
Baden-Württemberg anerkannt werden und warum gegebenenfalls nicht;
6. inwieweit sich anstelle der derzeitigen pauschalen Regelung zum nächtlichen Angeln ein Angelverbot
auch in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen der Naturschutzgebiete verankern ließe.
02.06.2017
Gall, Kopp, Nelius, Rolland, Gruber SPD
B e g r ü n d u n g
Im Rahmen der letzten Novellierung des Landesfischereirechtes wurden im Wesentlichen einige rechtliche
Anpassungen an Bundes- und EU-Recht vorgenommen. Änderungen des Gesetzes zum Abbau von Bürokratie
oder Erleichterungen für die Fischereiberechtigten, wie zum Beispiel eine Herabsetzung des Mindestalters
zur Erlangung des Jugendfischereischeins, wurden nicht vorgenommen.
TOP 3 SPD:
Antrag
der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD
Auseinandersetzung des Ministers für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Peter Hauk mit Umwelt- und Tierschutzorganisationen
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. welche Vorwürfe der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in öffentlichen Reden gegenüber
Greenpeace, Foodwatch und der Tierschutzorganisation Peta erhoben hat;
2. welche Kosten das Land für den Rechtsstreit gegen die Organisation Peta oder auch in vergleichbaren
Fällen zu tragen hatte (Anwalts- und Gerichtskosten);
3. welches Ziel der Minister damit verfolgt, Umwelt- und Tierschutzorganisationen, bis hin zur Diffamierung,
öffentlich scharf zu kritisieren;
4. inwieweit Beschimpfungen und Unterstellungen gegenüber Verbänden, die gerichtliche Auseinandersetzungen
nach sich ziehen können, als Minister getätigt werden und wann sie sinnvoller als Privatperson
getätigt werden sollten.
15.05.2017
Gall, Kopp, Nelius, Rolland, Gruber SPD
Be g r ü n d u n g
Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat in verschiedenen öffentlichen Reden die
genannten Organisationen scharf kritisiert und ihnen dabei vorgeworfen, nicht aus inhaltlichen Gründen,
sondern aus den Eigeninteressen sehr hoch bezahlter Vorstände oder Geschäftsführer heraus zu handeln,
wenn sie gegen Umweltprobleme oder Missstände in der Tierhaltung vorgingen.
Das Landgericht Hamburg hat ihm derartige Äußerungen gegenüber Peta untersagt und zugleich dem Land
die Gerichtskosten auferlegt.
Unabhängig davon, dass die Methoden, mit denen Peta arbeitet, sehr kritikwürdig sind, stellt sich grundsätzlich
die Frage, ob es sinnvoll und zielführend ist, dass ein Minister in seiner Amtsführung justitiable
Unterstellungen tätigt und der Steuerzahler für die Gerichtskosten aufkommen muss.
TOP 5, SPD
Antrag
der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD
Förderung und Entwicklung der Aquakultur am Bodensee
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. inwieweit die Aquakultur im See mittels Netzgehegen und in Behältern in der Nähe des Sees von der
Landesregierung jeweils wirtschaftlich und ökologisch bewertet wird;
2. welche Forschungsprojekte derzeit laufen, bereits abgeschlossen oder in Vorbereitung sind, um die
Aquakultur so weiterzuentwickeln, dass sie wirtschaftlich attraktiv und ökologisch unbedenklich betrieben
werden kann;
3. an wie vielen und welchen bereits bekannten Orten im Bodensee Aquakulturstandorte geplant sind;
4. inwieweit dabei auch die Einrichtung von Aquakultur im Bereich der Bodenseewasserversorgung bei
Sipplingen geplant ist und wie der Zielkonflikt Fischproduktion und Trinkwassergewinnung insgesamt
im Bodensee und insbesondere dort beurteilt wird;
5. welche Position zur Aquakultur im Bodensee die anderen Bodenseeanrainerstaaten, der Berufsfischereiverband,
der Angelsportverband und das limnologische Institut Konstanz nach ihrer Kenntnis einnehmen;
6. welches Problem insbesondere Fischfuttergaben, Medikamente, Impfungen, andere Hilfsstoffe und das
Reinigen der Netze ökologisch und für das Trinkwasser darstellen können und wie diesen Problemen
entgegengewirkt wird;
7. wie die Herstellung von dafür benötigtem Fischfutter erfolgt und ökologisch bewertet wird;
8. inwieweit es ein Problem darstellt, wenn gebietsfremde Fischarten genutzt werden, die sich genetisch
mit den heimischen Tieren kreuzen können;
9. wie das Risiko der Übertragung und Ausbreitung von Fischkrankheiten im Zusammenhang mit der
Aquakultur bewertet wird;
10. welche Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Aquakultur überhaupt und insbesondere
am und im Bodensee zu betreiben.
15.05.2017
Gall, Kopp, Nelius, Gruber, Rolland SPD
B e g r ü n d u n g
Aquakultur kann dazu beitragen, mehr und wirtschaftlicher Fische als Lebensmittel zu produzieren, als dies
durch Fischerei möglich ist. Zugleich ist bekannt, dass die ökologische Auswirkung der Aquakultur sehr
von der Art und Weise der genutzten und eingesetzten Fische, Futtermittel und Technik abhängt. Gerade im
Trinkwasserreservoir Bodensee ist deshalb die Betrachtung der ökologischen und trinkwasserrechtlichen
Aspekte beim Einsatz von Aquakultur von besonderer Bedeutung.
Die Landesregierung hat die Förderung der Aquakultur auch in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Es
stellen sich daher auch Fragen nach der Förderung, wissenschaftlichen Begleitung und nach den Anforderungen
an die Aquakultur im Land und insbesondere im Bodensee.
Ob und wie sich da der Landesfischereiverband Baden-Württemberg zu den einzelnen Punkten positioniert, ist nicht bekannt.